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  Mehr Bürokratie wagen

» Gibst du mir die Luftreinhaltung, gebe ich dir den Naturschutz«: Die Föderalismusreform macht den Umweltschutz zum Spielball der Länder

Lutz Heilmann

Föderalismusreform, das ist zugegebenermaßen ein etwas sperriger Begriff. Im Kern wird mit dieser Reform die Machtverteilung zwischen Bund und Ländern neu geregelt. Machtverteilung wird in diesem Zusammenhang gern dahingehend verstanden, wer welche Gesetze erlassen darf. Erklärtes Ziel der Föderalismusreform ist es, den Kompetenzwirrwarr zu entflechten. So soll die Zahl der Bundesgesetze deutlich verringert werden, denen der Bundesrat zustim-men muß. Im Umweltbereich aber wurde anscheinend nach dem Motto »gibst du mir die Luftreinhaltung, gebe ich dir den Naturschutz« verhandelt. Die Folge: Künftig gibt es sage und schreibe fünf verschiedene Zuständigkeitsregelungen, derzeit sind es zwei. Franz Münte-fering und Edmund Stoiber haben bei diesem Tauschhandel offensichtlich vergessen, daß es nicht um Kamele ging, sondern um das Grundgesetz. Anders läßt sich ihr Ergebnis nicht erklären. Statt Ungereimtheiten zu beseitigen, haben sie das Umweltrecht noch verkompliziert.

Was soll sich ändern?

Derzeit finden sich im Grundgesetz drei Kompetenzregelungen: die ausschließliche Kompetenz des Bundes, die konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Ländern und die Rahmen-gesetzgebung. Bei der ausschließlichen Gesetzgebung kann der Bund frei entscheiden, bei der konkurrierenden kann der Bund unter Beachtung der Erforderlichkeitsklausel Gesetze erlas-sen. Er muß begründen, warum das Sozialstaatsgefüge Deutschlands bedroht und ein Bundes-gesetz erforderlich ist. In der Rahmengesetzgebung legt der Bund die Grundzüge fest, die dann von den Ländern in eigenen Gesetzen konkretisiert werden. Die umweltrechtlichen Bereiche befinden sich bisher in der konkurrierenden und der Rahmengesetzgebung.

Vorgesehen ist jetzt, die Kernenergie in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes zu überführen. Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung bleiben in der konkurrierenden Gesetzge-bung, es entfällt aber die Erforderlichkeitsklausel. Im Abfallrecht bleibt diese jedoch bestehen. Bereiche wie Klimaschutz, Chemikaliensicherheit und Bodenschutz sind bislang im Grundgesetz nicht eindeutig zugeordnet. Dabei soll es auch bleiben.

Fast keine Bundesvorgaben

Die Rahmengesetzgebung führte in der Vergangenheit zu vielen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern, etwa beim Verbot von Studiengebühren. Sie soll daher ganz abgeschafft wer-den. Davon sind vor allem der Naturschutz und das Wasserrecht betroffen, die künftig unter die konkurrierende Gesetzgebung fallen sollen. Die Länder bekommen aber weitreichende Abweichungsmöglichkeiten, die einen wesentlich größeren Spielraum bieten als die bisherige Rahmengesetzgebung. Sie sind somit künftig an fast gar keine Bundesvorgaben mehr gebun-den.

Die Abweichungsregel selbst ist wiederum mit Ausnahmen versehen, einiges darf der Bund somit doch regeln. Diese sind aber so schwammig formuliert, daß ein jahrelanges Kompe-tenzgerangel zwischen Bund und Ländern droht. Zusammen mit weiteren unsinnigen Be-stimmungen bietet sich genug Stoff für mindestens ein Dutzend Verfahren beim Bundesver-fassungsgericht.

Durch die Abweichungsmöglichkeit kann es bald 16 völlig verschiedene Gesetze für Hoch-wasserschutz und Naturschutz geben. Das ist unsinnig, da sich Flüsse und Tiere nicht an Län-dergrenzen halten. Akut bedroht ist darüber hinaus die Eingriffsregelung im Naturschutz, die mancher Baubehörde schon lange ein Dorn im Auge ist. Nach ihr müssen Eingriffe in die Natur, wie beim Straßenbau und bei Industrieansiedlungen, so gering wie möglich gehalten werden. Zusätzlich ist an anderer Stelle ein Ausgleich zu schaffen, etwa durch die Aufforstung einer Brachfläche. All das beinhaltet Kosten, die die Länder ansiedlungswilligen Unternehmen gerne ersparen möchten, um sich einen Standortvorteil zu sichern. Fällt die Eingriffsregelung und bestimmen die Länder künftig, wie Naturschutzgebiete geschützt werden oder eben nicht, bedeutet das das Ende des Naturschutzes, wie wir ihn in Deutschland kennen.

Alle, die auch nur ein wenig von der Materie verstehen, sind sich darin einig, daß diese Re-form Murks ist. Sachverständige erklärten der Regierung zudem eindringlich, daß sie mit die-ser Reform ein anderes Vorhaben gleich wieder beerdigen kann: die 30 Jahre alten Pläne, das Umweltrecht in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzufassen. Auch die Wirt-schaft hofft auf ein einheitliches Umweltgesetzbuch. Statt einem Bundesgesetz müssen Un-ternehmen nach der Reform aber zukünftig 16 völlig verschiedene Landesgesetze prüfen. Die Folge: Mehr Bürokratie für alle.
Am 16. Februar gab es ein erstes Zeichen der Einsicht bei der Koalition und eine Reform der Reform. Jetzt soll bis 2009 erst ein Umweltgesetzbuch verabschiedet werden. Dann soll den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, sich per Abweichungsregel nicht daran halten zu müssen – genial! Die Großkoalitionäre sollten endlich begreifen, daß ihre Föderalismusreform und das Umweltgesetzbuch so wenig zusammenpassen wie Gerhard Schröder und Angela Merkel.

Im Eilverfahren

Trotz erheblicher Bedenken selbst von Umweltminister Sigmar Gabriel und Wirtschaftsminis-ter Michael Glos will die große Koalition diese Reform im Eilverfahren bis zum Sommer durchpeitschen. Ab 10. März werden die Gesetze in Bundestag und Bundesrat verhandelt. »Augen zu und durch« darf in der Politik kein Leitspruch sein. Es handelt sich nicht um ir-gendein Fachgesetz, sondern um die Verfassung. Wo, wenn nicht hier, ist äußerste Sorgfalt angebracht? Die Fehler von heute sind die Probleme von morgen.

Ein Kollege der SPD im Umweltausschuß sagte kürzlich nach der vernichtenden Kritik eines Sachverständigen, er teile diese »zu 100 Prozent«. Wenn er und andere Mitglieder der Regie-rungsfraktionen auch nur halbwegs glaubwürdig bleiben wollen, dürfen sie diese Reform nicht einfach durchwinken. Wenn doch, sollten sie ernsthaft darüber nachdenken, ihr Mandat abzugeben. Der Bundestag ist kein Wurmfortsatz der Regierung.

Lutz Heilmann (39) ist Diplom-Jurist, Bundestagsabgeordneter für DIE LINKE. und Mitglied im Umweltausschuß

junge Welt, 23.2.2006

www.jungewelt.de