Am 25. Juli 2013 hat das US-Justizministerium eine Pressemitteilung herausgegeben.
In dieser wird mitgeteilt, dass der Konzern Halliburton eingestanden hat, nach der Katastrophe auf der Ölplattform „Deepwater Horizon“ 2010 Beweise vernichtet zu haben.
Der Konzern hatte aus Profitgründen minderwertigen Zement für die Bohrlochauskleidung geliefert und im Gegenzug von BP verlangt, eine stärkere Armierung einzubauen. Das ist jedoch nicht erfolgt. Nach der Katastrophe hat Halliburton im Rahmen interner Untersuchungen Computersimulationen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass auch die stärkere Armierung das Unglück nicht verhindert hätte. Die Ergebnisse wurden vernichtet.
Die EU hat nach der Katastrophe im Golf von Mexiko Schlussfolgerungen gezogen und am 10.06.2013 die Regeln für künftige Tiefseebohrungen verschärft:
- Bevor Konzerne Lizenzen für Tiefseebohrungen bekommen, müssen sie Notfallpläne vorlegen und nachweisen, dass sie
- personell und technisch in der Lage sind, nicht nur den sicheren Betrieb zu gewährleisten, sondern auch im Fall einer Katastrophe die Schäden zu beseitigen und
- sie müssen auch über die dafür erforderlichen finanziellen Ressourcen nachweisen.
- Alle eingesetzten Geräte müssen von unabhängigen Stellen zertifiziert und regelmäßig geprüft werden.
- Die Bohrungen dürfen erst dann beginnen, wenn das eine unabhängige nationale Behörde dies erlaubt.
Mit der Richtlinie werden insbesondere auch Tiefseebohrungen erfasst. Bisher hafteten die Konzerne nur für Schäden durch küstennahe Anlagen. Auch davon gibt es genug.
Am 20.07.10 berichtete das Hamburger Abendblatt darüber, dass das Leben am Meeresboden um Bohrinseln noch in 500 Metern geschädigt ist. Von den Ölplattformen der Nordsee werden 400 Mrd. Liter Abwasser (2007) mit 30 mg Öl/Liter ins Meer geleitet (insgesamt 11.307 Tonnen Öl im Jahr 2008). Dazu kommen 250.000 Tonnen Chemikalien.
Ein Haftungsfall ist nur deshalb nicht eingetreten, weil die Umweltverschmutzungen stark delokalisiert auftreten und diese als tolerabel im normalen Betrieb gelten.
Inzwischen wurden die Grenzwerte verschärft; gleichzeitig steigt das Risiko durch das zunehmende Anlagenalter.
Die neue EU-Richtlinie ist ein, wenn auch kleiner, so doch richtiger Schritt. Sie hat jedoch einen gravierenden Mangel: Vorhandene Bohrplattformen sind von ihr nicht betroffen und was die Zukunft bringt, ist schwer vorherzusagen.
Der richtige Ansatz, die Profiteure in Haftung zu nehmen, könnte daher ins Leere laufen.
Falls jedoch jemand Interesse an weiteren Vorschlägen dieser Art hat – wie wäre es mit
- Gläubigerhaftung für marode Banken
- Risikohaftung für Atommüllendlager durch Atomkonzerne
- Politikerhaftung für gebrochene Wahlversprechen