POE-Tallowamine in Glyphosat-Unkrautkillern europaweit verbieten

Pressemitteilung von MdB Dr. Kirsten Tackmann (klick)

Berlin, 28.01.2016

„Ich begrüße es, dass die gefährlichen POE-Tallowamine in Deutschland nicht mehr in Glyphosat-haltigen Pestiziden enthalten sind. Doch nach wie vor können Landwirtinnen und Landwirte solche Unkrautkiller aus dem Ausland beziehen. Daher muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in der ganzen EU der Zusatz von POE-Tallowaminen in Glyphosat-haltigen Pestiziden verboten wird“, fordert MdB Dr. Kirsten Tackmann anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Risiken durch Tallowamine in Glyphosat-haltigen Pestiziden“ – Bundestagsdrucksache 18/7232 (klick).

Dr. Kirsten Tackmann weiter: „2010 ging das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das BVL, davon aus, dass die toxikologischen Effekte des aktuell sehr umstrittenen Pestizid-Wirkstoffs Glyphosat auf den Beistoff POE-Tallowamine zurückzuführen sind. Solche Beistoffe sollen die Wirksamkeit von Glyphosat erhöhen. 2010 gab es noch sieben Pestizide mit POE-Tallowaminen auf dem deutschen Markt. Unsere Kleine Anfrage ergab, dass infolge einer Aufforderung des BVL alle Zulassungsinhaber in Deutschland mittlerweile auf POE-Tallowamine verzichten.

Doch EU-weit und international sind POE-Tallowamine noch immer in zugelassenen Pestiziden enthalten und können käuflich erworben werden. Somit ist nicht auszuschließen, dass diese Pestizide auf deutschen Äckern verspritzt werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ergibt sich daraus ein erhöhtes Gefahrenpotential – sowohl durch die direkte Giftigkeit der POE-Tallowamine als auch durch ihren verstärkenden Effekt auf die Glyphosatwirksamkeit. Leider wurden im aktuell laufenden Genehmigungsverfahren zur Wiederzulassung des Wirkstoffes Glyphosat keine neuen Daten zu POE-Tallowaminen durch die Antragsteller zur Verfügung gestellt, wie uns die Bundesregierung mitteilte.

DIE LINKE ist gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat – und zwar aus Gründen der Vorsorge. Doch unabhängig von der Frage der Gefährlichkeit des Wirkstoffes selbst und seiner möglichen gesundheitsgefährdenden Wirkung auf Mensch, Tier und Umwelt ist es dringend notwendig, in das Zulassungsverfahren nicht nur den Wirkstoff, sondern die Pestizidmischungen einschließlich aller Bestandteile und der Ausbringungstechnik einzubeziehen. Dies ist umso dringender, sollte Glyphosat eine erneute Zulassung in der EU für 15 Jahre erhalten.“