Herdenschutzhunde brauchen die Herde, nicht die Hütte


Pressemitteilung von Kirsten Tackmann; 13. 11. 2015

Herdenschutzhunde leben in der Herde, die sie auch vor Kälte und Regen geschützt. Um die Herde zu schützen, brauchen sie Rundumsicht. Nur als Teil der Herde können sie ihre Aufgabe erfüllen. Der Rückzug in eine Hundehütte ist wenig hilfreich und auch unnötig. Diese Position der Herdenschutzhundhalterinnen- und halter ist für mich nachvollziehbar“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf ihre Anfrage (klick), bis wann §4 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 12.12.2013[1] so geändert wird, dass der Einsatz von Herdenschutzhunden eine rechtliche Regelung erfährt.

Ich fordere die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern, aber vor allem auch mit den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern rasch Regelungen zu finden, die sowohl einen optimalen Schutz der Herde als auch tiergerechte Haltungsbedingungen für die Herdenschutzhunde ermöglichen. Weidetierhaltende Betriebe müssen und wollen ihre Herden effektiv vor Wolfsübergriffen schützen. Dafür brauchen sie Unterstützung. Finanziell, aber auch rechtlich. Sie dürfen nicht an den Rand der Legalität gedrückt werden. Wolfsschutz ist Herdenschutz, anders wird es nicht gehen. Anders als die Bundesregierung sehe ich hier Handlungsbedarf.


Fussnote(n)


[1↑] Es geht um folgenden Text der Tierschutz-Hundeverordnung:

§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund

1.eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2.außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden

zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.