Im gerade verabschiedeten „Energiewendegesetz“ will die französische Regierung die geplante Obsoleszenz unterbinden. Ins Verbraucherschutzgesetz soll der Tatbestand der „arglistigen Täuschung“ für wirtschaftlich und ökologisch kriminelles Verhalten für die geplante Obsoleszenz aufgenommen werden, eine Forderung, die auch in Deutschland seit längerem von Umweltverbänden vertreten wird. Die Bundesregierung hat bisher noch nicht reagiert.
Definiert wird geplante Obsoleszenz mit „sämtlichen Techniken, mit denen ein Hersteller bewusst und in voller Absicht die Lebensdauer seines Produkts verkürzt und seine potentielle Anwendung einschränkt“. Darin ist eingeschlossen „der absichtliche Einbau eines Mangels oder einer Schwachstelle“, sowie „einen programmierten oder vorzeitigen Stillstand“ und „die Unmöglichkeit, eine Batterie auszuwechseln oder ein Gerät zu reparieren“. Die Gewährleistungspflicht wurde auf 2 Jahre verlängert.
Damit sind erstmalig gesetzliche Grundlagen geschaffen worden, dass sich Kunden gegenüber der Industrie wehren können, wenn Murks produziert wird. Der Nachweis der „arglistigen Täuschung“ wird aber schwer zu erbringen sein.
Wir brauchen in Deutschland ebenfalls ein solches Gesetz!!
Götz Brandt
Quelle:
Neues Deutschland vom 24.10 2014
Weiterführende Literatur:
Stefan Schridde, Murks? Nein Danke, ISBN 978-3-86581-671-9, 19,95 €
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