| Satzung
der Ökologischen
Plattform bei der LINKEN
1. Die Ökologische Plattform (ÖP) versteht sich als ein
Verbund von Mitgliedern und Sympathisierenden der LINKEN. Sie sieht
ihre Aufgabe darin, politisch darauf hinzuwirken, dass
- ökologische Politik in der LINKEN stärker ausgeprägt,
formuliert und umgesetzt wird,
- das Verständnis ökologischer Zusammenhänge in der
LINKEN und in der Gesellschaft substantiell vertieft wird
- und alternativ-ökologische Lebensweisen sowie solidarische Umgangsformen
gefördert werden.
Die ÖP sieht ihr Wirkungsfeld in der konzeptionellen und programmatischen
Arbeit innerhalb der Partei DIE LINKE sowie in der Öffentlichkeitsarbeit
und will eine kompetente Partnerin für alle sein, die sich in
Umweltverbänden, Ökologischen Gruppen, Bürgerinitiativen
und anderswo ökologisch engagieren.
2. Die ÖP lädt alle als Mitstreitende ein, die an den oben
genannten Aufgaben arbeiten oder sich für diese Aufgaben oder
auch nur für ökologische Politik der LINKEN interessieren
und deshalb dieses spezielle Interesse gegenüber der ÖP bekundet
haben.
3. Jede/r Mitstreitende der Plattform hat das Recht, an allen Versammlungen
und Veranstaltungen der ÖP einschließlich der Beratungen
ihrer gewählten Gremien teilzunehmen. Sie/er hat das Recht, im
Rahmen der Ziele und Grundsätze der ÖP ihren/seinen Anteil
zur Arbeit zu leisten, Vorschläge und Kritiken zur Verbesserung
der Arbeit einzubringen.
4. Die Mitstreitenden der ÖP können regionale oder thematisch
orientierte Gruppen bilden und in diesem Rahmen im Sinne der Plattform
wirken.
5. Beschlussgremium der ÖP ist die bundesweite Versammlung (Bundestreffen)
ihrer Mitstreitenden, die mindestens einmal im Jahr einzuberufen ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst.
6. Zwischen den Bundestreffen entscheidet ein Koordinierungsrat alle
wichtigen Fragen der Arbeit der Plattform. Er tritt grundsätzlich
vierteljährlich zusammen und entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Die Landesverbände der ÖP bzw. die LAG entsenden je einen
Vertreter aus ihrer Mitte in den Koordinierungsrat. Ihm gehören
zusätzlich die Mitglieder des SprecherInnenrates sowie auf dem
Bundestreffen gewählte Vertreter an.
7. Der SprecherInnenrat der ÖP wird vom Bundestreffen alle zwei
Jahre gewählt. Er hat mindestens 6 Mitglieder. Er vertritt die
Plattform in der Partei DIE LINKE und gegenüber der Öffentlichkeit
und ist für die Verwendung der finanziellen Mittel der ÖP
verantwortlich. Er bildet ein Arbeitsgremium, das die operative Arbeit,
darunter zur Vorbereitung der Bundestreffen und der Beratungen des
Koordinierungsrates der Plattform, leistet.
8. Der SprecherInnenrat organisiert die Herausgabe der Zeitschrift
der Plattform „Tarantel“ und verantwortet ihren Inhalt.
Er informiert die Mitstreitenden der ÖP mittels der „Tarantel“ über
die Schwerpunkte seiner Arbeit. Jede/r Mitstreitende ist berechtigt,
eigene Beiträge für die „Tarantel“ einzureichen.
9. Die seit dem Bundestreffen vom September 2000 gültige Satzung
wurde durch die vorliegende Fassung ersetzt und durch das Bundestreffen
im Mai 2008 in dieser Fassung angenommen. Für Änderungen
der Satzung sind zwei Drittel der Stimmen eines Bundestreffens erforderlich.
beschlossen am 18.5.2008 auf dem Bundestreffen der ÖP in Trier
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