Nachtflugverbot
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 3.4.2012 für den Flughafen Frankfurt/M. entschieden, dass das Nachtflugverbot (von 23 bis 5 Uhr) gilt. Bereits zuvor hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass zwischen 23.00 Uhr abends und fünf Uhr morgens planmäßige Flüge nicht zulässig seien. Für die Gegner der Nachtflüge ist das ein Sieg, aber nur ein schwacher Trost, denn in den … Weiterlesen