MELUR-Position zum Fracking

Das Kieler Umweltministerium (MELUR) hat in einem Schreiben an den stellvertretenden Plöner Landrat Werner Kalinka (CDU) seine Position zum Fracking dargelegt.
Das Gründungsmitglied der BI „Stoppt Fracking im Großraum Kiel – für eine postfossile Zukunft!“, der Plöner Kreistagsabgeordnete Bernd Friedrich (DIE LINKE), schrieb dazu einen Offenen Brief.
Beide Dokumente sind zu Eurer Information beigefügt.
Frackingfreie Grüße von
Hajü


 

Kommentar(e)

Danke für diese Preziosen! Der Brief von Bernd liest sich gut. Beim Brief des hochwohlmögenden Staatsdieners G. allerdings schüttelt es mich mit Grausen. Kein Wunder, dass Herr Dr. Habeck bei dem juristischen Beritt ohne Zucken das Land an McFrack & Co. verteilt, als handele es sich um abgetragene Kleidung, die eh keiner mehr haben will.
Das Geschreibsel von Stabsstellenleiter Goldschmidt müsste eigentlich zu sofortigem Entzug seines von der Allgemeinheit finanzierten, sicher nicht grade mickrigen Gehaltes führen!
Ich … sage nur punktuell was dazu und auch nur zum zweiten Absatz:
G: „… ist eine Versagung von Erlaubnissen und Bewilligungen, also auf der ersten Stufe des bergrechtlichen Verfahrens, kaum möglich.“
Eine Versagung einer Erlaubnis ist nicht nur möglich, sondern vorgeschrieben, wenn einer (oder mehrere) der in § 11 BBergG enumerativ aufgezählten Versagensgründe zutrifft. Punkt, aus, Ende.
Ein Erlaubnisverfahren hat ergebnisoffen zu verlaufen und es müssen alle möglichen Versagensgründe akribisch erhoben und bewertet werden. Wenn man natürlich, so wie das MELUR, beraten vom LBEG-Außendienstmitarbeiter Söntgerath und Konsorten, der Meinung ist, dass wesentliche öffentliche Interessen im Erlaubnisverfahren nicht und erst im Zulassungsverfahren für einen Betriebsplan betrachtet und bewertet werden müssen, dann ist es nachvollziehbar, dass man zu so einer „kaum möglich“-Aussage kommt. Leider entspricht sie aber nicht dem gesetzmäßigen Verwaltungshandeln; das Studium der amtlichen Begründung zum Bundesberggesetz öffnet die Augen.
G: „Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung und bei den bisherigen Verfahren lagen keine Versagensgründe vor.“
Ohne auf die „gebundene Entscheidung“ einzugehen: Dass bei den bisherigen Verfahren keine Versagensgründe vorlagen, kann G. gar nicht beurteilen, denn (Wdh.) mögliche Versagensgründe wurden weder systematisch erfragt noch wurden vorgebrachte Versagensgründe angemessen bewertet.
G: „Eine Versagung erscheint nur auf Grund des § 11 Nr. 10 i. V. m. § 12 BBergG möglich, wenn keine öffentlichen Interessen die Erlaubnis oder die Bewilligung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen.“
Das ist nun wirklich gequirlter Quark hoch Drei! Sechs, setzen! Nochmal: Es gibt 10 abschließend aufgezählte Gründe, aus denen eine bergrechtliche Erlaubnis versagt werden muss, nachzulesen im einschlägigen § 11 BBergG. Dieser Paragraph kommt im Erlaubnisverfahren zur Anwendung, der § 12 BBergG interessiert in dem Kontext absolut nicht. Den blamablen zweiten Halbsatz selbst lasse ich unkommentiert. Er lässt allerdings tief blicken und eine enorme Fachkompetenz nicht erahnen. Man möchte jubeln: Genau kein richtiger Mann auf diesem Posten! Warum werden meine Steuergelder verbraten, um solchen Flachpfeifen erst das Studium zu finanzieren und dann auch noch fürstliche Gehälter?
G: „Hierzu werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Gebiete sind allerdings in der Regel so groß, dass diese Interessen nicht im gesamten Gebiet einer Aufsuchung oder Gewinnung entgegenstehen.“
Hat der Mann eine Glaskugel oder woher will er das wissen? Ich kann mich nur wiederholen: In den bisherigen schleswig-holsteinischen Verfahren wurden entgegenstehende öffentliche Interessen bisher weder systematisch erhoben noch wurden sie in den bergrechtlichen Verfahren angemessen behandelt und entsprechend abgewogen. …
G: „Damit besteht so gut wie kein Handlungsspielraum.“
Ich bin wirklich erschüttert, wie hartnäckig sich diese Denke hält, wir seien alles dumme Bauerntölpel, die beim Anblick von güldenen Epauletten bereits ergriffen schweigen und sich trollen. Was denkt sich dieses Bürschchen eigentlich, mit wem er es hier zu tun hat? Dieser Ausbund an Unfähigkeit gehört angeprangert, da gibt es doch bestimmt Handlungsspielraum!
Nun bin ich nur noch gespannt, wie das Gespräch zwischen Dr. Habeck und den Initiativenvertretern heute gelaufen ist. Ob G. wohl auch dabei war und mit seinem Wissen glänzen konnte?
Schöne Grüße


Bernds Offener Brief schlägt im großen Netz der norddeutschen Antifracking-BI’en Wellen bis hinauf nach Hessen und NRW – in Verbindung mit dem offen das Bergrecht brechenden Schreiben eines Leitenden Angestellten im Habeckministerium an den stellvertretenden Plöner Landrat.
Unser Mitstreiter Volker Fritz aus Wolfenbüttel hat außerdem einen Artikel vom Planeten Absurdistan, Sektor Amiland zum Klimawandel übersetzt (siehe hier). Auch dies gibt uns wichtige Argumente für den sozialökologischen Gesellschaftsumbau auf dem Treffen der Kreisvorstände SH am 6. November und der nächsten Parteiratssitzung Mitte November – entsprechend dem Parteiprogramm. Die Zeiten sollten endgültig vorbei sein, in denen Schleswig-Holsteinische Landesvorstände Leitanträge formulieren, in denen der Begriff Ökologie nicht vorkommt.
Frackingfreie, grünsozialistische Grüße
Hajü