Ist die Katholische Kirche beim Schutz vor Strahlenbelastung weiter als DIE LINKE?

Der Kreisverband Cloppenburg DER LINKEN berichtet auf seiner Webseite unter der Überschrift:

Mobilfunksender wird aus dem Essener Kirchturm entfernt

Essens Kirchturm soll nicht länger eine Sendeanlage für den Mobilfunk beherbergen, sagt die Katholische Kirche.
Dr. Ludger Heuer vom bischhöflichen Offizialat verwies auf ein Rundschreiben des Offizialats vom Oktober 2001, nach dem langfristig aus steuerlichen Gründen und wegen der Frage der Strahlenbelastung keine Sendeanlagen mehr auf Kirchtürmen installiert bleiben. Münsterländische Tageszeitung 06.02.2013

Ist die Katholische Kirche in dieser Frage weiter als  DIE LINKE ?

Als einzige Partei nimmt DIE LINKE das Problem ernst und hat diverse Anfragen zum Thema im Bundestag gemacht.  Die Ökologische Plattform der Partei hat eine kritische Bewertung der Mobilfunkproblematik veröffentlicht  „Mobilfunk – Fluch oder Segen?“ (klick)

Allen Bedenken zum Trotz ist in das Programm zur Niedersächsischen Landtagswahl ein Änderungantrag des KV Aurich übernommen worden, der kostenloses öffentliches W-LAN-Funk-Netz in allen Innenstädten und Dorfzentren mit Unterstützung des Landes fordert. Auf die gesundheitlichen Risiken für elektrosensible Menschen angesprochen erwiderten die Antragssteller: „Für uns ist das eine soziale Frage“.  Änderungsantrag des KV Aurich

Auch in dem Entwurf zur Bundestagswahl 2013 findet sich eine Passage, die eine flächendeckende Bestrahlung der Dorfzentren und Innenstädte vorsieht. Wenn das so in unserem Programm landet,  können wir unser Engagement im Zusammenwirken mit zahllosen Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkelektrosmog beenden, was die Frage aufwirft, ob die Möglichkeit überall ungehemmt zu daddeln  gegenüber den gesundheitlichen Risiken und Bedenken als sozial höherwertige  Errungenschaft einzustufen ist.
Entwurf BT-Wahlprogramm S.86 Z 7-11:

  • Wir wollen ein Förderprogramm für öffentliche Einrichtungen (Bibliotheken, Verwaltungen, Schulen, Krankenhäuser, etc.) auflegen, damit diese in der Lage sind, kostenlosen Zugang zum Netz anzubieten. Auch in Städten und Gemeinden wollen wir kostenfreie Funknetze einrichten. Die so genannte Störerhaftung ist dahingehend zu ändern, dass es Privatpersonen erlaubt wird, ihre Internetanschlüsse jederzeit mit anderen zu teilen.