Dr. Heinz Preuß
Wie sollte sich die PDS zur Abfallverbrennung verhalten?
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, werte Zuhörerinnen
und Zuhörer,
ich bin Heinz Preuß, habilitierter Physiker,
Hochschuldozent (der früheren Technischen Hochschule Zittau),
seit 1992 im erzwungenen, seit März dieses Jahres nach Erreichung
der Altersgrenze im wohlverdienten Ruhestand.
Seit ich 1990 erstmals in einen Kreistag gewählt wurde,
befasse ich mich mit der Abfallpolitik und will darüber
reden, ob die PDS für oder gegen Abfallverbrennung sein
soll.
Soll man in solchen Fragen einem Naturwissenschaftler, einem
Physiker glauben?
Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (deren Mitglied ich
bin) hat einen Ehrenkodex beschlossen, wonach es eine Schande
ist, wenn ein Physiker unwahre Behauptungen verbreitet und die
Autorität seiner Wissenschaft einsetzt, um sie glaubhaft
zu machen.
Ein Physiker wird unwahre Behauptungen auch nur in Umlauf bringen,
wenn er entweder dumm ist oder über starke Protektion verfügt,
sonst riskiert er den Verlust seiner Graduierung. Gegen unwahre
Behauptungen läßt sich erfahrungsgemäß leichter
vorgehen als gegen das Verschweigen oder Verdrängen wichtiger
Tatsachen.
Ihr sollt mir nicht blind glauben. Blinder Glauben begegnet
nur solchen Aussagen, die die Zuhörer hören wollen.
Dies wird in der Werbung und populistischer Wahlagitation reichlich
ausgenutzt.
Ich erwarte, daß Ihr das, was ich zu sagen habe anhand
eurer eigenen Erfahrungen und Überlegungen prüft, daß Ihr
mir Fragen stellt, um mich herauszufordern, noch überzeugendere
Argumente vorzubringen für meine Auffassungen. Ich wäre
unzufrieden und würde mich allein gelassen fühlen,
wenn mir keine Fragen gestellt würden.
Nun zur Sache.
Soll die PDS für oder gegen Abfallverbrennung sein?
Diese Frage kann nicht einfach mit ja oder nein beantwortet werden;
die Antwort hängt von den näheren Umständen
ab, von Zeit und Ort, von der Art und Beschaffenheit der Abfälle
und von dem Zweck, der dabei erreicht werden soll.
Der frühere Bundeskanzler Kohl hat zusammen mit seinen
Umweltministern, zuerst mit Klaus Töpfer, dann mit Angela
Merkel die Weichen gestellt - und zwar nicht mit einem Gesetz,
sondern mit einer Verwaltungsvorschrift (der Technischen Anleitung
Siedlungsabfall - TASie), in der Grenzwerte für den Kohlenstoffgehalt
abzulagernder Abfälle festgelegt werden (unter 3%), die
nur mit Verbrennung nach modernem Stand der Technik erreicht
werden können. Es wird behauptet, dies sei für den
vorsorgenden Gesundheitsschutz, für den Schutz der Umwelt
und nachfolgender Generationen unerläßlich - nur dann
wären Anschluß- und Benutzungszwang, wäre Finanzierung über
Gebühren rechtmäßig. Der Kohlenstoff ist weder
sonst in der Natur, noch in Hausmüll ein Schadstoff. Sein
Gehalt ist kein Gradmesser der Umweltgefährlichkeit, sobald
die Grenzen der allgemeinen Brandgefahr unterschritten sind (bei
etwa 20 % C-Gehalt im lieferfeuchten Abfall), sondern nur Gradmesser
für unterlassene Abfallvermeidung und Trennung zur Verwertung.
Bestimmte Abfälle können nicht anders als durch thermische
Behandlung, also durch Erhitzen oder Verbrennen gefahrlos entsorgt
werden, das sind wegen ihrer Giftigkeit oder ihres infektiösen
Charakters gefährliche Gegenstände oder Stoffe, wie
Krankenhausabfälle, Altmedikamente, kranke Pflanzenteile,
giftige Lösungsmittel, welche nicht oder nur in Kleinmengen
als Reste aus Haushalten stammen können oder gar chemische
Kampfstoffe. Wo sie aus Haushalten stammen, werden sie über
die Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile regelmäßig
eingesammelt.
Aber, wer behauptet, die brennbaren kohlenstoffhaltigen Bestandteile
des Siedlungsabfalls, speziell Papier und Pappe, Kunststoffe
aus Verpackungen oder nicht mehr gebrauchtem Spielzeug oder Küchengeräten,
Textilien oder Holz, die darin vermischt und verunreinigt vorliegen,
müßten verbrannt werden, damit die Menschen und die
Natur keinen Schaden nehmen, der sagt die Unwahrheit. Wer dies
wider besseres Wissen behauptet, ist ein Lügner, wer es
nur nachplappert, ist inkompetent.
Minister, Regierungspräsidenten, Landräte oder Oberbürgermeister,
welche verantwortungsvoll an derartigen Entscheidungen mitwirken,
haben die Möglichkeit und die Pflicht, das bessere Wissen
zu erfahren und anzuwenden.
Von diesen Bestandteilen gehen keine Gefahren aus.
Wer meint die enthaltenen Speisereste, Küchen- oder Gartenabfälle
müßten verbrannt werden, obwohl sie (im feuchten Zustand)
nicht brennen, der sagt ebenfalls die Unwahrheit; ihre schädlichen
Auswirkungen durch Fäulnis oder Gärung bei Ablagerung
unter Luftabschluß können minimiert werden. Sie können
durch Rotte entweder nach vorausgehender Abtrennung über
die Biotonne oder Eigenkompostierung oder, wo dies nicht erfolgt
ist, sehr gut mit der mechanisch-biologischen Behandlung vermieden
werden oder treten nicht auf, wenn die Ablagerung aerob, das
heißt mit Luftzutritt und mit Vermeidung der Durchfeuchtung
erfolgt (geneigte Einbauschichten zum Ablauf des Regenwasser
und dünne Zwischenschichten aus Altholzschnitzeln wie in
der Großdeponie Cröbern bei Leipzig), denn zu Fäulnis
und Gärung ist neben Luftabschluß eine Mindestmaß an
Feuchte nötig.
Was wird mit der Verbrennung bewirkt?
Bei der Verbrennung werden die brennbaren Stoffe, (welche hauptsächlich
aus Kohlenstoff und Wasserstoff bestehen) unter Freisetzung von
Energie in Form von Wärme vor allem in Kohlendioxid und
Wasser-dampf umgewandelt; (aus anderen brennbaren Elementen wie
Schwefel, Chlor oder Stickstoff, entstehen teils sehr schädliche
oder sogar sehr giftige Begleitgase, welche ohne Verbrennung
nicht entstehen und vor denen die Umgebung mit aufwendigen und
teuren technischen Einrichtungen geschützt werden muß).
Zu den giftigsten Begleitstoffen gehören die Dioxine und
Furane, welche in Anwesenheit von Chlor bei der Verbrennung entstehen.
Sie finden sich in sehr geringen Spuren in der Natur, weil auch
bei natürlichen Verbrennungsvorgängen, zum Beispiel
durch Blitzschlag oder Vulkanismus die überall zum Beispiel
im Salz vorhandenen Chloranteile sich in diese umwandeln können.
Bei der Abfallverbrennung entstehen sie in gefährlich erhöhter
Konzentration vor allem, wenn die brennbaren PVC-Bestandteile
mit verbrannt werden, die von den Einwohnern, ohne daß sie
sich dessen bewußt sind, mit in den Abfall geworfen werden,
wie Erzeugnisse aus Kunstleder: Schuhe, Taschen und ähnliches.
Außerdem entsteht aus den nicht brennbaren Bestandteilen
des Abfalls Asche oder Schlacke, ein Produkt, in welchem die
im Abfall vorhandenen Schwermetalle (zum Beispiel von mit Bleiweiß gestrichenen
Brettern) angereichert sind, welche keinerlei Gebrauchswert besitzt;
man kann damit höchstens Löcher Füllen (sollte
damit aber sehr vorsichtig sein). Die Mengenreduzierung durch
die Umwandlung in Asche/Schlacke - ausgedrückt über
den Glühverlust - mit der Möglichkeit, Deponiefläche
zu sparen - ist sehr unterschiedlich, hängt von der Abfallzusammensetzung
ab. Diese Einsparung von Deponiefläche kann die erhebliche
Kostensteigerung mit der Verbrennung nicht rechtfertigen. Man
kann ja in jedem Landkreis nachfragen, wieviel Hektar landwirtschaftlich
genutzter Bodenfläche jährlich mit EU-Subventionierung
zwecks Verhinderung des Preisverfalls von Nahrungsgütern
stillgelegt werden und in einen Zustand verwandelt werden, der
bei geringerem Flächenbedarf dem Zustand nach Abdeckung
und Wiederbegrünung einer Deponie herauskommt.
Der in den verschiedenen brennbaren Bestandteilen enthaltene
werkstoffliche Gebrauchswert geht bei der Verbrennung vollständig
verloren ebenso wie die Energie, welche bei der Herstellung der
Werkstoffe benötigt wurde, um den Gebrauchswert zu erzeugen;
meist ist diese Energiemenge größer als diejenige,
welche man bei der Verbrennung gewinnen kann.
Ich will ein plausibles Beispiel nennen: Einem Ofen ist es völlig
gleichgültig, in welcher Form er mit Holz gefeuert wird;
aus einem Kilogramm macht er immer die gleiche Wärmemenge,
egal, ob es sich um Leseholz aus dem Wald, um einen zerkleinerten
Balken oder um das Stück eines glatt gehobelten Brettes
von einem Schrank handelt oder gar um eine mittelalterliche Holzplastik.
In all diesen verschiedenen Gestalten des Holzes steckt ein unterschiedlicher
Gebrauchswert, der mit unterschiedlich viel hineingesteckter
Arbeit oder Energie erzeugt wurde. Dieser Gebrauchswert oder
der hohe ideelle Wert eines Kunstwerkes gehen vollständig
bei der Verbrennung verloren.
Aber die Gebrauchswerte und die in ihnen steckende Arbeit -
von dem ideellen Wert gar nicht zu reden - könnte man durch
werkstoffliche Verwertung weitgehend retten, wenn die Abfälle
getrennt oder durch Wiederverwendung von dem einen nicht mehr
benötigter Gegenstände durch einen andern - wo dies
möglich ist - sogar vermieden werden.
Natürlich ist es auch möglich, Abfälle zu verbrennen,
um Energie zu gewinnen, welche durch den Heizwert beschrieben
wird, speziell den unteren Heizwert, das ist die Verbrennungsenergie
je kg des verbrannten Stoffes abzüglich der Energie, die
zur Verdunstung der enthaltenen Feuchte benötigt wird.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die energetische Verwertung
von Abfällen nur zulässig, wenn der Heizwert größer
als 11 Megajoule je Kilogramm ist - für alle diejenigen,
die nicht täglich mit solchen Maßeinheiten zu tun
haben, sei gesagt: 3,6 Megajoule sind eine Kilowattstunde.
Müllverbrennungsanlagen werden ausgelegt für einen
Mittelwert von 9 Megajoule je Kilogramm, in Sachsen betrug der
Heizwert des Restabfalls 1993 nur etwa 6 Megajoule je Kilogramm,
in Löbau-Zittau (1995) nur weniger als 5 Megajoule je Kilogramm.
das heißt, der Auslegungswert kann nur mit Zusatzfeuerung
mit Kohle oder Heizöl erreicht werden. Wenn bei einer Müllverbrennungsanlage
die entstehende Wärme nicht wenigstens in gleichem Grade
genutzt wird, wie bei einem Heizkraftwerk, welches Strom liefert
und Wärme für Technik, Warmwasser und zum Heizen abgibt,
handelt es sich um sinnlose Verschwendung von Energieträgern.
Die energetische Nutzung ist nur gerechtfertigt, wenn bei weitgehender
Ausnutzung der entstehenden Wärme die dazu bestimmten Abfälle
durch Vermischung und Verunreinigung so beschaf-fen sind, daß die
zur Gewinnung werkstofflich verwertbarer Reinstoffe aus ihnen
benötigte Energie nicht (viel) größer ist als
die Energie, die durch Verbrennung aus ihnen gewonnen werden
kann.
Die Vermischung läßt sich jedoch grundsätzlich
vermeiden, wenn die nicht mehr benötigten Verpackungen in
Sammelstellen nach dem Vorbild des SERO-Systems der DDR (mit
symbolischen Vergütungen an die Bringer) erfaßt und
sofort nach reinen Stoffen sortiert werden.
Am Standort Lauta ist vorgesehen, von den beim geplanten Betrieb
entstehenden 80 Megawatt Wärmeleistung nur 16 Megawatt Strom
ins Netz zu geben - Ausnutzungsgrad bei 20%. Außerdem wird
diese Energie kaum gebraucht, wenn es in der Nachbarschaft ein
Kraftwerk mit mehreren Karftwerksblöcken zu 800 Megawatt
gibt und die Betreiber in harten Konkurrenzkämpfen um den
Absatz der Energie stehen.
Die Energie wird nicht gebraucht, aber der werkstoffliche Gebrauchswert
der brennbaren Abfallbestanteile soll sinnlos vernichtet werden.
Weshalb soll dies geschehen?
Die Kohl-Regierung hatte den Energiekonzernen im Vorspann zur
Technischen Anleitung Siedlungsabfall versprochen, Kompostieranlagen
mit einem Investitionsvolumen von 3 Milliarden Mark, Müllverbrennungsanlagen
mit einem Investitionsvolumen von 10 Milliarden Mark und jährlichen
Betriebskosten von 3 bis 4 Milliarden Mark mit der Lenkungsfunktion
der Kohlenstoffgrenzwerte zu installieren, wobei alle Kosten
vollständig auf Müllgebühren übergewälzt
werden können. Das heißt zu hundert Prozent subventionierte
energetische Verwertung von Abfällen, (wahrheitswidrig
ausgegeben als Daseinsvorsorge).
Am Beispiel von Lauta ist schon bei sehr grober Schätzung
erkennbar, daß es sich um Super-Monopolgewinne handelt.
Der erste Vertragspartner des Betreiberkonsortiums (aus VEAG
und Steag), der Regionale Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien
(RAVON) hat vertraglich eine Option auf 110.000 (bis 150.000)
Jahrestonnen Abfälle aus Haushalten festgeschrieben zu einem
Preis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (2002) von 230 Mark je
Tonne. Die Mindestmenge muß bezahlt werden, ob sie geliefert
wird oder nicht. (Sie wird voraussichtlich bereits 2000 unterschritten
werden.) Das heißt die voraussichtlichen Inverstitionskosten
von etwa 240 Millionen Mark kommen bei einer Laufzeit der Verträge
von 30 Jahren bereits in 10 ungefähr Jahren allein durch
die Bezahlung der vertraglichen Mindestmenge über Gebühren
von den Einwohnern herein. Da die Anlage erst mit 225.000 Tonnen
ausgelastet ist, soll die Restmenge von anderen Abfallbesitzern
herangeschafft werden. Um diese zu gewinnen, können Dumpingpreise
angeboten werden, aber jede einzelne Mark, die so hereinkommt,
ist Zugewinn (und nach Amortisation in 10 Jahren auch die laufende
Einnahme aus Ostsachsen).
Mit dem Verkauf der 16 Megawatt können die laufenden Betriebskosten
erwirtschaftet werden.
Jedem Unternehmen ist ein Gewinn bei 5 % zu gönnen, auch
etwas mehr oder weniger; aber ich bin entschieden gegen diese
Art von Supergewinnen, die unter dem Vorwand der Daseinsvorsorge über
die Gebühren der Einwohner realisiert werden. Das schlimme
dabei ist, daß für Jahrzehnte die Abfälle auf
diesen Weg vertraglich festgelegt sind, und jedes Nachdenken über
einen anderen Weg des Umgangs mit den Abfällen blockiert
wird. Alle großtechnischen Verfahren mit jährlicher
Mengenbindung sind in gleichem Maße verdächtig (auch
zentrale Kompostwerke und großtechnische Anlagen zur mechanisch-biologischen
Abfallbehandlung. Bei Deponien gibt es nur eine Bindung an die
Gesamtfüllmenge, auf welche die Fixkosten umgelegt werden
können. Bei sinkenden Jahresmengen verteilen sie sich auch
auf eine längere Zeit.)
(Mit Kritik aus der Sicht des Umweltschutzes allein läßt
sich das gesellschaftliche Problem der Abfallverbrennung nicht
beurteilen.)
Schauen wir uns ein Beispiel an, welches auf den ersten Blick
vom Standpunkt des Umweltschutzes vernünftig erscheint.
In Hameln wurde ein Heizkraftwerk in den siebziger Jahren durch
Ergänzung mit Einrichtungen zur Rauchgasreinigung zum Müllheizkraftwerk
umgerüstet. Es sollte neben Stromerzeugung 70 % des Wärmebedarfs
der Stadt Hameln abdecken. Erreicht wurden schließlich
etwa 30 %, weil womöglich bei größeren Entfernungen
die Leitungskosten zu groß würden. (Es ist ein kommunales
Unternehmen). Wenn man sich die Abfallgefäße ansieht,
so wird der erforderliche hohe Heizwert vor allem dank mangelhafter
Abfalltrennung in den Mietwohngebieten mit einem hohen Anteil
an Plasteverpackungen und Pappe/Papier erreicht. Das sind aber
hauptsächlich Verpackungen, die nach Verpackungsverordnung
stofflich, insbesondere werkstofflich verwertet werden sollen.
Das Duale System Deutschland nimmt über die Lizenzgebühren
für den Grünen Punkt 700 bis 1500 Mark je produzierter
Tonne Verpackung ein, um damit die Verwertung zu finanzieren.
Die Einwohner zahlen dreimal: zuerst für den Grünen
Punkt an der Ladenkasse, dann die Mieter meist nach Wohnungsfläche
pauschal ohne Mengenanreiz die Müllgebühr und schließlich
zahlt jeder für Strom und Wärme, (obwohl im Strompreis
normalerweise die Kosten für Regelbrennstoffe enthalten
sind).
Aus diesem Grund ist dieser Weg, der sinnvolle Trennung blockiert,
abzulehnen.
Was mit zumutbarer Trennung erreicht werden kann, zeigt der Landkreis
Löbau-Zittau. Durch eine auf Abfalltrennung orientierende
Abfallsatzung und beizeiten eingerichtete Sammelsysteme mit Gebührenanreizen
und Depotcontainern für verschiedene Wertstoffe und flächendeckende
Biotonne - unserer Landkreis ist mit 140 bis 145 kg je Einwohner
und Jahr vermutlich Bioabfall-Weltmeister; der Freistaat Sachsen
orientiert für 2003 auf 30 kg je Einwohner und Jahr Bioabfall
- wurde erreicht, daß der Restabfall 1998 auf 102 Kilogramm
je Einwohner sank. Dabei handelt es sich nicht zuerst um Abfallvermeidung,
denn die Summe aus Restabfall, Bioabfall und sonstigen Wertstoffen
liegt deutlich über 400 kg je Einwohner und Jahr. Die einwohnerbezogene
Restabfallmenge ist auf weniger als ein Viertel der Menge gesunken,
die in den 80er Jahren in den Altbundesländern die Regel
war. Dies ist ein stärkerer Reduzierungseffekt als mit der
Verbrennung ohne Trennung erreicht werden kann. die Zumutbarkeit
der Trennung ist, wie uns gestern Dagmar Vinz gesagt hat, vor
allem eine Zumutbarkeit für Frauen, weil überwiegend
Frauen mit der Abfalltrennung in den Haushalten zu tun haben.
Ich bin mit der Festlegung einverstanden, daß ab 2005
Restabfälle aus Haushalten nur noch nach vorausgegangener
Vorbehandlung abgelagert werden dürfen, die Verbrennung
ist aber die schlechteste Variante der Vorbehandlung, die Abfalltrennung
und -sortierung ist die beste und zugleich billigste und wahrhaft
systemoffene Vorbehandlung. Dies zeigen solche Beispiele wie
der Landkreis Löbau-Zittau und speziell für Großvermietungen
die Anwendung der Müllschleuse in Zwickau. Sie muß in
Deutschland als gleichberechtigt akzeptiert werden so, wie dies
von der EU-Deponierichtlinie vorgesehen ist.
Eine wichtige negative kommunalpolitische Folge der Abfallverbrennung
in Großanlagen (diese sind erforderlich, um durchsetzbare
Preise zu realisieren) muß unbedingt beachtet werden. Sie
entzieht den als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
wirkenden kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise,
kreisfreie Städte) mit den jeder effektiven Kontrolle durch
gewählte Kommunalvertreter entzogenen Zweckverbänden
faktisch für Jahrzehnte jede eigenständige Gestaltungsmöglichkeit
in der Abfallpolitik mit lokalen und regionalen Wirtschaftskreisläufen,
degradiert sie zu Ordnungswächtern und Geldeintreibern zugunsten
der die Anlagen betreibenden Unternehmen.
Wir dürfen nicht unbeachtet lassen, dass die Situation örtlich
sehr unterschiedlich ist.
Während in den alten Bundesländern die Müllverbrennunganlagen
bereits seit langem installiert wurden und ihre Auslastung im
Zuge verbesserter Abfalltrennung durch die Einwohner in vielen
Regionen "gefährdet" oder nicht mehr gegeben ist,
soll in den neuen Bundesländern die allgemeine Abfallverbrennung
erst installiert werden, trotz bereits in vielen Gebietskörperschaften
realisierter effektiver Abfalltrennung, welche eine Abfallverbrennung
ohne Zufeuerung mit Regelbrennstoffen bereits weitgehend unmöglich
macht. Und das heißt in Ländern wie Sachsen: mit willkürlicher
staatlicher Förder- und Genehmigungspolitik, über öffentlich-rechtliche
und privatrechtliche Verträge, mit untertäniger Hilfe
willfähriger Kreis- und Stadtverwaltungen gegen alle Vernunft.
Dr. Heinz Preuß
Marschnerstr. 7
02763 Zittau
Zittau, den 4./12.11.1999