Mitverantwortung des Braunkohletagebaus für Austrocknung des Pastlingsees unabhängig prüfen

Pressemitteilung der Grünen Liga Brandenburg

Die Grüne Liga Brandenburg wertet es als Erfolg des öffentlichen Druckes, dass ein Gutachten im Auftrag des Landes die Ursachen für die Austrocknung des geschützten Pastlingsees ermitteln soll. Trotz deutlicher Anzeichen für eine Verursachung durch den nahen Braunkohletagebau Jänschwalde leugnet der Vattenfall-Konzern bisher jede Verantwortung für den eingetretenen Schaden an dem Schutzgebiet von Europäischer Bedeutung. Die Grüne Liga Brandenburg zieht eine Klage gegen das Fehlen der Ursachenforschung zurück und wird die eingeleitete Prüfung kritisch begleiten.

„Zukünftig müssen die brandenburgischen Behörden verstärkt ihrer Kontrollpflicht gegenüber dem Tagebaubetreiber nachkommen“: sagt Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender der Grünen Liga Brandenburg. Mascher weiter: „Wir begrüßen das jetzt gegebene Versprechen des Landes, der Ursache für die Austrocknung auf den Grund zu gehen.  Sollte das Land Brandenburg eine Mitverantwortung des Tagebaues für die Schädigung des europäischen Schutzgebiets ignorieren, halten wir uns weiterhin rechtliche Schritte offen. Das Ziel unserer bisherigen Klage gegen den Landkreis Spree-Neiße war es, dass eine Prüfung der Ursachen der Austrocknung des Sees überhaupt stattfindet. Das ist nun erreicht.“

Hintergrund:

Im nach der europäischem FFH-Richtlinie geschützten Pastlingsee und -moor sanken die Wasserstände mit der Annäherung des Braunkohletagebaues Jänschwalde seit Jahren. Es kam 2015 zu einem Fischsterben und Trockenfallen großer Bereiche. Angler und zahlreiche weitere Bewohner der Region protestierten.

Als Sofortmaßnahme richtete der örtliche Gewässerverband eine künstliche Wassereinleitung ein. Da die Behörden eine Mitverantwortung des Tagebaues nicht geprüft hatten, genehmigte statt der Landesbergbehörde der Landkreis Spree-Neiße die Einleitung. Die Grüne Liga Brandenburg ging gegen diesen Bescheid rechtlich vor, da eine Ursachenprüfung und notwendige Auflagen zum Schutz vor überhöhter Phosphatbelastung fehlten.

Für eine Verursachung der Austrocknung durch den Tagebau spricht, dass wie bei den Feuchtgebieten in Tagebaunähe in keinem Moor oder See der Region im Sommer 2015 vergleichbare Austrocknungserscheinungen festgestellt wurden. Die Behauptung, das Pastlinggebiet sei nach unten komplett abgedichtet, wurde bisher nirgends bewiesen.

Dramatisch ist die Austrocknung auch im FFH-Gebiet Jänschwalder Laßzinswiesen. In dem gleichfalls in Tagebaunähe gelegenen Wiesengebiet geht der geschützte Feuchtwiesencharakter seit Jahren deutlich zurück. Aufgrund eindeutiger Aussagen im den Behörden vorliegenden Monitoringbericht hat die Grüne Liga Brandenburg hier im November 2015 gegenüber dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe einen Schaden nach Umweltschadensgesetz geltend gemacht. Eine inhaltliche Beantwortung steht bis heute aus.

Der Braunkohlentagebau Jänschwalde wird bis heute ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betrieben. Die Grüne Liga Brandenburg hatte im Jahr 1994 gegen die ohne UVP erfolgte Zulassung des Rahmenbetriebsplanes geklagt, war aber im Jahr 2002 vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen. Mit neuerer Rechtsprechung wäre das damalige Urteil des BVerwG jedoch nicht mehr vereinbar.

Ansprechpartner: René Schuster (0151-14420487)
Potsdam/Forst, 09.06.2016


Grüne Liga Brandenburg e.V.
Haus der Natur
Lindenstraße 34
14467 Potsdam

Tel.: 0331-2015520
Fax: 0331-2015522
Email: presse@grueneliga-brandenburg.de
Web: www.grueneliga-brandenburg.de


Kontoverbindung:
Inhaber: Grüne Liga Brandenburg e.V.
VR Bank Lausitz
BIC:        GENODEF1FWA
IBAN:    DE22 1806 2678 0000 0550 00