Gefährdung durch Pestizideinsatz

Offener Brief an die zuständigen Ministerien und die Hersteller und Anwender von Pflanzenschutzmitteln

Nachdem zahlreiche Berichte über die Folgen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes durch die Medien gegangen sind, haben wir uns mit den konkreten Aussagen zu den zugelassenen 1.477 PSM [1] in den Datenblättern des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit befasst.

Dabei mussten wir mit Entsetzen feststellen, wie gravierend die Gesundheitsgefährdung durch deren Einsatz ist. Diese Belastung besteht nicht nur durch die Rückstände in der Nahrung, sondern auch durch Belastungen der Gewässer und durch die Abdrift beim Aufbringen.

Besonders erschreckt hat uns dabei die Tatsache, dass es heute noch Zulassungen von PSM gibt, die verbotene Stoffe wie Atrazin enthalten oder das man Aussagen wie: kann das Kind im Mutterleib schädigen – wahrscheinlich krebserregend – enthält den Formaldehyd (nachweislich krebserregend) – behandelte Flächen auch nach 48 Stunden nur mit Schutzkleidung betreten – kann beim Einatmen tödlich sein -usw. (siehe auch Anhang) findet. Sogar auf öffentlichen Grünflächen und in Privatgärten sind sehr viele dieser PSM zugelassen und gefährden durch ihre Anwendung Mensch und Natur.

Wir fordern Sie daher auf, die Zulassung, Herstellung und Verwendung von Pflanzenschutzmittel mit so massiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung zu unterlassen bzw. zu verbieten.

Wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, darf nicht weiterhin der Profit der Unternehmen ihre Handlungsmaxime sein.

BI „Für Mensch und Vieh“
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Wer wir sind

Unsere Bürgerinitiative „Für Mensch und Vieh“ aus dem Münsterland beschäftigt sich seit Jahren mit den Folgen der industriellen Landwirtschaft.

Im Rahmen unserer Recherchen sind wir auf die Datenblätter zu den 1.477 zugelassenen Pflanzenschutzmitteln beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gestoßen. Wir haben die für uns wichtigsten Aussagen aus diesen Datenblättern zusammen getragen und hoffen sehr, dass man diese gravierenden Aussagen bezüglich der Gesundheitsgefährdung an die Öffentlichkeit bringen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Meibeck
i.A. der BI „Für Mensch und Vieh“
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Wir haben es gewusst! Die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln betrifft uns Alle!

Das Institut TIEM integrierte Umweltüberwachung GbR bewies in seiner Studie vom 30.11.2014 für das Landesamt für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg eindeutig durch Immissionsmessungen, dass die gesundheitsschädlichen Pflanzenschutzmittel (PSM) weit getragen werden. Die Untersuchungen in diesem Fall bezogen sich nur auf die Stoffe Pendimethalin und Prosulfocarb, da aber die Aufbringungsart aller Pflanzenschutzmittel ähnlich ist, ist sicher davon auszugehen, dass diese Untersuchung auch für alle anderen Pflanzenschutzmittel zutrifft.

Die Grundlage für diesen Studienauftrag waren Rückstandmessungen im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, den bundesweit größten zusammenhängenden Bioanbaugebiet. Diese Rückstandmessungen machen gleichzeitig deutlich, dass auch höchst geschützte Naturschutzgebiete durch Pflanzenschutzmitteleinsatz beeinträchtigt werden. Besonders erschreckend ist dabei aber auch die Tatsache, dass bei Messungen in Regenwasserproben und Städten, die weit weg von Anwendungsgebieten von PSM Rückstände gemessen wurden und sich auch Waldökosysteme als betroffen darstellten.

Besonders bemerkenswert ist, dass 2003 in Deutschland systematische raumrepräsentative Immissionsmessungen für PSM des Bundes und der Länder eingestellt und auf die Messung an einigen wenigen Stellen reduziert wurden, so dass seither keine fundierten Aussagen über die räumliche Verteilung von PSM mehr möglich ist!

Bei den Untersuchungen der Verfasser wurde als Emissionsauslöser ein Betrieb in 10 km Entfernung von dem Bioanbaugebiet gewählt und Untersuchungswerte aus zwei Passivsammlern, aus Rinde-Proben von zahlreichen Bäumen in unterschiedlichen Abständen zum Anwender und aus Proben aus einem Körnerfenchelanbau im Biosphärenreservat genommen. Dabei stellte sich u.a. heraus, dass Rückstände in der Luft noch Monate nach der Anwendung der PSM gemessen werden konnten. Als weitere Ergebnisse zeigten sich in dem Gutachten:

  • die Ergebnisse aus dem Screening der Immissionsbelastung weisen eine deutliche, über einzelne Standorte hinausgehende Belastung für die Region aus
  • die Datenlage dieser und anderer Untersuchungen lassen den übereinstimmenden Schluss auf eine unerwünschte, weiträumige und anhaltende Verbreitung von Rückständen in der Umwelt zu
  • hierbei wurden Konzentrationen erreicht, die im Bereich problematisch eingestufter POPs wie Lindan und DDT liegen
  • die Ergebnisse des Screenings zur weitläufigen Verteilung in dem festgestellten Ausmaß werden als bedenklich bewertet und sollten weiter abgesichert werden

Für uns ergeben sich aus dieser Studie folgende Schlussfolgerungen:

Wie aus den Aussagen der Datenblätter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deutlich wird, ist die Gesundheitsgefährdung, die von den 1.477 zugelassenen PSM ausgeht, als sehr unterschiedlich zu bewerten. Aber bei den folgenden Aussagen allein zu den Folgen für die menschliche Gesundheit:

  • gesundheitsschädlich 408x
  • gesundheitsschädlich beim Einatmen 155x
  • kann Kind im Mutterlaib schädigen 79x
  • bei Verschlucken Arzt aufsuchen 527x
  • kann ernste Augenschäden verursachen 243x
  • kann Organe schädigen 16x
  • wahrscheinlich krebserregend 81x
  • kann beim Eindringen in die Atmungsorgane tödlich sein 22x
  • reizt die Haut 317x
  • kann Allergien auslösen 263x
  • enthält Formaldehyd (krebserregend) 48x
  • bei Verschlucken können Lungenschäden entstehen 49x
  • reizt Atemorgane 102x
  • kann Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen 16x

fühlen wir uns in unserer Forderung, diese gesundheitsgefährdenden PSM sofort von Markt zu nehmen, bestätigt!

BI „Für Mensch und Vieh“
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Weitere Aussagen aus den Datenblättern finden sich unter dem Menüpunkt „Pestizideinsatz in der Landwirtschaft auf unserer Homepage (klick).


Aussagen zu s.g. den 1.477 zugelassenen Pflanzenschutzmitteln aus den Datenblättern des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit [1↑]

umweltgefährlich 684x

  • gesundheitsschädlich 581x
  • enthält Atrazin (in der EU verboten) 4x
  • giftig für Fisch und Fischnährtiere 906x
  • nur mit Schutzkleidung anzuwenden 931x
  • giftig und sehr giftig für Wasserorganismen 853x
  • Fläche erst nach dem Abtrocknen wieder betreten 610x
  • Fläche auch nach 48 Stunden nur mit Schutzkleidung betreten 157x
  • gesundheitsschädlich beim Einatmen 200x
  • schädigt Nutzinsekten 501x
  • kann Kind im Mutterlaib schädigen 115x
  • bei Verschlucken Arzt aufsuchen 686x
  • verursacht dauerhafte Schäden im Wasser 1289x
  • kann ernste Augenschäden verursachen 302x
  • Resistenzmanagement notwendig 110x
  • darf nicht ins Wasser gelangen 1206x
  • kann Organe schädigen 17x
  • wahrscheinlich krebserregend 104x
  • giftig für Haustiere 61x
  • giftig für höhere Wasserpflanzen 493x
  • sehr giftig 29x
  • giftig für Vögel 21x
  • keine Verwendung der behandelten Pflanzen als Tierfutter 1x
  • kann beim Eindringen in die Atmunsorgane tödlich sein 31x
  • reizt die Haut 400x
  • kann Allergien auslösen 359x
  • löst Allergien aus 11x
  • Warnhinweise aufstellen 1x
  • gebeiztes Saatgut sofort einarbeiten 20xenthält Formaldehyd (krebserregend) 77x
  • Bienen gefährdend 109x
  • bei zugelassener Höchstmenge nicht bienengefährdend (?!) 1312x
  • keine Anwendung vor dem 15.4. 4x
  • bei Verschlucken können Lungenschäden entstehen 62x
  • Fläche darf maximal 2 mal im Jahr behandelt werden 68x
  • giftig 28x
  • reizt Atemorgane 115x
  • kann Schäden an Kulturpflanzen hervorrufen 8xnach der Anwendung müssen einen Monat lang die Folgen im Umfeld dokumentiert werden 12x
  • hochentzündlich 61x
  • kann Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen 19x
  • kann das Kind über die Muttermilch schädigen 3x
  • enthält Arsen 6x
  • enthält Quecksilber 3x
  • erbgutverändernd 1x

Aussagen zu den 91 PSM die auf öffentlichen Flächen zugelassen sind:

Laut Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden zu den PSM folgende Aussagen zur Anwendung gemacht:

  • Nur auf Flächen deren Oberflächenwasser in Auffangsystem mit ausreichender Kapazität geleitet werden: bei insgesamt 28 der zugenannten PSM
  • Bei der Behandlung von Flächen muss sichergestellt sein, dass sich keine weitere Person in der Nähe befindet: bei insgesamt 53 der genannten PSM
  • es müssen 24 Stunden Warnschilder aufgestellt werden: bei insgesamt 12 der PSM
  • Fläche ist 48 Stunden zu sperren und Warnschilder müssen aufgestellt werden:bei insgesamt 48 PSM

In den Datenblättern der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung finden sich zu diesen 91 PSM außerdem folgende Aussagen:

  • Umweltgefährlich 31x
  • gesundheitsschädlich 19x
  • kann Kind im Mutterleib schädigen 2x
  • giftig für Fisch und Fischnährtiere 30x
  • Schutzkleidung 29x
  • Fläche erst nach Abtrocknen betreten 26x
  • darf nicht ins Wasser gelangen 50x
  • giftig für höhere Wasserpflanzen 14x
  • Gefahr ernster Augenschäden 8x
  • reizt die Haut 5x
  • reizt die Atemorgane 10x
  • schädigt Nutzinsekten 26x
  • krebserregend 3x
  • bei zugelassener Höchstmenge nicht bienengefährdend 39x
  • Bienengefährdend 6x
  • enthält Formaldehyd (krebserregend) 1x
  • kann Allergien auslösen 18x
  • ist beim Einatmen tödlich 1x
  • bei Verschlucken Arzt aufsuchen 19x
  • entzündlich 1x
  • giftig für Haustiere 1x
  • Fläche nach 48 Stunden mit Schutzkleidung betreten betreten 8x
  • giftig für Wasserorganismen 13x

Und hier noch einige Anmerkungen zu den gemachten Aussagen:

!!!Bei den weitaus meisten PSM steht die Aussage „bei Einhaltung der Höchstmenge nicht bienengefährdend, auch wenn Aussagen wie – sehr giftig, kann beim Einatmen tötlich sein, umweltgefährlich, Schutzkleidung mit Atemschutzmaske tragen, Insekten schädigend, krebserregend, enthält Formalehyd oder die Fläche darf auch nach 48 Stunden nur mit Schutzkleidung betreten werden!

Daher ist die Aussage nicht bienengefährdend äußerst fraglich!!!!

!!!wichtige Anmerkung für Verbraucher: unter diesen Pflanzenschutzmitteln sind auch Insektensprays und Stäbchen gegen s.g. Schadinsekten z.B. Blattläuse, die als umweltgefährlich, gesundheitsschädlich und bienengefährdend bezeichnet werden!!!

!!!Mavrik von ADAMA: schädigend für Wildbienen und andere Nutzinsekten (auch Regenwürmer) aber nicht für Bienen, wenn die Höchstmenge eingehalten wird????

!!!Dehner Schneckenkorn Wirkstoff aus der Natur: enthält Arsen und Quecksilber und ist als nicht bienengefährdend umd giftig für Haustiere eingestuft!!!

!!!Die meisten PSM, die mit dem Zusatz Glyphosat versehen sind, werden als umweltgefährlich oder gesundheitsschädlich bezeichnet, enthalten sehr oft das krebserrende Formaldehyd und die behandelte Fläche darf sehr oft auch nach 48 Stunden nur mit Schutzanzug betreten werden!!!

!!!Auffällig bei den Produkten von Bayer und Monsanto steht selten umweltgefährlich oder gesundheitsschädlich, obwohl sie sehr oft Formaldehyd enthalten oder als giftig für Haustiere oder Vögel bezeichnet werden oder die weitaus meisten dauerhaft Schäden im Wasser anrichten können???

!!!Lido SC von Syngenta und Bromo terb von ADAMA enthalten den krebserrenden Stoff Atrazin, der seit viele Jahren in der EU verboten ist!!!

!!!Einige PSM enthalten schon im Namen den Wortanteil Mais, die Aussagen dazu: umweltgefährlich, sehr giftig für Wasserorganismen, darf nicht ins Wasser gelangen, kann dauerhafte Schäden im Wasser verusachen, kann Allergien auslösen, verursacht ernsthafte Augenschäden, gesundheitsschädlich beim Einatmen, reizt die Haut, schädigt Fische und Fischnährtiere, schädlich für Nutzinsekten, Schutzanzug tragen, Fläche erst nach dem Abtrocknen betreten, Resistenzmanagement beachten!!!

!!!Das gilt auch für die Produkte von Neudorf, auch hier steht selten umweltgefährlich oder gesundheitsschädlich, obwohl die behandelte Fläche oft auch nach 48 Stunden nur mit Schutzkleidung betreten werden soll????

!!!Fungisan Gemüse pilzfrei, Gemüse pilzfrei Polyram WG, Gemüse pilzfrei saprol: umweltgefährlich, sehr giftig für Wasserorganismen, kann langfristig Schäden im Wasser erzeugen, giftig für Fische und Fischnährtiere, bei Verschlucken Arzt aufsuchen, Fläche erst nach Abtrocknen betreten, schädigt Schwebfliegen, aber ist für Bienen bei Einhaltung der Höchstmenge nicht als gefährlich eingestuft???

!!!Was zu PSM zum Beizen von Saatgut meistens angeführt wird, kann man unter folgendem Link im Detail nachlesen:
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/01_zulassungsberichte/025505-00-00.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (klick)

!!!Kartoffel-Keimstop, von UPL europe: umweltgefährlich, gesundheitsschädlich, sehr giftig für Wasserorganismen, darf nicht ins Wasser gelangen, verursacht dauerhaft Schäden im Wasser, krebserregend, Schutzkleidung tragen, beim Verschlucken Arzt aufsuchen, giftig für Fische und Fischnährtiere, bei Einhaltung der Höchstmenge nicht bienengefährlich???

!!!Auch wenn die Pflanzenschutzmittel bio oder ähnliches im Namen haben, sind sie sehr oft umweltgefährlich, gesundheitsschädlich oder gar tödlich für Bienen!!!