Uran

Das Umweltbundesamt hat im Juni 2012 die StudieUran in Boden und Wasser“ fertig gestellt, in der untersucht wurde, in welchem Maße Uran durch den massenhaften Düngereinsatz in der konventionellen Landwirtschaft in den Boden und möglicherweise in das Grundwasser gelangen kann. In der Einleitung heißt es:

„In Deutschland überwiegen konventionell wirtschaftende Betriebe, die hohe Erträge durch den Einsatz von Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln erzielen. Dabei gelangen insbesondere aus mineralischen Phosphatdüngern auch unerwünschte Schwermetalle wie Uran und Cadmium in den Boden (Schnug & Haneklaus, 2008; Khater, 2008) und damit potentiell auch in das Grundwasser. Das birgt mittel- bis langfristig die Gefahr einer Belastung auch des Trinkwassers mit diesen Spurenelementen (Smidt et al., 2011). Während das deutsche Düngerecht für Cadmium eine indirekte Begrenzung der Einträge in die Böden durch eine Grenzwertsetzung in Verbindung mit einer Kennzeichnungspflicht für das Inverkehrbringen der mineralischen Phosphatdünger vorsieht, existiert eine entsprechende Regelung für Uran derzeit nicht.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie mittel- bis langfristig ein ausreichender Schutz vor einer nicht mehr vernachlässigbaren, unerwünschten Anreicherung von Uran in Böden und einer möglichen Verlagerung ins Grundwasser gewährleistet werden kann.“

Bereits am 20. März 2012 erklärte die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) zum Thema

Uran-Einträge in landwirtschaftliche Böden durch Düngemittel

„Die derzeit im Mittel der letzten 10 Jahre mit P-Düngern in Deutschland ausgebrachte jährliche U-Menge (167 t/a) könnte langfristig zu einer kostenintensiveren Trinkwasseraufbereitung führen.
Da die mineralische Phosphordüngung die derzeit einzige relevante Eintragsquelle für Uran in der Fläche darstellt, ist eine generell gültige Rechtswertsetzung im Bodenschutzrecht (z.B. Vorsorgewerte) nicht zielführend. Vielmehr empfiehlt sich eine Fracht- und Konzentrationsbegrenzung für U im Düngemittelrecht.
Die KBU empfiehlt

  1. den U-Gehalt in P-Düngern (entsprechend bei Cadmium) in der Düngemittel-Verordnung wie folgt zu regeln: Kennzeichnung ab 20 mg Uran je kg P2O5, Grenzwert 50 mg U je kg P2O5. Dies entspricht der Regelung für Cadmium.
  2. Anstrengungen zu unternehmen, um sowohl für Cadmium,  als auch für Urangehalte in Düngemitteln eine europäische Regelung zu schaffen.“

In UBA aktuell 4/2012 hat das Umweltbundesamt die Position der KBU übernommen:

Urangehalt von Düngemitteln muss begrenzt werden

„Etwa 167 Tonnen Uran werden pro Jahr in Deutschland mit Düngemitteln auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht, teilweise ins Grundwasser ausgewaschen und können so zu einer gesundheitsgefährdenden Belastung des Trinkwassers führen. Die Kommission Bodenschutz (KBU), die das UBA in Fragen des Bodenschutzes berät, empfiehlt deshalb, den Urangehalt in Düngern gesetzlich zu begrenzen. Das UBA schließt sich dieser Empfehlung an und rät, kurzfristig eine Kennzeichnungspflicht für uranhaltige Dünger einzuführen.“

 

Für Trinkwasser gibt es ab 01.11.2011 einen Uran-Grenzwert. So schrieb foodwatch:

Ab heute gilt Grenzwert für Uran im Trinkwasser

„In Deutschland darf ab heute kein Wasser mehr aus dem Hahn fließen, das mehr als 10 Mikrogramm Uran pro Liter enthält. Das ist ein großer Fortschritt für die Verbraucher, denn bisher gab es keinerlei gesetzliche Obergrenze. Jahrelang hatte foodwatch kritische Werte öffentlich gemacht und einen Grenzwert gefordert. Babys und Kleinkindern sind damit aber noch immer nicht ausreichend geschützt.“

Doch ausreichender Schutz fehlt nicht nur bei Babys und Kleinkindern; wenn nötig können Grenzwerte sogar mit amtlicher Genehmigung um 200% überschritten werden:

Wie der Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung bekanntgab, hat das Gesundheitsamt Uckermark mit einer „Erste(n) Zulassung der Abweichung vom Grenzwert für den chemischen Parameter Uran für die Wasserversorgung Schönfeld vom 25.06.2012 – 31.12.2014“ dem Antrag des Wasserverbandes stattgegeben, die 10 Mikrogramm/Liter-Grenze zu überschreiten. Bei  Routinekontrollen des Trinkwassers im Jahr 2012 wurden wiederholt erhöhte Uranwerte von 17 Mikrogramm pro Liter gemessen. Es wurde sogar gestattet, dass der Urangehalt bis 30 Mikrogramm pro Liter betragen darf. [1]

Uran ist mit durchschnittlich 2,5 – 4 mg/kg ein natürlicher Bestandteil der Erdkruste und es lässt sich daher überall, in Gesteinen, Mineralen, Boden, Wasser und Luft nachweisen.
Am 17. Mai 2010 (noch vor der Einführung des o.g. Grenzwertes) berichtete die Süddeutsche Zeitung über eine foodwatch-Studie, wonach die 10 Mikrogramm-Grenze im Trinkwasser von 150 Orten in Deutschland überschritten wurde. Norddeutsche Wasserwerke waren nicht dabei. Und jetzt 17 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser im Norden der Uckermark?! Das legt die Vermutung nahe, dass die Uranquelle dort aus dem Dünger stammt.

Daher ist das, was das UBA vorschlägt, dringend: Es kommt daher darauf an, nicht nur Grenzwerte für das Trinkwasser festzulegen – wobei 10 Mikrogramm pro Liter immer noch zu hoch ist – und diese einzuhalten, sondern an der Quelle, dem Dünger anzusetzen und diesen Uran-frei zu produzieren. Wie Strahlentelex mit ElektrosmogReport unter der Überschrift „Uran in Phosphor-Düngemitteln und dessen Verbleib in der Umwelt“ schreibt, ist das technisch möglich und sogar wirtschaftlich, wenn aus dem Dünger abgetrenntes Uran als Kernbrennstoff verstromt würde und die Folgekosten der Atomkatastrophen unberücksichtigt bleiben. …
Im Fazit des gesamten Artikels (Stx612-613.2012.3-10 – 8 Seiten) beschreibt der Autor das Problem aus rein monetärer Sicht:

„Um  dem  geneigten  Leser  das Groteske  der  Situation  noch schärfer  vor  Augen  zu  führen, lohnt  sich  ein  Zahlenspiel  mit den  Sanierungskosten  der Asse:  die  dort  (geschätzt) lagernde  Menge  an  Uran entspricht  in  etwa  dem,  was jährlich  mit  Phosphor-Düngern auf  Äcker verbracht  wird. Würde nun  das  Uran in  der Asse  binnen  eines  Jahres gleichmäßig  auf  Deutschlands landwirtschaftliche  Nutzfläche verteilt, im  gleichen  Jahr  auf die  Phosphor-Düngung  verzichtet  (was  angesichts  des guten  Phosphor-Status  deutscher  Böden  ohne  Probleme möglich  wäre),  könnten  die geschätzten  4  Milliarden Euro Sanierungskosten der  Landwirtschaft als Ertrag zufließen, 250 Euro/ha, soviel wert wie 5 Sack  Weizen  und  das  ohne Böden  und  Umwelt  mehr Uran als  derzeit  üblich zuzumuten. Genial fatal!“

Genial fatal ist es, alles nur unter finanziellen Aspekten zu sehen. Das wäre die Konsequenz:

  • „Atommüll – kein Problem: Alles breit verteilen.“
  • „Sauberer (uranfreier) Dünger – kein Problem: ab in die Atomkraftwerke! Das leistet einen Beitrag zum Klimaschutz.“

In diesem Zusammenhang sollten wir nicht vergessen, dass auch geringe Dosen über längere Zeit Krebs und Erbkrankheiten erzeugen oder zumindest fördern (siehe „Der lange Abschied von der unschädlichen Dosisschwelle – Anerkannte Strahleneffekte im Niederdosisbereich und ausstehende Korrekturen“).

Wolfgang Borchardt
22.1.2013


[1↑] Nachtrag

Am 23. September 2013 erfolgte der Spatenstich zum Bau der neuen Trinkwasserleitung von Damitzow nach Schönfeld. Die Einwohner von Schönfeld, einem Ortsteil der amtsangehörigen Gemeinde Tantow, werden seit dem 12. Dezember 2013 mit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Tantow versorgt. Die Baumaßnahme kostete 127.333,95 €, wovon 55% Fördermittel des Landes Brandenburg sind. Die Nutzungseinschränkungen des Landkreises Uckermark vom 25. Juni 2012 wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.