| Thesen
zur Verkehrspolitik der LAG Umwelt DIE LINKE. Landesverband Brandenburg
Verkehr verbraucht erhebliche Mengen an Energie und Landschaft. Er
ist einer derwichtigsten Verursacher von Umweltverschmutzung, Ressourcenverbrauch,
Klimawandel und gesundheitlichen Belastungen vor allem in Städten.
Der Flächenverbrauch und die damit verbundenen ökologischen
Folgen (z. B. Rückgang der Flächen zur land- und forstwirtschaftlichen
Produktion, Entzug von Lebensraum wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
Unterbrechung von Wanderkorridoren) werden neben der Siedlungsinanspruchnahme
vor allem durch Bau und Unterhaltung von Verkehrsinfrastruktur
hervorgerufen. Jede neue Straße versiegelt Fläche, welche
damit anderen Nutzungen nicht mehr zur Verfügung steht. Insgesamt
gehen täglich immer noch 120-130 Hektar Bodenfläche in
Deutschland verloren.
Neben den ökologischen Auswirkungen des Verkehrs muss die soziale
Komponente von Mobilität betrachtet werden. Immer mehr Menschen
sind auf Grund eines unzureichenden Angebots von öffentlichem
Verkehr oder persönlichen bzw. finanziellen Benachteiligungen
von Mobilität ausgeschlossen. Das bedeutet gleichzeitig einen
Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe wie Kultur, Bildung, Sport,
Erwerbsarbeit oder sonstigen Aktivitäten.
Für die LAG Umwelt bedeutet der Anspruch an eine zukunftsfähige
Verkehrspolitik für Brandenburg ökologische und soziale
Belange gleichzeitig zu denken und entsprechend zu handeln. Wir wollen
eine Verkehrswende für Brandenburg, die eine umweltgerechte
Mobilität für alle sichert. Diese muss folgende Aspekte
berücksichtigen:
1. Die Vermeidung von Verkehr hat oberste Priorität. Das schließt
vor allem städtebauliche Aspekte (Arbeiten, Leben und Wohnen
in der Nähe) mit ein. Wirtschaftliche Ansiedlungen sind so zu
gestalten, dass unnötige Transporte reduziert werden können.
2. Benötigte Transporte sollen möglichst ressourcen- und
energiesparend durchgeführt werden. Das bezieht sich bei Gütertransporten
vor allem auf Bahn und Schiff, welchem dem LKW-Transport vorzuziehen
sind.
3. Der Mobilitätsbedarf von Menschen gehört zum Grundbedarf
und muss zunehmend über öffentliche und abnehmend über
individuelle Angebote gesichert werden. Dazu ist ein konsequenter
Ausbau von SPNV und ÖPNV nötig. Diese sind barrierefrei,
kurzgetaktet, aufeinander abgestimmt, flächendeckend und so
günstig wie möglich zu gestalten. Für finanziell schlechter
gestellte Menschen müssen sinnvoll gestaltete kostengünstige
Angebote (wie zum Beispiel ein Mobilitäts- oder Sozialticket,
Sozial-Bahncard) angeboten werden. Die Kürzung der Regionalisierungsmittel
muss rückgängig gemacht werden.
4. Fernreisen sind durch eine attraktive Bahnpreispolitik auf der
Schiene und nicht mit dem Flugzeug wahrzunehmen. Dazu können
ein Fernverkehrsgesetz und eine reduzierte Mehrwertsteuer auf 7%
auf Verkehrstarife außer für den Luftverkehr beitragen.
Luftverkehr als besonders Klima schädigende Verkehrsart sollte
keinerlei staatliche Unterstützung erhalten. Die Steuererbefreiung
für Flugbenzin ist nicht mehr zeitgemäß. Eine EU-weite
Kerosinbesteuerung sowie eine Flugticketabgabe sind anzustreben.
Den Neu- und Ausbau von so genannten Regionalflughäfen lehnen
wir ab. Der Flugverkehr des BBI Schönefeld ist so zu gestalten,
dass Nachtflüge vermieden werden können.
5. Für gering besiedelte ländliche Gebiete, in denen ein
attraktives ÖPNVAngebot (nicht mehr oder noch nicht) existiert,
müssen alternative Angebote wie Anrufbusse oder Sammeltaxis
(vor allem für die Abendstunden) entwickelt werden.
6. Die Verkehrsinfrastruktur ist nach ökologischen und volkswirtschaftlichen
Kriterien zu gestalten. Der Rückbau des Schienennetzes, insbesondere
der Abbau von Anschlussgleisen, muss aufgehalten werden. Die Vergabe
von Bahnangeboten sollte daher nicht primär nach den wirtschaftlichsten,
sondern vor allem nach den gesamt-gesellschaftlich sinnvollen Kriterien
(soziale und ökologische Standards) erfolgen. Die Privatisierung
der Bahn lehnen wir ab. Bahnhöfe sind barrierefrei zu gestalten.
Das schließt eine personelle Betreuung mit ein, da es viele
(vor allem ältere Menschen gibt), welche einen Menschen am Schalter
immer noch einem (Bahn-)Automaten vorziehen. Alle Bahnhöfe sind
mit einem transparenten Informationssystem auszustatten.
7. Binnenwasserstraßen sind in ihrer Funktionstüchtigkeit
zu erhalten. Ihr Ausbau ist weder ökologisch verträglich
noch volkswirtschaftlich sinnvoll. Die Binnenschifffahrt muss sich
an den Potentialen der Flüsse orientieren – nicht umgekehrt.
Der Ausbau von Flüssen wie Elbe, Havel und Oder für größere
Binnenschiffe würde unweigerlich zur weitgehenden Zerstörung
verhältnismäßig intakter Flussökosysteme führen.
Wassertourismus und Naherholung müssen naturverträglich
sein.
8. Der Erhalt bestehender Straßen hat grundsätzlich Vorrang
vor Neubau. Im Einzelfall kann dem Neubau bzw. der Erweiterung zugestimmt
werden, wenn dadurch Verkehrsströme gebündelt, Unfallschwerpunkte
beseitigt und sensible Bereiche vom Verkehr entlastet werden. Der
Neubau von viel befahrenen Straßen muss dann jedoch unbedingt
mit arterhaltenden Maßnahmen wie Grünbrücken und
Amphibientunneln begleitet werden. Der Bau von so genannten Umgehungs-
oder Entlastungsstraßen ist kritisch unter den oben genannten
Kriterien zu prüfen.
Berlin, den 9. Juni 2009
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