Mißachtung des Mehrheitswillens

Die Tricksereien und Manipulationen der CDU und SPD vor dem Berliner Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Stromversorgung erweist sich im Nachhinein als Testballon – dafür, wie weit sie beim Ignorieren von Mehrheiten gehen können:
Die Mehrheit der Deutschen ist für die Energiewende (siehe „Umweltbewusstsein stark gewachsen; Bürger fordern mehr staatliches Engagement„), aber in den Koalitionsverhandlungen haben sich die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und (Noch-) Umweltminister Peter Altmaier auf eine Formulierung geeinigt, die dem weiteren Ausbau großer Stromerzeuger aus erneuerbaren Quellen den Todesstoß versetzen kann.

Wie die ZEIT am 22.11.13 berichtet, soll der

„entscheidende Satz … auf Drängen der Chefs von RWE und E.on, Peter Terium und Johannes Teyssen, in den Vertragsentwurf gekommen sein. „

Neu ist das nicht: Schon Anfang September 2010 wurde unter der Bezeichnung „Förderfondsvertrag“ eine Vereinbarung der Bundesregierung mit den Atomkonzernen getroffen, die die Laufzeiten der Atommeiler sichern sollte und den erklärten Willen der Bevölkerung ignorierte.

Nur die Fukushima-Katastrophe kam dazwischen und hat in einer hektischer Reaktion der Regierung zur Stilllegung einiger AKW geführt.

Inzwischen sind die Katastrophe und ihre Folgen aus den Medien verschwunden und der fossil-atomare Komplex holt zum Gegenschlag aus.

Um welche Formulierung geht es?

„Wir werden prüfen, ob große Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien einen  Grundlastanteil  ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag  zur  Versorgungssicherheit  zu  leisten.  Diese  können  sie  in  eigener  Verantwortung  vertraglich mit Betreibern von Speichern, von nachfrageabhängig regelbaren Erneuerbaren  Energien,  abschaltbaren  Lasten  oder  von  fossilen  Kraftwerken  absichern.“
(siehe „Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD; 18. Legislaturperiode; 1. Entwurf“; Stand 24.11. 20:00; Zeilen 2026-2030)

Da die Stromproduktion aus PV und Windkraft nicht (bzw. nur sehr eingeschränkt) planbar ist, bedeutet eine solche Garantie, dass die betroffenen Erzeuger zu Verträgen gezwungen würden mit Betreibern von Gas- oder fossilen Kraftwerken (neben denen von Speichern oder abschaltbaren Lasten – damit die Interessen der Stromkonzerne nicht zu offensichtlich werden). Natürlich müssten sie diese Kosten selbst tragen, während die „großen vier“ (Stromkonzerne) von der EEG-Umlage direkt profitieren würden.

Geld, das für den Ausbau erneuerbarer Energien als „EEG-Umlage“ erhoben wird, soll also nach Vorstellung der Koalitionspartner in Profit der atomar-fossilen Stromerzeuger umgelenkt werden.

Falls irgendjemand noch Zweifel an der Notwendigkeit der Demo am 30.11.2013 hatte, …