Home

Termine

Ökotexte

Dokumente

Bildarchiv

über uns

Ökobewegt

Links

 

Dr. Heinz Preuß

Wie sollte sich die PDS zur Abfallverbrennung verhalten?

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, werte Zuhörerinnen und Zuhörer,

ich bin Heinz Preuß, habilitierter Physiker, Hochschuldozent (der früheren Technischen Hochschule Zittau), seit 1992 im erzwungenen, seit März dieses Jahres nach Erreichung der Altersgrenze im wohlverdienten Ruhestand.

Seit ich 1990 erstmals in einen Kreistag gewählt wurde, befasse ich mich mit der Abfallpolitik und will darüber reden, ob die PDS für oder gegen Abfallverbrennung sein soll.

Soll man in solchen Fragen einem Naturwissenschaftler, einem Physiker glauben?

Die Deutsche Physikalische Gesellschaft (deren Mitglied ich bin) hat einen Ehrenkodex beschlossen, wonach es eine Schande ist, wenn ein Physiker unwahre Behauptungen verbreitet und die Autorität seiner Wissenschaft einsetzt, um sie glaubhaft zu machen.

Ein Physiker wird unwahre Behauptungen auch nur in Umlauf bringen, wenn er entweder dumm ist oder über starke Protektion verfügt, sonst riskiert er den Verlust seiner Graduierung. Gegen unwahre Behauptungen läßt sich erfahrungsgemäß leichter vorgehen als gegen das Verschweigen oder Verdrängen wichtiger Tatsachen.

Ihr sollt mir nicht blind glauben. Blinder Glauben begegnet nur solchen Aussagen, die die Zuhörer hören wollen. Dies wird in der Werbung und populistischer Wahlagitation reichlich ausgenutzt.

Ich erwarte, daß Ihr das, was ich zu sagen habe anhand eurer eigenen Erfahrungen und Überlegungen prüft, daß Ihr mir Fragen stellt, um mich herauszufordern, noch überzeugendere Argumente vorzubringen für meine Auffassungen. Ich wäre unzufrieden und würde mich allein gelassen fühlen, wenn mir keine Fragen gestellt würden.

Nun zur Sache.

Soll die PDS für oder gegen Abfallverbrennung sein?
Diese Frage kann nicht einfach mit ja oder nein beantwortet werden; die Antwort hängt von den näheren Umständen ab, von Zeit und Ort, von der Art und Beschaffenheit der Abfälle und von dem Zweck, der dabei erreicht werden soll.

Der frühere Bundeskanzler Kohl hat zusammen mit seinen Umweltministern, zuerst mit Klaus Töpfer, dann mit Angela Merkel die Weichen gestellt - und zwar nicht mit einem Gesetz, sondern mit einer Verwaltungsvorschrift (der Technischen Anleitung Siedlungsabfall - TASie), in der Grenzwerte für den Kohlenstoffgehalt abzulagernder Abfälle festgelegt werden (unter 3%), die nur mit Verbrennung nach modernem Stand der Technik erreicht werden können. Es wird behauptet, dies sei für den vorsorgenden Gesundheitsschutz, für den Schutz der Umwelt und nachfolgender Generationen unerläßlich - nur dann wären Anschluß- und Benutzungszwang, wäre Finanzierung über Gebühren rechtmäßig. Der Kohlenstoff ist weder sonst in der Natur, noch in Hausmüll ein Schadstoff. Sein Gehalt ist kein Gradmesser der Umweltgefährlichkeit, sobald die Grenzen der allgemeinen Brandgefahr unterschritten sind (bei etwa 20 % C-Gehalt im lieferfeuchten Abfall), sondern nur Gradmesser für unterlassene Abfallvermeidung und Trennung zur Verwertung.

Bestimmte Abfälle können nicht anders als durch thermische Behandlung, also durch Erhitzen oder Verbrennen gefahrlos entsorgt werden, das sind wegen ihrer Giftigkeit oder ihres infektiösen Charakters gefährliche Gegenstände oder Stoffe, wie Krankenhausabfälle, Altmedikamente, kranke Pflanzenteile, giftige Lösungsmittel, welche nicht oder nur in Kleinmengen als Reste aus Haushalten stammen können oder gar chemische Kampfstoffe. Wo sie aus Haushalten stammen, werden sie über die Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile regelmäßig eingesammelt.

Aber, wer behauptet, die brennbaren kohlenstoffhaltigen Bestandteile des Siedlungsabfalls, speziell Papier und Pappe, Kunststoffe aus Verpackungen oder nicht mehr gebrauchtem Spielzeug oder Küchengeräten, Textilien oder Holz, die darin vermischt und verunreinigt vorliegen, müßten verbrannt werden, damit die Menschen und die Natur keinen Schaden nehmen, der sagt die Unwahrheit. Wer dies wider besseres Wissen behauptet, ist ein Lügner, wer es nur nachplappert, ist inkompetent.

Minister, Regierungspräsidenten, Landräte oder Oberbürgermeister, welche verantwortungsvoll an derartigen Entscheidungen mitwirken, haben die Möglichkeit und die Pflicht, das bessere Wissen zu erfahren und anzuwenden.

Von diesen Bestandteilen gehen keine Gefahren aus.

Wer meint die enthaltenen Speisereste, Küchen- oder Gartenabfälle müßten verbrannt werden, obwohl sie (im feuchten Zustand) nicht brennen, der sagt ebenfalls die Unwahrheit; ihre schädlichen Auswirkungen durch Fäulnis oder Gärung bei Ablagerung unter Luftabschluß können minimiert werden. Sie können durch Rotte entweder nach vorausgehender Abtrennung über die Biotonne oder Eigenkompostierung oder, wo dies nicht erfolgt ist, sehr gut mit der mechanisch-biologischen Behandlung vermieden werden oder treten nicht auf, wenn die Ablagerung aerob, das heißt mit Luftzutritt und mit Vermeidung der Durchfeuchtung erfolgt (geneigte Einbauschichten zum Ablauf des Regenwasser und dünne Zwischenschichten aus Altholzschnitzeln wie in der Großdeponie Cröbern bei Leipzig), denn zu Fäulnis und Gärung ist neben Luftabschluß eine Mindestmaß an Feuchte nötig.

Was wird mit der Verbrennung bewirkt?
Bei der Verbrennung werden die brennbaren Stoffe, (welche hauptsächlich aus Kohlenstoff und Wasserstoff bestehen) unter Freisetzung von Energie in Form von Wärme vor allem in Kohlendioxid und Wasser-dampf umgewandelt; (aus anderen brennbaren Elementen wie Schwefel, Chlor oder Stickstoff, entstehen teils sehr schädliche oder sogar sehr giftige Begleitgase, welche ohne Verbrennung nicht entstehen und vor denen die Umgebung mit aufwendigen und teuren technischen Einrichtungen geschützt werden muß). Zu den giftigsten Begleitstoffen gehören die Dioxine und Furane, welche in Anwesenheit von Chlor bei der Verbrennung entstehen. Sie finden sich in sehr geringen Spuren in der Natur, weil auch bei natürlichen Verbrennungsvorgängen, zum Beispiel durch Blitzschlag oder Vulkanismus die überall zum Beispiel im Salz vorhandenen Chloranteile sich in diese umwandeln können. Bei der Abfallverbrennung entstehen sie in gefährlich erhöhter Konzentration vor allem, wenn die brennbaren PVC-Bestandteile mit verbrannt werden, die von den Einwohnern, ohne daß sie sich dessen bewußt sind, mit in den Abfall geworfen werden, wie Erzeugnisse aus Kunstleder: Schuhe, Taschen und ähnliches.

Außerdem entsteht aus den nicht brennbaren Bestandteilen des Abfalls Asche oder Schlacke, ein Produkt, in welchem die im Abfall vorhandenen Schwermetalle (zum Beispiel von mit Bleiweiß gestrichenen Brettern) angereichert sind, welche keinerlei Gebrauchswert besitzt; man kann damit höchstens Löcher Füllen (sollte damit aber sehr vorsichtig sein). Die Mengenreduzierung durch die Umwandlung in Asche/Schlacke - ausgedrückt über den Glühverlust - mit der Möglichkeit, Deponiefläche zu sparen - ist sehr unterschiedlich, hängt von der Abfallzusammensetzung ab. Diese Einsparung von Deponiefläche kann die erhebliche Kostensteigerung mit der Verbrennung nicht rechtfertigen. Man kann ja in jedem Landkreis nachfragen, wieviel Hektar landwirtschaftlich genutzter Bodenfläche jährlich mit EU-Subventionierung zwecks Verhinderung des Preisverfalls von Nahrungsgütern stillgelegt werden und in einen Zustand verwandelt werden, der bei geringerem Flächenbedarf dem Zustand nach Abdeckung und Wiederbegrünung einer Deponie herauskommt.

Der in den verschiedenen brennbaren Bestandteilen enthaltene werkstoffliche Gebrauchswert geht bei der Verbrennung vollständig verloren ebenso wie die Energie, welche bei der Herstellung der Werkstoffe benötigt wurde, um den Gebrauchswert zu erzeugen; meist ist diese Energiemenge größer als diejenige, welche man bei der Verbrennung gewinnen kann.

Ich will ein plausibles Beispiel nennen: Einem Ofen ist es völlig gleichgültig, in welcher Form er mit Holz gefeuert wird; aus einem Kilogramm macht er immer die gleiche Wärmemenge, egal, ob es sich um Leseholz aus dem Wald, um einen zerkleinerten Balken oder um das Stück eines glatt gehobelten Brettes von einem Schrank handelt oder gar um eine mittelalterliche Holzplastik. In all diesen verschiedenen Gestalten des Holzes steckt ein unterschiedlicher Gebrauchswert, der mit unterschiedlich viel hineingesteckter Arbeit oder Energie erzeugt wurde. Dieser Gebrauchswert oder der hohe ideelle Wert eines Kunstwerkes gehen vollständig bei der Verbrennung verloren.

Aber die Gebrauchswerte und die in ihnen steckende Arbeit - von dem ideellen Wert gar nicht zu reden - könnte man durch werkstoffliche Verwertung weitgehend retten, wenn die Abfälle getrennt oder durch Wiederverwendung von dem einen nicht mehr benötigter Gegenstände durch einen andern - wo dies möglich ist - sogar vermieden werden.

Natürlich ist es auch möglich, Abfälle zu verbrennen, um Energie zu gewinnen, welche durch den Heizwert beschrieben wird, speziell den unteren Heizwert, das ist die Verbrennungsenergie je kg des verbrannten Stoffes abzüglich der Energie, die zur Verdunstung der enthaltenen Feuchte benötigt wird.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die energetische Verwertung von Abfällen nur zulässig, wenn der Heizwert größer als 11 Megajoule je Kilogramm ist - für alle diejenigen, die nicht täglich mit solchen Maßeinheiten zu tun haben, sei gesagt: 3,6 Megajoule sind eine Kilowattstunde.

Müllverbrennungsanlagen werden ausgelegt für einen Mittelwert von 9 Megajoule je Kilogramm, in Sachsen betrug der Heizwert des Restabfalls 1993 nur etwa 6 Megajoule je Kilogramm, in Löbau-Zittau (1995) nur weniger als 5 Megajoule je Kilogramm. das heißt, der Auslegungswert kann nur mit Zusatzfeuerung mit Kohle oder Heizöl erreicht werden. Wenn bei einer Müllverbrennungsanlage die entstehende Wärme nicht wenigstens in gleichem Grade genutzt wird, wie bei einem Heizkraftwerk, welches Strom liefert und Wärme für Technik, Warmwasser und zum Heizen abgibt, handelt es sich um sinnlose Verschwendung von Energieträgern. Die energetische Nutzung ist nur gerechtfertigt, wenn bei weitgehender Ausnutzung der entstehenden Wärme die dazu bestimmten Abfälle durch Vermischung und Verunreinigung so beschaf-fen sind, daß die zur Gewinnung werkstofflich verwertbarer Reinstoffe aus ihnen benötigte Energie nicht (viel) größer ist als die Energie, die durch Verbrennung aus ihnen gewonnen werden kann.

Die Vermischung läßt sich jedoch grundsätzlich vermeiden, wenn die nicht mehr benötigten Verpackungen in Sammelstellen nach dem Vorbild des SERO-Systems der DDR (mit symbolischen Vergütungen an die Bringer) erfaßt und sofort nach reinen Stoffen sortiert werden.

Am Standort Lauta ist vorgesehen, von den beim geplanten Betrieb entstehenden 80 Megawatt Wärmeleistung nur 16 Megawatt Strom ins Netz zu geben - Ausnutzungsgrad bei 20%. Außerdem wird diese Energie kaum gebraucht, wenn es in der Nachbarschaft ein Kraftwerk mit mehreren Karftwerksblöcken zu 800 Megawatt gibt und die Betreiber in harten Konkurrenzkämpfen um den Absatz der Energie stehen.

Die Energie wird nicht gebraucht, aber der werkstoffliche Gebrauchswert der brennbaren Abfallbestanteile soll sinnlos vernichtet werden.

Weshalb soll dies geschehen?
Die Kohl-Regierung hatte den Energiekonzernen im Vorspann zur Technischen Anleitung Siedlungsabfall versprochen, Kompostieranlagen mit einem Investitionsvolumen von 3 Milliarden Mark, Müllverbrennungsanlagen mit einem Investitionsvolumen von 10 Milliarden Mark und jährlichen Betriebskosten von 3 bis 4 Milliarden Mark mit der Lenkungsfunktion der Kohlenstoffgrenzwerte zu installieren, wobei alle Kosten vollständig auf Müllgebühren übergewälzt werden können. Das heißt zu hundert Prozent subventionierte energetische Verwertung von Abfällen, (wahrheitswidrig ausgegeben als Daseinsvorsorge).

Am Beispiel von Lauta ist schon bei sehr grober Schätzung erkennbar, daß es sich um Super-Monopolgewinne handelt.

Der erste Vertragspartner des Betreiberkonsortiums (aus VEAG und Steag), der Regionale Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) hat vertraglich eine Option auf 110.000 (bis 150.000) Jahrestonnen Abfälle aus Haushalten festgeschrieben zu einem Preis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (2002) von 230 Mark je Tonne. Die Mindestmenge muß bezahlt werden, ob sie geliefert wird oder nicht. (Sie wird voraussichtlich bereits 2000 unterschritten werden.) Das heißt die voraussichtlichen Inverstitionskosten von etwa 240 Millionen Mark kommen bei einer Laufzeit der Verträge von 30 Jahren bereits in 10 ungefähr Jahren allein durch die Bezahlung der vertraglichen Mindestmenge über Gebühren von den Einwohnern herein. Da die Anlage erst mit 225.000 Tonnen ausgelastet ist, soll die Restmenge von anderen Abfallbesitzern herangeschafft werden. Um diese zu gewinnen, können Dumpingpreise angeboten werden, aber jede einzelne Mark, die so hereinkommt, ist Zugewinn (und nach Amortisation in 10 Jahren auch die laufende Einnahme aus Ostsachsen).

Mit dem Verkauf der 16 Megawatt können die laufenden Betriebskosten erwirtschaftet werden.

Jedem Unternehmen ist ein Gewinn bei 5 % zu gönnen, auch etwas mehr oder weniger; aber ich bin entschieden gegen diese Art von Supergewinnen, die unter dem Vorwand der Daseinsvorsorge über die Gebühren der Einwohner realisiert werden. Das schlimme dabei ist, daß für Jahrzehnte die Abfälle auf diesen Weg vertraglich festgelegt sind, und jedes Nachdenken über einen anderen Weg des Umgangs mit den Abfällen blockiert wird. Alle großtechnischen Verfahren mit jährlicher Mengenbindung sind in gleichem Maße verdächtig (auch zentrale Kompostwerke und großtechnische Anlagen zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung. Bei Deponien gibt es nur eine Bindung an die Gesamtfüllmenge, auf welche die Fixkosten umgelegt werden können. Bei sinkenden Jahresmengen verteilen sie sich auch auf eine längere Zeit.)

(Mit Kritik aus der Sicht des Umweltschutzes allein läßt sich das gesellschaftliche Problem der Abfallverbrennung nicht beurteilen.)

Schauen wir uns ein Beispiel an, welches auf den ersten Blick vom Standpunkt des Umweltschutzes vernünftig erscheint. In Hameln wurde ein Heizkraftwerk in den siebziger Jahren durch Ergänzung mit Einrichtungen zur Rauchgasreinigung zum Müllheizkraftwerk umgerüstet. Es sollte neben Stromerzeugung 70 % des Wärmebedarfs der Stadt Hameln abdecken. Erreicht wurden schließlich etwa 30 %, weil womöglich bei größeren Entfernungen die Leitungskosten zu groß würden. (Es ist ein kommunales Unternehmen). Wenn man sich die Abfallgefäße ansieht, so wird der erforderliche hohe Heizwert vor allem dank mangelhafter Abfalltrennung in den Mietwohngebieten mit einem hohen Anteil an Plasteverpackungen und Pappe/Papier erreicht. Das sind aber hauptsächlich Verpackungen, die nach Verpackungsverordnung stofflich, insbesondere werkstofflich verwertet werden sollen. Das Duale System Deutschland nimmt über die Lizenzgebühren für den Grünen Punkt 700 bis 1500 Mark je produzierter Tonne Verpackung ein, um damit die Verwertung zu finanzieren. Die Einwohner zahlen dreimal: zuerst für den Grünen Punkt an der Ladenkasse, dann die Mieter meist nach Wohnungsfläche pauschal ohne Mengenanreiz die Müllgebühr und schließlich zahlt jeder für Strom und Wärme, (obwohl im Strompreis normalerweise die Kosten für Regelbrennstoffe enthalten sind).

Aus diesem Grund ist dieser Weg, der sinnvolle Trennung blockiert, abzulehnen.
Was mit zumutbarer Trennung erreicht werden kann, zeigt der Landkreis Löbau-Zittau. Durch eine auf Abfalltrennung orientierende Abfallsatzung und beizeiten eingerichtete Sammelsysteme mit Gebührenanreizen und Depotcontainern für verschiedene Wertstoffe und flächendeckende Biotonne - unserer Landkreis ist mit 140 bis 145 kg je Einwohner und Jahr vermutlich Bioabfall-Weltmeister; der Freistaat Sachsen orientiert für 2003 auf 30 kg je Einwohner und Jahr Bioabfall - wurde erreicht, daß der Restabfall 1998 auf 102 Kilogramm je Einwohner sank. Dabei handelt es sich nicht zuerst um Abfallvermeidung, denn die Summe aus Restabfall, Bioabfall und sonstigen Wertstoffen liegt deutlich über 400 kg je Einwohner und Jahr. Die einwohnerbezogene Restabfallmenge ist auf weniger als ein Viertel der Menge gesunken, die in den 80er Jahren in den Altbundesländern die Regel war. Dies ist ein stärkerer Reduzierungseffekt als mit der Verbrennung ohne Trennung erreicht werden kann. die Zumutbarkeit der Trennung ist, wie uns gestern Dagmar Vinz gesagt hat, vor allem eine Zumutbarkeit für Frauen, weil überwiegend Frauen mit der Abfalltrennung in den Haushalten zu tun haben.

Ich bin mit der Festlegung einverstanden, daß ab 2005 Restabfälle aus Haushalten nur noch nach vorausgegangener Vorbehandlung abgelagert werden dürfen, die Verbrennung ist aber die schlechteste Variante der Vorbehandlung, die Abfalltrennung und -sortierung ist die beste und zugleich billigste und wahrhaft systemoffene Vorbehandlung. Dies zeigen solche Beispiele wie der Landkreis Löbau-Zittau und speziell für Großvermietungen die Anwendung der Müllschleuse in Zwickau. Sie muß in Deutschland als gleichberechtigt akzeptiert werden so, wie dies von der EU-Deponierichtlinie vorgesehen ist.

Eine wichtige negative kommunalpolitische Folge der Abfallverbrennung in Großanlagen (diese sind erforderlich, um durchsetzbare Preise zu realisieren) muß unbedingt beachtet werden. Sie entzieht den als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern wirkenden kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte) mit den jeder effektiven Kontrolle durch gewählte Kommunalvertreter entzogenen Zweckverbänden faktisch für Jahrzehnte jede eigenständige Gestaltungsmöglichkeit in der Abfallpolitik mit lokalen und regionalen Wirtschaftskreisläufen, degradiert sie zu Ordnungswächtern und Geldeintreibern zugunsten der die Anlagen betreibenden Unternehmen.

Wir dürfen nicht unbeachtet lassen, dass die Situation örtlich sehr unterschiedlich ist.

Während in den alten Bundesländern die Müllverbrennunganlagen bereits seit langem installiert wurden und ihre Auslastung im Zuge verbesserter Abfalltrennung durch die Einwohner in vielen Regionen "gefährdet" oder nicht mehr gegeben ist, soll in den neuen Bundesländern die allgemeine Abfallverbrennung erst installiert werden, trotz bereits in vielen Gebietskörperschaften realisierter effektiver Abfalltrennung, welche eine Abfallverbrennung ohne Zufeuerung mit Regelbrennstoffen bereits weitgehend unmöglich macht. Und das heißt in Ländern wie Sachsen: mit willkürlicher staatlicher Förder- und Genehmigungspolitik, über öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verträge, mit untertäniger Hilfe willfähriger Kreis- und Stadtverwaltungen gegen alle Vernunft.

Dr. Heinz Preuß
Marschnerstr. 7
02763 Zittau
Zittau, den 4./12.11.1999