Die mögliche nationale Katastrophe

Was halten Sie von dieser Aussage:

„Als Folge eines langandauernden und großflächigen Stromausfalls … (ist) bereits nach wenigen Tagen im betroffenen Gebiet die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit (lebens)notwendigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr sicherzustellen. Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, der grundgesetzlich verankerten Schutzpflicht für Leib und Leben seiner Bürger kann der Staat nicht mehr gerecht werden. Die Wahrscheinlichkeit eines langandauernden und das Gebiet mehrerer Bundesländer betreffenden Stromausfalls mag gering sein. Träte dieser Fall aber ein, kämen die dadurch ausgelösten Folgen einer nationalen Katastrophe gleich. Diese wäre selbst durch eine Mobilisierung aller internen und externen Kräfte und Ressourcen nicht „beherrschbar“, allenfalls zu mildern.“

Es handelt sich hierbei ist nicht etwa um die Vision irgendeines Horrorromans, sondern ist das Fazit im
Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA)
TA-Projekt: Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung

Was diesem Fall passiert, demonstriert Quarks und Co in der Sendung Blackout in Deutschland (17.1.2012);
wer lieber einen Thriller zu dem Thema lesen möchte, greife zu Blackout von Marc Elsberg.

 Welche Möglichkeiten gibt es, um das zu verhindern?

  • Die Regierung setzt im Interesse der großen Stromkonzerne und Netzbetreiber auf neue Stromtrassen.
    Zweifellos werden auch neue Trassen gebraucht – auch um lokale Unterschiede im Angebot regenerativ erzeugten Stromes auszugleichen, aber das löst das Problem nicht grundsätzlich – im Gegenteil: Sonne und Windkraft können das Stromnetz stabilisieren (siehe Netzstabilität – zentrale Stromtrassen oder dezentrale, vermaschte Netze?).
  • Daher müssen die regenerativen Stromerzeugungsanlagen mit Speichern ausgestattet werden, wie es bereits bei Einführung des EEG vorgesehen war. Gesetzgeberische Maßnahmen wurden aber zunächst zurückgestellt und dann im Interesse der Stromwirtschaftsprofite ganz fallen gelassen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Ingrid Nestle, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3003 –).

Nur so kann die solare Energiewende vorangebracht werden.