Abfallverbrennungsanlage IKW Rüdersdorf

Vom 06.02. bis 19.02.2014 können die präzisierten Antragsunterlagen für die „Abfallverbrennungsanlage IKW Rüdersdorf“ mit dem Titel „Wesentliche Änderung einer Abfallverbrennungsanlage/ Industriekraftwerk in 15562 Rüdersdorf OT Herzfelde“ im Bürgerbüro der Gemeinde Rüdersdorf eingesehen oder  werden.

Folgende Präzisierungen sind in den Antragsunterlagen (auf Seite 3-3) hervorgehoben.

„Die Erweiterungen der Anlage betreffen die Abfallarten

  • Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe,
  • Bau- und Abbruchabfälle,
  • Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung,
  • Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke und
  • Siedlungsabfälle.


Gefährliche Abfälle sind weiterhin von der Annahme ausgeschlossen. Für alle neu beantragten Abfälle sind, analog den derzeit genehmigten Abfällen, die Annahmekriterien des IKW hinsichtlich Verbrennungseigenschaften, Schadstoffgehalt (vgl. Tabelle 1-2) und Stückigkeit zu beachten.“

Interessant ist die Begründung für die Ausweitung der zu verbrennenden Abfälle:

„Die Erweiterung des Annahmekatalogs ist notwendig, weil

  • Abfallausschreibungen z.B. der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger, zunehmend für Abfälle ohne Vorbehandlung zur direkten energetische Verwertung, oft auch mit mehreren Abfallschlüsseln, durchgeführt werden,
  • die Vorbehandlung/Aufbereitung von Abfällen zurückgeht,
  • Anteil der Wertstoffe in Siedlungsabfällen erheblich zurückgeht.


Der Bedarf zur Kapazitätserhöhung ergibt sich daraus, dass die Verfügbarkeit der Anlage steigt und die Heizwerte der eingesetzten Abfälle sinken. Bei gleicher thermischer Leistung der Anlage sind dafür ein höherer Durchsatz und, sofern der Heizwert im Abfallmix unter 10 MJ/kg sinkt, eine Primärluftvorwärmung zur Verbesserung des Zünd- und Ausbrandverhaltens notwendig.“

Im Klartext: Bessere Mülltrennung, insbesondere getrennte Erfassung der sogenannten Leichtfraktion (Kunststoffe) und von Papier/Kartonagen senken den Heizwert der Restabfälle, die zur Verfügung stehen. Da die Anlage aber steht, muss mehr verbrannt werden.

Übrigens: Die Müllverbrennung im IKW nennt Vattenfall euphemistisch „thermische Abfallverwertung“, andere verwenden gern den Begriff „energetisches Recycling“ – und tatsächlich: In den Energiebilanzen der AGEB wird die Stromerzeugung aus Abfällen den erneuerbaren Energie zugeordnet. Zwar hat der aus Müllverbrennung erzeugte Strom keinen Einspeisevorrang nach EEG, aber Vattenfall kassiert trotzdem zwei Mal: für die Abfallentsorgung und beim Energieverkauf. Und der Abnehmer dieser Energie – CEMEX, für den das IKW gebaut wurde (siehe Müllverbrennung durch die Hintertür) – ist zusätzlich von der EEG-Umlage befreit (siehe EEG-Befreiungen 2013) – die Trennung zwischen Energiebereitstellung und -verbrauch ist eine feine Konstruktion!

Eric Wittmann, Vorstandsvorsitzender der CEMEX Deutschland AG, droht indes mit Arbeitsplatzverlust und Deindustrialisierung in Deutschland, wenn die Befreiung von der EEG-Umlage infolge des Verfahrens der EU-Kommission gestrichen werden sollte:

„Sollte die Befreiung von der EEG-Umlage für die Zementindustrie entfallen, entstände eine zusätzliche Kostenbelastung von rund 7 €/t Zement. Der daraus resultierende Wettbewerbsnachteil macht eine Zementproduktion in Deutschland zunehmend unwirtschaftlich. In der Konsequenz müssen Zementwerke stillgelegt und Mitarbeiter entlassen werden. Der Zement wird für die Kunden ohne Mehrwert teurer und muss über immer längere Strecken transportiert werden. Letztlich führt dies zur Entindustrialisierung in Deutschland.“
(Quelle: CEMEX-Presseinfos 2014: „Baumarktentwicklung 2014 – Auf dem Weg zu einem neuen Bauboom?“)