Vereinbarung der Bundesregierung mit den Atomkonzernen

Leserbrief an das nd; 9.9.2010

Warum wurde die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Atomkonzernen (klick) zunächst geheim gehalten?
Insbesondere von den Altanlagen geht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko aus, das gemäß §7 Atomgesetz die Betriebsgenehmigung in Frage stellen kann. Um das zu vermeiden, sind unter Umständen hohe Aufwendungen für die sicherheitstechnische Nachrüstung erforderlich. Wenn diese Kosten „nicht dem Instandhaltungsaufwand des Regelbetriebes nach Atomgesetz zuzurechnen sind“, mindern sie den Beitrag, den die Kraftwerksbetreiber in den „Fonds“ zur „Förderung der nachhaltigen Energieversorgung“ einzuzahlen haben. Also: In einem Störfall, der ja wohl nicht der Regelbetrieb ist – auch bei einem GAU, der die Umgebung in hunderten Kilometern belastet – fallen Zusatzkosten an. Diese dürfen die KKW-Betreiber nach der Vereinbarung nicht nur steuerlich absetzen, sondern zusätzlich der Förderung einer nachhaltigen, umweltfreundlichen Energieversorgung entziehen. In der Atomkostenverordnung (AtKostV – klick) sind die Kosten der staatlichen Aufsicht und die der (unzureichend geklärten) „staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen“ aufgeführt, aber keine verursachergerechte Beteiligung an Umweltschäden…

Auch neue wissenschaftlich-technische Erkenntnisse können und werden die Risikobewertung von KKWs verändern und den Weiterbetrieb gefährden. Die Kosten steigender Sicherheitsstandards werden daher nicht in die Zukunft investiert, sondern in den Tropf einer abgewirtschafteten Technologie und veralteter Anlagen, um die Konzernprofite zu sichern.
Schön ist auch dieser Satz:

„Aufwendungen in diesem Sinne umfassen auch die Kosten, die durch die Verfahren für die Zustimmung oder Genehmigung solcher Maßnahmen aufgewendet werden“

– also werden die dem Staat gemäß AtKostV $5 zu zahlenden „Kosten der (Atom-)Aufsicht“ dem staatlichen Fond gleich wieder entzogen.
So macht Wirtschaften Spaß!

Jeder kleine und mittlere Gewerbebetrieb, selbst jeder Pommesbudenbetreiber ist verpflichtet, steigende Anforderungen an Sicherheit und Sauberkeit seines Betriebes zu erfüllen und Schäden, die er verursacht, selbst zu beseitigen, aber den Atomkonzernen, denen es nicht reicht, die Kraftwerke gegen den Willen von 75% der Bevölkerung bis 2034 zu betreiben, wird mit dieser Art der Laufzeitverlängerung von der Bundesregierung gewissermaßen eine Gewinngarantie gegeben.

Es ist nicht verwunderlich, sondern der gewöhnliche Kapitalismus: Die Risiken und Lasten tragen alle, die Gewinne streichen die wenigsten ein und die Regierung betätigt sich als ihr Handlanger.

Wolfgang Borchardt