Anträge an die 2. Tagung des 10. Parteitages der Linkspartei.PDS am 24./25.3.2007 in Dortmund

Antrag: L.2.48.

Antragsteller: Ökologische Plattform bei der Linken

Anträge an die 2. Tagung des 10. Parteitages der Linkspartei.PDS am 24./25.3.2007 in Dortmund

Änderungsanträge zum Antrag L.2. – Bundessatzung

Der Parteitag möge beschließen:

Änderungsantrag L.2.48.1.
Seite 19, linke Spalte
Der Punkt „c)“ im §22, Absatz 1 wird ersatzlos gestrichen.
Der vorherige Punkt d) würde damit zum neuen Punkt „c)“. Alle anderen bliebe unverändert.
Begründung: Der Bundesausschuss (früher Parteirat in der PDS) soll Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand haben. Wenn aber 12 Mitglieder des Parteivorstandes mit beschließender Stimme dem Bundesausschuss angehören sollen, dann kann dieses Organ der Partei diese Funktion nicht mehr ausüben. Der Parteivorstand kontrolliert sich auf einmal selbst bzw. der Bundesausschuss wird durch den Parteivorstand kontrolliert. Dies bedeutet eine Umkehrung der Funktion und eine Infragestellung mit dem 1989 vollzogenen Bruch in den Parteistrukturen der damaligen SED-PDS.
[abgelehnt durch die Antragskommission des Parteitages]

Änderungsantrag L.2.48.2.
Seite 18, mittlere Spalte
Ä nderung im §19 (1):
„ Alle Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden durch den Parteitag in dieser Funktion gewählt. Ihre hauptamtliche Arbeitsfähigkeit in der Geschäftstelle ist sicher zu stellen.“
Begründung: Dass der Parteivorstand selbst sich den geschäftsführenden und damit hauptamtlichen Vorstand über die Positionen a bis d hinaus aussucht, ist unter demokratischen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar. Diese Zone, die Willkürentscheidungen Vorschub leistet, sollte durch eindeutige Regelungen zu Gunsten demokratischer Entscheidungsfindung korrigiert werden.
[abgelehnt durch die Antragskommission des Parteitages]

Änderungsantrag L.2.48.3.
Seite 17, rechte Spalte
Ä nderung im §17 (5)
„ Dringlichkeits- und Initiativanträge können mit Unterstützung von mindestens 30 beschließenden Delegierten auch unmittelbar auf dem Parteitag eingebracht werden.“
Begründung: Der Zweck von Parteitagen ist nicht, dass Delegierte ihre Zeit beim Unterschriftensammeln verbringen. Wenn 30 Unterschriften von Delegierten vorliegen, darf davon ausgegangen werden, dass das Anliegen als ernsthaft einzustufen ist. Zudem kam es oft genug bei PDS-Parteitagen vor, dass reguläre Anträge erneut durch Initiativanträge eingebracht werden mussten. Das schafften dann nur fundierte Anträge.
[abgelehnt durch die Antragskommission des Parteitages]

Änderungsantrag L.2.48.4.
Seite 17, mittlere Spalte
Der Paragraph §16 (8) wird wie folgt verändert:
„ Die Delegierten aus den Bundesweiten Zusammenschlüssen werden durch Bundesweite Mitglieder oder Delegiertenversammlungen und ergänzend durch Briefwahl gewählt. Dabei erhalten bundesweite Zusammenschlüsse, wenn ihnen
mindestens 750 Mitglieder angehören 6 Delegiertenmandate
mindestens 650 Mitglieder angehören 5 Delegiertenmandate
mindestens 500 Mitglieder angehören 4 Delegiertenmandate
mindestens 400 Mitglieder angehören 3 Delegiertenmandate
mindesten 250 Mitglieder angehören 2 Delegiertenmandate
unter 250 Mitglieder angehören 1 Delegiertenmandat
mit beschließender Stimme. Die Anzahl dieser Mandate bundesweiter Zusammenschlüsse darf die Zahl fünfzig nicht überschreiten. Anderenfalls kann der Parteivorstand und Bundessausschuss gemeinsam den Schlüssel für diese Mandate proportional anpassen im Einvernehmen mit den Zusammenschlüssen.“
Damit entfällt der Punkt (9) von §22 und die nachfolgenden rücken auf.

Begründung: Würden die im neuen Statut geltende Regelung greifen, erhielten die Zusammenschlüsse nur noch ca. 6 –10 reguläre Mandate, wenn überhaupt. Die meisten Arbeitsgemeinschaften blieben ohne beschlussfähiges Mandat. Damit würde die Arbeit der Zusammenschlüsse völlig marginalisiert, obwohl sie nach den SED-Erfahrungen vor 1989 eigentlich als demokratisches Korrektiv gedacht waren. Unsere Mitstreiter in der WASG sollten prüfen, ob es nicht intelligent sein kann, Alternativen zu einer Organisation im Kreisverband zu haben. Zudem leisten etliche AGs erhebliche Zuarbeiten für konkrete Politikgebiete. Fraglich ist auch die Klassifizierung, wieviel Mitglieder einem Zusammenschluss angehören. Wir haben diese Herangehensweise hier belassen, wohl wissend, dass es schwierig ist eine unanfechtbare Methode zu finden. Überdies ist zu berücksichtigen, dass in den Zusammenschlüssen auch zahlreiche Sympathisanten mitwirken. Die vorliegende Fassung passt den Punkt den tatsächlichen Realitäten an.
[abgelehnt durch den Parteitag]

Änderungsantrag L.2.48.5.
Seite 17, mittlere Spalte
Im §16 (Zusammensetzung und Wahl des Parteitages) wird zwischen (9) und (10) ergänzt:
(9a) Die Delegierten mit beschließender Stimme müssen bei allen Wahlen für den Parteitag mindestens 50 % einfache Mitglieder sein, die keine Funktionen in Vorständen oberhalb der untersten Ebene (Basisgruppen) ausüben, keine Mandate einer Verwaltungsebene innehaben, keinerlei exponierte Funktionen in exekutiven Organen (z. B. Minister, Staatssekretäre, Bürgermeister, Senatoren, Stadträte) ausüben und auch in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Partei stehen.
Begründung: Nur mit einer solchen Festlegung würde ein Parteitag als höchstes Organ die reale Zusammensetzung der Mitgliedschaft annähernd widerspiegeln können. Diese Festlegung wäre eine logische Fortsetzung einer Quote, wie sie bereits bzgl. der Partizipation der Frauen durchgesetzt wird. Es steht andererseits auch jedem Mitglied frei, als Gast an einem Parteitag teilzunehmen und dort ggf. mit Redebeiträgen aufzutreten.
[abgelehnt durch die Antragskommission des Parteitages]

Antrag: L.2.51.

Antragstellerinnen: Elke Wolf (Ökologische Plattform)

Antrag an die 2. Tagung des 10. Parteitages der Linkspartei.PDS am 24./25.3.2007 in Dortmund
Ä nderungsanträge zum Antrag L.2. – Bundessatzung

Änderungsantrag L.2.51.1.
Seite 14, linke Spalte
Der § 4 Abschnitt (1), (c) soll wie folgt ergänzt werden:
„ an den Beratungen von Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen, Vorständen, Kommissionen und Arbeitsgremien aller Ebenen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen.“
Begründung: Nur so ist es möglich umfassend an der Meinungs- und Willensbildung der Partei aktiv mitzuwirken. (Siehe auch § 4 Abschnitt (a)).

Änderungsantrag L.2.51.2.
Seite 14, rechte Spalte
Der § 7 Abschnitt (3) ist wie folgt zu ergänzen
„ Sie sind entsprechend ihren Schwerpunktthemen aktiv in die Arbeit von Parteivorstand, Kommissionen und Arbeitsgremien aller Ebenen einzubeziehen.“
Begründung: Nur so ist gewährleistet, dass sich basisdemokratisch, ohne die Begrenzung durch Hierarchien, und Ausgrenzungsmechanismen der politische Beitrag der Innerparteilichen Zusammenschlüsse in der Meinungs- und Willensbildung der Partei wieder findet.

[Der folgende Passus wurde durch die Antragskommission eingefügt]
„ Sie sind entsprechend ihren Schwerpunktthemen aktiv in die Arbeit von Parteivorstand, Kommissionen und Arbeitsgremien aller Ebenen einzubeziehen.“

Antrag zu den Eckpunkten:

„… Flugbenzin ist zu besteuern.“

[wurde eingefügt]