Umweltpolitik: Gesetze ohne Vollzug

Wer Regeln aufstellt, muss sie auch durchsetzen

Dr. Kirsten Tackmann (klick), agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. zur Antwort der Bundesregierung (klick) auf ihre Kleine Anfrage „Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland“:

„Aktuell mussten Fangmengen in der Nord- und Ostseefischerei zum Teil drastisch reduziert werden um die Reproduktion der Fischbestände und damit auch die soziale Existenzgrundlage der Fischerei für die Zukunft zu sichern. Sinn machen solche Maßnahmen aber nur, wenn ein funktionierendes Kontrollsystem den Vollzug des Regelwerks zum Beispiel zu Fangmengen und Beifängen sichert. Sonst steht nicht nur seine Legitimation in Frage, sondern auch die Wirksamkeit der Maßnahmen. Hier gibt es erhebliche Defizite, die dringend behoben werden müssen. Die Antwort der völligBundesregierung zeigt deutlich, dass bisher weder das Kontrollsystem noch die Anzahl der durchgeführten Kontrollen zu verwertbaren Ergebnissen führen. Das betrifft insbesondere die Fischerei in der Nordsee. Hier wurden 2016 nur 0,7 Prozent der Fischereifahrzeuge auf See kontrolliert, aber auch in der Ostsee waren es nicht mehr als 1,5 Prozent. So wird man kaum eine nachhaltige Balance zwischen Fischerei und Fischbeständen erreichen und nimmt billigend die Gefahr in Kauf, dass die Vernünftigen zu Verlierern des Systems werden.“

In der Tat:

So heißt es zur Frage nach den Zielvorstellungen der Kontrollen der Anlandeverpflichtungen:
„Eine vollständige Erfassung aller Fänge ist nicht das Ziel. … Ziel [ist], die Einhaltung der Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen… Hauptschwerpunkte der Kontrolltätigkeit … sind … Gewinnung von aussagekräftigen Vergleichsdaten…“

Aus unvollständigen Rückwurfdaten auf Basis der Fischereilogbücher zieht die Bundesregierung für die Verlässlichkeit der Bestandsschätzungen die Schlussfolgerung, „aussagekräftige Vergleichsdaten“ aus Fernüberwachung zu gewinnen und die „Mitnahme wissenschaftlicher Beobachter an Bord von Fischereifahrzeugen“ sicherzustellen.

Um die „Einhaltung des Anladegebotes in der Ostsee“ zu gewährleisten, wird die Bundesregierung an der „Förderung der Eigenverantwortung der Fischer …“ festhalten. Die Praxis der Selbstverpflichtungen hat schon in anderen Branchen versagt – bis hin zum Abgasbetrug der Automobilindustrie.

Lt. Bundesregierung „können“ Verstöße gegen die Anladeverpflichtung „bereits heute durch die geltende Seefischereibußgeld-Verordnung geahndet werden.“ Allerdings wurden in den Jahren 2015 und 2016 keine „rechtskräftig abgeschlossene[n] Bußgeldverfahren“ wegen „Verstößen[n] gegen das Anladeverbot bei Seekontrollen“ gemeldet – ungeachtet der Tatsache, dass „aussagekräftige Vergleichsdaten“ wegen der unvollständigen Rückwurfdaten auf Basis der Fischereilogbücher erst gewonnen werden müssen (s.o.).

Somit ist der logische Zirkel geschlossen:

  • Die Bundesregierung vertraut auf die Eigenverantwortung der Industrie, deren Fischereilogbücher im Widerspruch stehen zu Erhebungen bzw. Schätzungen des ICES (Internationaler Rat für Meeresforschung), denn sie hat selbst noch keine aussagekräftigen Vergleichsdaten.
  • Da Bußgeldverfahren nicht abgeschlossen wurden, gibt es auch keine Verstöße.
  • Daher ist es gerechtfertigt, auf die Eigenverantwortung … zu vertrauen und aussagefähige Vergleichsdaten anzustreben.

Schlussfolgerung

… der Bundesregierung:
„Grundsätzlich reicht diese Personalausstattung für eine flächendeckende Überwachung und Umsetzung des Anladeverbotes aus.“

… für den Fischbestand:
So wird er sich nicht erholen, bestenfalls stagnieren.
Meeresgrund zerstörende Fischerei (Baumkurren, Dredgen, Grundschleppnetze …) waren nicht Gegenstand der Kleinen Anfrage. Ihr weiterer Einsatz gefährdet jedoch die „Kinderstube“ der Nutzfische. Bestandserholung darf daher nicht auf die Begrenzung der Fangmengen reduziert werden.

Die „gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union“ ist unzureichend, um auch in Zukunft die Versorgung mit Nahrungsmitteln aus dem Meer und die Existenzgrundlagen der Fischer zu sichern – von der Biodiversität im Meer ganz zu schweigen.