Beitrag des WWF zur Strompreisbegrenzung

Am 8.10.2012 legte der WWF eine Studie des Öko-Institut e.V. und der LBD-Beratungsgesellschaft mbH vor:

„Fokussierte Kapazitätsmärkte. Ein neues Marktdesign für den Übergang zu einem neuen Energiesystem“.

Ziel ist es, Versorgungssicherheit, Erhaltung der Wettbewerbsintensität, Kostenminimierung für die Stromverbraucher und die Erreichung der klimapolitischen Ziele Deutschlands zu sichern.

Die Ausgangssituation wird in der Zusammenfassung der Studie folgendermaßen beschrieben:

„Kernkraftwerke werden abgeschaltet, die Entwicklungen auf den Erdgas-, Steinkohle-  und CO2-Märkten,  sowie der zunehmende Wettbewerbsdruck gefährden bestehende Kraftwerkskapazitäten und lassen die Investitionen in flexible Neubaukraftwerke nicht zu. Diese Situation ist primär eine Folge der Preisbildungsmechanismen im liberalisierten Strommarkt, da die wettbewerbliche Öffnung des Marktes auf der Basis eines zu Monopolzeiten errichteten, kapitalintensiven und weitgehend abgeschriebenen Kraftwerksparks mit vergleichsweise niedrigen Betriebskosten erfolgte. Der massive Ausbau erneuerbarer Energien sowie die  aktuelle Preiskrise des europäischen Emissionshandelssystems verschärfen diesen Trend jedoch nochmals erheblich.“

Ausgehend von dieser Situationsbeschreibung wäre ja naheliegend, zu fordern, dass die Strommarktliberalisierung und die Preisbildungsmechanismen durch den Markt rückgängig gemacht werden, doch so einfach machen es sich die Autoren nicht. Sie sehen die Lösung des Problems darin, das Konzept des Kapazitätsmarktes weiter zu entwickeln.
Kapazitätsmärkte sollen gesplittet werden in zwei Segmente „Bestandskraftwerke“ und „Neubaukraftwerke“ mit unterschiedlichen Laufzeiten der Kapazitätszahlungen. In einem Segment sollen „stilllegungsbedrohte Kraftwerke und steuerbare Lasten“ und im anderen „Kraftwerke, die hohen Flexibilitäts- und Umweltanforderungen genügen, und neue Speicher“ um die Zahlungen konkurrieren.
Dabei wird vorgeschlagen, dass die Betreiber von schnell regelbaren Kraftwerken nach der bereitgestellten Leistung vergütet werden. Dem entsprechend würden sie auch dann finanziert werden, wenn diese Kraftwerke keinen Strom liefern – und zwar unter Konkurrenzbedingungen, die genau die beschriebenen Probleme geschaffen haben:

„Die strikt wettbewerbliche Ausgestaltung des Vergabeverfahrens erzeugt hohen Wettbewerbsdruck und sichert niedrige Preise. Die Möglichkeit, dass die erfolgreichen Bieter in den Kapazitätsauktionen regulär am Strom- und Energiemarkt teilnehmen können, erhält die Wettbewerbsintensität im Strommarkt, vermeidet zumindest teilweise erratische Knappheitspreise und die entsprechende Belastung der Kunden und ermöglicht den Aufbau eines hochflexiblen Kraftwerkssegments, das als Ergänzung zu den variablen erneuerbaren Energien Wind und Solar perspektivisch dringend benötigt wird.“

Ohne in die Details  zu gehen, fragt sich doch, was das für ein Wettbewerb ist, bei dem nicht eine erbrachte Leistung (erzeugte Elektroenergie), sondern allein ihre Möglichkeit bezahlt wird. Das erinnert irgendwie an die „Herdprämie“: Da sich der Staat nicht in der Lage sieht, genügend Kitaplätze bereitzustellen, werden Familien dafür bezahlt, Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen. Hier geht es um Unfähigkeit oder mangelnden Willen, die Energiewende voranzubringen.
Durch das vorgesehene Marktsplitting kann zwar die Konkurrenz zwischen alten Kraftwerken einerseits sowie neuen Kraftwerken und Stromspeichern andererseits aufgehoben werden, doch die Ursache für mangelnde Rentabilität sowohl alter als auch neuer Gaskraftwerke wird dadurch nicht beseitigt.

 Der Solarenergie-Förderverein Deutschland

„hält diese Studie bereits in ihren Grundannahmen für fehlerhaft. Die eigentliche Ursache für die Minderauslastung der Gaskraftwerke – nämlich die Fortsetzung der Einspeisung von konkurrenzlos billigem (aber extrem klimabelastend hergestellten) Braunkohlestrom wird an keiner Stelle der Studie in Frage gestellt. Auf Seite 52 heißt es sogar ausdrücklich: „Aus diesem Grund werden Braunkohlenkraftwerke nicht in die Analyse einbezogen, da die Problematik der Fixkostendeckung bei den betrachteten Strompreisniveaus und dem sehr preiswerten Brennstoff Braunkohle hier kaum auftreten wird.“. Doch genau hier liegt das Grundproblem. …
Gemeinsame Ursache nicht nur für die mangelhafte Auslastung der Gaskraftwerke, sondern gleichzeitig auch für die zunehmenden Probleme bei der Eingliederung von Solar- und Windenergieanlagen in das Stromversorgungssystem, ist der Weiterbetrieb von Atom- und Braunkohlekraftwerken, die für Dauerbetrieb ausgelegt sind, und die sich wegen konstruktiver Besonderheiten nicht einfach abschalten lassen, nicht einmal dann, wenn bei einem Überangebot von Solar- und Windstrom der Atom- und Braunkohlestrom keineswegs mehr benötigt wird.“

Damit richtet der SFV das Augenmerk auf die technische Seite: die Atom- und Braunkohlekraftwerke und ihre Betriebsweise als schlecht regelbare Grundlastktaftwerke. Das ist ein zweifellos berechtigter Einwand. Er greift aber meines Erachtens unter dem Aspekt der Umweltpolitik immer noch zu kurz.
Hier wäre zu fragen,

  • welche strategischen Erfordernisse für die Entwicklung der Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik bestehen,
  • welche Interessengruppen hinter den verschiedenen Technologien stehen,
  • mit welchen Akteuren welche Schritte zur Befriedigung dieser Erfordernisse gegangen werden können und
  • von welchen Interessengruppen Widerstände zu erwarten sind.

Diese Fragen werden von der WWF-Studie komplett ausgeblendet, indem bereits in „Einleitung und Auftrag“ formuliert wird:

„Das Stromversorgungssystem …  steht vor gravierenden Veränderungen. Dies betrifft einerseits die technische Umgestaltung des Systems hin zu erneuerbaren Energien, andererseits aber auch die Strukturen des liberalisierten Strommarktes in Europa bzw. den relevanten Teilmärkten … ergeben sich  zunächst  aus der Notwendigkeit, erstmals seit Beginn der Liberalisierung im Jahr 1998 in größerem Umfang Kraftwerksinvestitionen zu realisieren, die vollständig über den Strommarkt finanziert werden müssen (d.h. nicht mehr auf Einkommensströme aus anderen Regelungsbereichen wie der kostenlosen Zuteilung im EU-Emissionshandelssystems etc. abstellen können1).
Diese marktimmanente Herausforderung wird durch drei zusätzliche Faktoren verschärft:  den massiven Zuwachs der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die aktuelle Krise des EU-Emissionshandelssystems (mit niedrigen Preisen für Emissionszertifikate) sowie die deutliche Verteuerung von konventionellen Kraftwerksanlagen.
In diesem Kontext gewinnt die Diskussion um Kapazitätsmechanismen an Bedeutung. Darunter  sind  Instrumente  zu verstehen, die dafür sorgen, dass für die  Bereitstellung von Kraftwerkskapazitäten oder äquivalenten  Maßnahmen zur Lastreduktion Einkommen erzeugt werden kann. Die einschlägigen Diskussionen  um solche Kapazitätsmechanismen vollziehen sich dabei auf mehreren Ebenen….“

Die Notwendigkeit der „Umgestaltung des Systems hin zu erneuerbaren Energien“ wird zwar als gegeben formuliert, nicht aber der Rahmen, aus dem sich diese Notwendigkeit ergibt (Klimawandel, Zeitrahmen für die Umgestaltung). Daher werden bestehende Braunkohlekraftwerke nicht als CO2-Schleudern angesehen, sondern – ebenso, wie Atomkraftwerke – wertneutral als Marktteilnehmer und Konkurrenten zu Erzeugern erneuerbarer Energien. Hier setzt die berechtigte Kritik des SFV an.
Vorausgesetzt wird auch, dass weiterhin vorhandene oder neu zu bauende Gaskraftwerke benötigt werden, damit – angesichts der Schwankungen von Solar- und Windstrom – die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Daher sollen der Betrieb von Gaskraftwerken durch „fokussierte Kapazitätsmärkte“ gestärkt werden. Doch ihre Betreiber sind Energieversorgungsunternehmen, denen allein ihre Wirtschaftlichkeit und nicht die gesellschaftlich notwendige Vorsorge vor dem Klimawandel wichtig ist. Zum großen Teil sind es die gleichen Unternehmen, die die Braunkohle- oder Atomkraftwerke betreiben – oder auch Offshore-Windparks betreiben wollen. Die Androhung, die Gaskraftwerke aus wirtschaftlichen Gründen stillzulegen (siehe z.B. Aus für bayerische Gaskraftwerke? oder Regierung droht Energieriesen mit Abschaltverbot), kann daher auch als Erpressungsversuch aufgefasst werden, mit dem Ziel, den Ausbau von  Solar- und Onshore-Windparks zu stoppen.
Da fragt sich natürlich, wieso diese Unternehmen durch Kapazitätsmärkte gestärkt werden sollten? Sind das die richtigen Partner für die „Umgestaltung des Systems hin zu erneuerbaren Energien“?

Worauf das hinausläuft, formuliert der SFV (a.a.O.):

Mit Rücksicht auf die schlecht regelbaren Grundlastkraftwerke werden zunehmend zu den besten Sonnenstunden und zu den günstigsten Windzeiten Wind- und Solarstromanlagen abgeregelt, so dass sich der weitere Zubau von Wind- und Solaranlagen volkswirtschaftlich und umwelttechnisch immer weniger lohnt. …
Die Abregelung von Solar- und Windanlagen führt dann dazu, dass die fluktuierenden Einspeisungen nicht weiter zunehmen und deshalb auch kein weiterer Bedarf an Spitzenlastkraftwerken zum Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung entsteht. Das Beharren der Stromwirtschaft auf dem Weiterbetrieb von Grundlastkraftwerken – schlimmer noch, der Neubau von Grundlastkraftwerken (z.B. die Inbetriebnahme zweier neuer Braunkohleblöcke in Neurath im August 2012) ist also die Ursache für die Unwirtschaftlichkeit der Spitzenlastkraftwerke….
Die Betreiber der großen Kraftwerke machen somit durch den fortdauernden Einsatz der Grundlastkraftwerke ihre eigenen Gaskraftwerke unwirtschaftlich und verlangen dann von der Politik eine Subventionierung der unwirtschaftlich gemachten Gaskraftwerke durch Kapazitätsanreize. Die Begründung für diesen Widersinn liefert die WWF-Studie….“

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)

nimmt eine grundsätzlichere Position als der WWF ein. Er stellt in seiner Pressemitteilung „Der Strompreisdebatte fehlt die Nachhaltigkeit“ am 14.2.2013 fest:

„Die Strompreise führen in Deutschland zu hitzigen Politikvorschlägen. Der aktuell zwischen den zuständigen Bundesministern vereinbart e Preisstopp mag die Flammen eindämmen, den Brandherd des Feuers löscht man damit nicht.
Steigende Stromrechnungen führen in breiten Kreisender Bevölkerung zum berechtigten Ruf nach politischem Eingreifen, das über die aktuellen Vorschläge der politischen Parteien hinausgeht. Sei es der Vorschlag eines Preisstopp,sei es eine steuerpolitische, additive Stützung der Energiepreise, sei es eine Quotierung des Wachstums der erneuerbaren Energien, seien es Kapazitätsmechanismus für die Sicherstellung der noch erforderlichen fossilen Kraftwerke, sei es ein flexibles Management der Lastprofile – das gemeinsam Positive an diesen Vorschlägen, dass sie die Notwendigkeit zur Veränderung akzeptieren, mehr jedoch nicht.

Die Rahmenbedingungen des Marktes müssen an die Energiewende angepasst werden, nicht umgekehrt. Dabei müssen beide maßgeblichen Gesetze, das Erneuerbare Energien Gesetz und das Energiewirtschaftsgesetz ins Visier genommen werden.

Die Grundfrage angehen

Die zukünftige Energieversorgung wird flexibler, transparenter und dezentraler sein als wir bisher gewohnt sind. Sie wird keine monolithische Branche mehr sein, sondern durch vielfältige Beiträge aus der Anlagentechnik, der Bauwirtschaft, der IT und Mess- und Regeltechnik bis hin zur Chemie und „green economy“geprägt werden. Lebensstile und die Nachfrage der Konsumenten werden eine große Rolle spielen. Es wird viele Marktteilnehmer, hohe Innovation, schrittweise Lernprozesse, viele Branchen geben. Dafür müssen sich Politik und Wirtschaft endlich zu einem Management-Ansatz durchringen, der die fortlaufende, weitere Veränderung zum politischen Gestaltungsraum macht. Und: In diesem Sinne hat die Zukunft vor zwei Jahren begonnen.

Das EEG hat unbestrittene Verdienste. Aber die Energiewende darf nicht nur vom EEG aus gedacht werden. Das Ausschalten der Kernkraftwerke bis 2022 ist nicht einfach durch den Zuwachs bei Erneuerbaren Energien zu kompensieren, der ja auch bis 2050 geplant ist. Noch auf lange Sicht braucht die Energieversorgung fossile Kraftwerke, die die Versorgung stabil halten. Erfolgreich hat das EEG die ersten 25% erneuerbaren Stroms in das deutsche Stromnetz integriert. Der Einstieg ist gelungen, weil der Strommarkt für diese Integrationsleistung robust genug war. Für die nächsten 25% gilt dies nicht mehr. Jetzt zeigt sich, dass dem EEG die Nachhaltigkeit fehlt, respektive dass diese zu entwickeln ist. Insbesondere fehlen ein Szenario für den Ausstieg aus der finanziellen Förderung für den Zeitpunkt, an dem das EEG so erfolgreich ist, dass die erneuerbaren Energien zum Mainstream werden, sowie ein Umstieg von Quantität zu Qualität. Das bisherige EEG „denkt“ nur in der Quantität und der physikalischen Kategorie der Kilowattstunden. In Zukunft muss es die Qualität des erzeugten Stromes für die Energieversorgung und die Preisstabilität reflektiert werden. Das Wachstum der erneuerbaren Energien kennt keine variablen Kosten für den Brennstoff. Die Reform des Energiemarktes erfordert daher konzeptionelle Kreativität, um Erneuerbare Energien systemverträglich auszubauen und die so genannte Residuallast an fossiler Energie sicherzustellen und Investitionen in diesen Bereich zu ermöglichen. Dazu ist auch in der laufenden Legislaturperiode noch Zeit.“

Das stimmt zum Teil, „mehr jedoch nicht„:

  • Die Zukunft hat nicht erst vor zwei Jahren begonnen (auch nicht in dem oben genannten Sinne), sondern mit dem EEG 2000 ist die Zahl der „Marktteilnehmer, hohe Innovation(en), schrittweise(n) Lernprozesse“ gewachsen und hat „viele Branchen“ geschaffen bzw. verändert.
  • Die Versorgungsstabilität verlangt nicht zwingend fossile Kraftwerke, sondern dezentrale, vermaschte Netze  und Speicher (siehe Netzstabilität – zentrale Stromtrassen oder dezentrale, vermaschte Netze?).
  • Nicht dem EEG fehlt die Nachhaltigkeit, sondern der Bundesregierung und ihrer Gesetzgebung:
    • Das EEG bedarf einer Flankierung durch ein Gesetz, mit dem der Speicherausbau gefördert wird.
    • Die Konzentration auf Offshore-Windkraft dient dazu, die zentralistischen Versorgungsstrukturen zu bewahren.
    • Die von Bundesnetzagentur und Regierung favorisierte Form des Netzausbaus hat das gleiche Ziel und schafft keine günstigen Bedingungen für den weiteren Ausbau dezentraler Photovoltaikanlagen.

Allerdings muss das EEG – wie andere Gesetze auch – weiter entwickelt werden, und zwar indem „Die Rahmenbedingungen des Marktes … an die Energie wende angepasst werden (müssen), nicht umgekehrt.“ Der dafür erforderliche „politische Gestaltungsraum“ kann aber nur gegen die Vertreter der fossilen und atomaren Energieversorgung erkämpft werden; eine Hoffnung auf eine Vereinbarung erscheint reichlich naiv. Falls das so gemeint sein sollte, ja: In diesem Sinne hat die Zukunft vor zwei Jahren begonnen – im März 2011.

9. März 2013, in ganz Deutschland und weltweit: Demo: Fukushima ist überall. AKWs JETZT ABSCHALTEN!

 

Wolfgang Borchardt
24.2.2013

 


1) siehe auch Reform des CO2-Emissionshandels – ein Erfolg?
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