7. Atommüllkonferenz

Seit der Reaktorkatastrophe in Fukushima vor vier Jahren ist die Bundesregierung (leider nur) vom Ausstieg aus dem Ausstieg aus der Atomenergienutzung zurückgetreten. Doch die Atomkonzerne lassen nichts unversucht, uns die Kosten des Ausstiegs aufzubürden. Sie nennen das „den Rückbau ihrer Joint-Venture-Kernkraftwerke möglichst wirtschaftlich zu gestalten“ (siehe AKWs und Stilllegung: Abriss „möglichst wirtschaftlich“ gestalten – E.on und Vattenfall kooperieren – hier klicken).
E.on will seine Atomenergiesparte auslagern (hier klicken) um die Risiken weiterhin zu vergesellschaften, während Vattenfall „emotionale Probleme“ mit dem Atommüll auf sich zukommen sieht (siehe „Auch das noch: Vattenfall sieht emotionale Probleme beim Rückbau von AKWs: Wohin mit dem kontaminierten Bauschutt?“ – hier klicken) und klagt vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsentscheidungen in Washington gegen die Bundesrepublik wegen entgangener Gewinne durch den Atomausstieg.

Das alles zeigt, dass nicht nur die Wende hin zur umfassenden Nutzung erneuerbarer Energiequellen gefährdet ist, auch der Atomausstieg ist noch lange nicht sicher. Es geht nicht nur darum, dass die geplanten AKW-Abschaltungen auch durchgeführt werden. Selbst wenn das der Fall ist, bleibt das Problen der radioaktiven Abfälle – nicht nur der hoch radiaoaktiven (abgebrannte Brennstäbe und Reaktorinnenwände), sondern auch der 19-fachen Menge kontaminierter und schwach radioaktiver (vor allem Bau-) Stoffe, die beim Abriss anfallen (nähere Informationen im „Sorgenbericht der Atommüllkonferenz“ – hier klicken). Seit der rot-grünen Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Jahre 2001 dürfen „schwach radioaktive Reststoffe und Abfälle aus dem Zuständigkeitsbereich von Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung in den konventionellen Bereich entlassen“ werden („Freigabe“ siehe „Atommüll überall – BUND-Studie zum „Freimessen“ schwach radioaktiver Stoffe“ – hier klicken). Zwar werden dadurch nur schwach radioaktive Stoffe freigegeben, aber danach wir dihre Verwendung nicht mehr kontrolliert. Durch den Rückbau vieler ehemaliger AKW fallen große Massen dieser Stoffe an, die den Radioaktivitätspegel insgesamt unkontrolliert erhöhen können. Da der „Markt“ für Abfalldeponien nicht regional begrenzt ist, können diese auch in Gebieten abgelagert werden, in denen keine AKW existieren (siehe Sachsen muss Lagerung genehmigen“– hier klicken). Problematischer ist eventuell aber eine Hintertür, die durch das „Freimessen“ eröffnet wird: Jedem, der die Machenschafften bei der Entsorgung von Sonderabfällen kennt, weiss, dass diese gern auch nicht deklarierungspflichtigen Abfällen untergemischt werden. Das ist zwar kriminell, aber wo viel Geld lockt, … Wer läuft schon beim Straßenbau mit einem Geigezähler herum?

Einladung

Am   Samstag, 19. September 2015 findet von 11.00 bis 17.00 Uhr die 7. Atommüllkonferenz in der Volkshochschule Kassel
Wilhelmshöher Allee 19-21, 34117 Kassel statt.

Inhaltliche Schwerpunkte der 7. Atommüllkonferenz

  • Auseinandersetzungen um die Atomverwaltung auf Länderebene,
  • die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stilllegungs- und Abbauverfahren,
  • die Freigaberegelungen von radioaktiven Materialien,
  • das Nationale Entsorgungsprogramm,
  • die „Endlager“-Kommission sowie
  • weitere Planungen zum Projekt Atommüllreport

Programm

11.00 – 12.00 Uhr Eröffnungsplenum

  • Begrüßung – Schwerpunkt Positionspapier „Abschaltung – Stilllegung – Rückbau von AKW“ – Peter Dickel
  • Auseinandersetzung um Atomverwaltung im Ländervergleich – Dirk Seifert, BUND, stellvertr. Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz, Hamburg

12.00 – 13.30 Uhr Fachdiskussionen

13.30 – 14.30 Uhr Mittagspause

14.30 – 16.00 Uhr Arbeitsgruppen

16.00 – 17.00 Uhr Abschlussplenum

weitere Informationen unter „Save the date: Einladung zur 7. Atommüllkonferenz“ (hier klicken)