Nicolas Entrup teilt auf seinem Blog (klick) mit, dass die Weltbank in ihren neuen Vergaberichtlinien vom 4.8.16 das Tierwohl in den Kriterienkatalog für Projektfinanzierungen mit aufgenommen hat. Das hat Auswirkungen auf internationale Finanzinstitutionen, also Banken, die mit öffentlichen Geldern agieren und auch politische und ökonomische Lenkungsfunktionen übernehmen.
Bereits 2014 hat die European Bank for Reconstruction and Development die EU-Tierhalterichtlinien als Mindeststandards für Projektvergaben vorgeschrieben. 2016 wurde der Tierschutz Bestandteil der Exportkredit-Richtlinien der Organisation for Economic Co-operation and Development.
Mit den neuen Richtlinien hat Humane Society International (HSI klick) einen weiteren Meilenstein erreicht, denn damit wird ein starkes Signal gesetzt für die Beendigung zumindest der schlimmsten Auswüchse intensiver Nutztierhaltung. Chetana Mirle von HSI sagt dazu in der Presseerklärung (klick):
„Die Good Practice Note der IFC hält fest, dass die Umsetzung höherer Tierwohlstandards die Kosten reduzieren, die Produktivität erhöhen und Wettbewerbsvorteile bringen kann. Nahrungsmittelfirmen und Verbraucher, in Industrie- wie in Entwicklungsländern, verlangen zunehmend nach ethisch höherwertigen Produkten. Die Tierwohlanforderungen der Safeguard Policies gelten zwar nur für Großanlagen, aber wir hoffen, dass die Weltbank und andere Entwicklungsorganisationen auch die Kleinbauern dabei unterstützen werden, höhere Tierwohlstandards umzusetzen und davon zu profitieren.“
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