Die Ausführungs­bestimmungen zur Treibstoffs­qualitäts­richtlinie der EU

lassen den unsanktionierten Einsatz von Teersandöl-Produkten in Kraftstoffen zu – obwohl die Pressemitteilung der Europäischen Kommission IP/14/1095 das Gegenteil suggeriert. Dort heißt es:

„Mit dem Vorschlag wird eine Methodik zur Berechnung der CO2-Intensität verschiedener Kraftstoffarten (Benzin, Diesel, Flüssiggas (LPG) und komprimiertes Erdgas (CNG)) eingeführt. Jeder dieser Kraftstoffarten wird ein Standardwert zugeordnet, der auf den während des gesamten Lebenszyklus ausgestoßenen Emissionen basiert. Die Anbieter müssen bei der Meldung der CO2-Intensität ihrer Kraftstoffe an die Mitgliedstaaten von nun an diese Werte verwenden, wodurch sichergestellt werden soll, dass die Emissionen aus dem Straßenverkehr bis 2020 um 6 % verringert werden.“

Ursprünglich war geplant, den gesamten „Lebenszyklus“ der Kraftstoffe – von Förderung über Produktion und  Transport zum Endkunden bis einschließlich Nutzung (im Motor) zu berücksichtigen. Dabei wären auch die unterschiedlichen Herstellungsbedingungen berücksichtigt worden. Bei den jetzt geplanten Pauschalwerten für die Kraftstoffarten ist das nicht mehr möglich.

Kraftstoffe aus kanadischen Teersanden, deren Bereitstellung gemäß einer Studie der Universität Stanford etwa 25 Prozent mehr Treibhausgase erzeugt als aus konventionellem Erdöl wären den Herstellern auf ihre CO2-Emissionen angerechnet worden – mit entsprechend höheren Kosten. Daher hatte die kanadische Seite Konsequenzen bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen CETA angedroht.
Mit der jetzt vorgelegten Treibstoffqualitätsrichtlinie ist die EU-Kommision eingeknickt. Trotzdem feiert sich die Kommission mit den Worten:

„Die Europäische Kommission präsentiert mit diesem Vorschlag einen einfachen und wirksamen Mechanismus zur Erfassung der Emissionen aus dem Straßenverkehr, der gleichzeitig ein hohes Niveau des Klimaschutzes gewährleisten wird.“

Das Gegenteil ist der Fall: Indem im Entwurf für den Anhang „Verfahren für die Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasintensität von Kraftstoffen und Energieträgern und die Berichterstattung darüber durch Kraftstoffanbieter“ festgelegt wird

„Die von den Kraftstoffanbietern erhobenen und an die Mitgliedstaaten weitergegebenen Informationen über den Kraftstoffursprung sind vertraulich. Dies steht jedoch einer Veröffentlichung allgemeiner Informationen oder zusammengefasster Informationen ohne Einzelheiten zu einzelnen Gesellschaften durch die Kommission nicht im Wege.“

ist nicht nur keine quantitative Bewertung der Kraftstoffe möglich; die Verbraucher werden auch im Unklaren gelassen, woher der Kraftstoff stammt. Ihnen wird damit jede Möglichkeit genommen, bewusst zu handeln – und wenn schon tanken, die etwas ökologischere Variante zu wählen.

Wir haben nur jetzt noch eine Wahl: Gegen CETA und TTIP zu protestieren!

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