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Bürokratie wagen
»
Gibst du mir die Luftreinhaltung, gebe ich dir den Naturschutz«:
Die Föderalismusreform macht den Umweltschutz zum Spielball der Länder
Lutz Heilmann
Föderalismusreform, das ist zugegebenermaßen ein etwas sperriger
Begriff. Im Kern wird mit dieser Reform die Machtverteilung zwischen
Bund und Ländern neu geregelt. Machtverteilung wird in diesem Zusammenhang
gern dahingehend verstanden, wer welche Gesetze erlassen darf. Erklärtes
Ziel der Föderalismusreform ist es, den Kompetenzwirrwarr zu entflechten.
So soll die Zahl der Bundesgesetze deutlich verringert werden, denen
der Bundesrat zustim-men muß. Im Umweltbereich aber wurde anscheinend
nach dem Motto »gibst du mir die Luftreinhaltung, gebe ich dir
den Naturschutz« verhandelt. Die Folge: Künftig gibt es sage
und schreibe fünf verschiedene Zuständigkeitsregelungen, derzeit
sind es zwei. Franz Münte-fering und Edmund Stoiber haben bei diesem
Tauschhandel offensichtlich vergessen, daß es nicht um Kamele ging,
sondern um das Grundgesetz. Anders läßt sich ihr Ergebnis
nicht erklären. Statt Ungereimtheiten zu beseitigen, haben sie
das Umweltrecht noch verkompliziert.
Was soll sich ändern?
Derzeit finden sich im Grundgesetz drei Kompetenzregelungen: die ausschließliche
Kompetenz des Bundes, die konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Ländern
und die Rahmen-gesetzgebung. Bei der ausschließlichen Gesetzgebung
kann der Bund frei entscheiden, bei der konkurrierenden kann der Bund
unter Beachtung der Erforderlichkeitsklausel Gesetze erlas-sen. Er muß begründen,
warum das Sozialstaatsgefüge Deutschlands bedroht und ein Bundes-gesetz
erforderlich ist. In der Rahmengesetzgebung legt der Bund die Grundzüge
fest, die dann von den Ländern in eigenen Gesetzen konkretisiert
werden. Die umweltrechtlichen Bereiche befinden sich bisher in der konkurrierenden
und der Rahmengesetzgebung.
Vorgesehen ist jetzt, die Kernenergie in die ausschließliche Zuständigkeit
des Bundes zu überführen. Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung
bleiben in der konkurrierenden Gesetzge-bung, es entfällt aber die
Erforderlichkeitsklausel. Im Abfallrecht bleibt diese jedoch bestehen.
Bereiche wie Klimaschutz, Chemikaliensicherheit und Bodenschutz sind
bislang im Grundgesetz nicht eindeutig zugeordnet. Dabei soll es auch
bleiben.
Fast keine Bundesvorgaben
Die Rahmengesetzgebung führte in der Vergangenheit zu vielen Streitigkeiten
zwischen Bund und Ländern, etwa beim Verbot von Studiengebühren.
Sie soll daher ganz abgeschafft wer-den. Davon sind vor allem der Naturschutz
und das Wasserrecht betroffen, die künftig unter die konkurrierende
Gesetzgebung fallen sollen. Die Länder bekommen aber weitreichende
Abweichungsmöglichkeiten, die einen wesentlich größeren
Spielraum bieten als die bisherige Rahmengesetzgebung. Sie sind somit
künftig an fast gar keine Bundesvorgaben mehr gebun-den.
Die Abweichungsregel selbst ist wiederum mit Ausnahmen versehen, einiges
darf der Bund somit doch regeln. Diese sind aber so schwammig formuliert,
daß ein jahrelanges Kompe-tenzgerangel zwischen Bund und Ländern
droht. Zusammen mit weiteren unsinnigen Be-stimmungen bietet sich genug
Stoff für mindestens ein Dutzend Verfahren beim Bundesver-fassungsgericht.
Durch die Abweichungsmöglichkeit kann es bald 16 völlig verschiedene
Gesetze für Hoch-wasserschutz und Naturschutz geben. Das ist unsinnig,
da sich Flüsse und Tiere nicht an Län-dergrenzen halten. Akut
bedroht ist darüber hinaus die Eingriffsregelung im Naturschutz,
die mancher Baubehörde schon lange ein Dorn im Auge ist. Nach ihr
müssen Eingriffe in die Natur, wie beim Straßenbau und bei
Industrieansiedlungen, so gering wie möglich gehalten werden. Zusätzlich
ist an anderer Stelle ein Ausgleich zu schaffen, etwa durch die Aufforstung
einer Brachfläche. All das beinhaltet Kosten, die die Länder
ansiedlungswilligen Unternehmen gerne ersparen möchten, um sich
einen Standortvorteil zu sichern. Fällt die Eingriffsregelung und
bestimmen die Länder künftig, wie Naturschutzgebiete geschützt
werden oder eben nicht, bedeutet das das Ende des Naturschutzes, wie
wir ihn in Deutschland kennen.
Alle, die auch nur ein wenig von der Materie verstehen, sind sich darin
einig, daß diese Re-form Murks ist. Sachverständige erklärten
der Regierung zudem eindringlich, daß sie mit die-ser Reform ein
anderes Vorhaben gleich wieder beerdigen kann: die 30 Jahre alten Pläne,
das Umweltrecht in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzufassen.
Auch die Wirt-schaft hofft auf ein einheitliches Umweltgesetzbuch. Statt
einem Bundesgesetz müssen Un-ternehmen nach der Reform aber zukünftig
16 völlig verschiedene Landesgesetze prüfen. Die Folge: Mehr
Bürokratie für alle.
Am 16. Februar gab es ein erstes Zeichen der Einsicht bei der Koalition
und eine Reform der Reform. Jetzt soll bis 2009 erst ein Umweltgesetzbuch
verabschiedet werden. Dann soll den Ländern die Möglichkeit
eingeräumt werden, sich per Abweichungsregel nicht daran halten
zu müssen – genial! Die Großkoalitionäre sollten
endlich begreifen, daß ihre Föderalismusreform und das Umweltgesetzbuch
so wenig zusammenpassen wie Gerhard Schröder und Angela Merkel.
Im Eilverfahren
Trotz erheblicher Bedenken selbst von Umweltminister Sigmar Gabriel und
Wirtschaftsminis-ter Michael Glos will die große Koalition diese
Reform im Eilverfahren bis zum Sommer durchpeitschen. Ab 10. März
werden die Gesetze in Bundestag und Bundesrat verhandelt. »Augen
zu und durch« darf in der Politik kein Leitspruch sein. Es handelt
sich nicht um ir-gendein Fachgesetz, sondern um die Verfassung. Wo, wenn
nicht hier, ist äußerste Sorgfalt angebracht? Die Fehler von
heute sind die Probleme von morgen.
Ein Kollege der SPD im Umweltausschuß sagte kürzlich nach
der vernichtenden Kritik eines Sachverständigen, er teile diese »zu
100 Prozent«. Wenn er und andere Mitglieder der Regie-rungsfraktionen
auch nur halbwegs glaubwürdig bleiben wollen, dürfen sie diese
Reform nicht einfach durchwinken. Wenn doch, sollten sie ernsthaft darüber
nachdenken, ihr Mandat abzugeben. Der Bundestag ist kein Wurmfortsatz
der Regierung.
Lutz Heilmann (39) ist Diplom-Jurist, Bundestagsabgeordneter für
DIE LINKE. und Mitglied im Umweltausschuß
junge Welt, 23.2.2006
www.jungewelt.de
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