EEG-Umlage befreite Unternehmen 2017

Die Liste der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter der Rubrik Publikationen (klick – Reiter: „Zm Thema“) als xls-Datei.
Jetzt kann die aktuelle Tabelle auch hier (klick) heruntergeladen und hier (klick) im Browser eingesehen werden (ältere Tabellen siehe unten).
In der aktuellen Fassung vom 2.6.2017 heißt es:

„Im Jahr 2017 profitieren 2.092 Unternehmen bzw. selbständige Unternehmensteile (1.955 produzierendes Gewerbe / 137 Schienenbahnen) mit insgesamt 2.753 Abnahmestellen aufgrund ihrer bis zum 30.09.2016 gestellten Anträge von der Besonderen Ausgleichsregelung [§ 64 ff. EEG].
Bestimmte Abnahmestellen konnten bislang noch keinen Begrenzungsbescheid erhalten. Grund hierfür sind fehlende Informationen für die Bescheiderteilung wie z.B. fehlende testierte Jahresabschlüsse.
Die privilegierte [begünstigte] Strommenge liegt bei insgesamt 105.683 GWh.“ [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]

So haben sich diese, der Energiewende schadenden Industriesubventionen in den letzten Jahren entwickelt:

Ältere Tabellen:


[1↑]Im Jahr 2012 profitierten 734 Unternehmen bzw. Unternehmensteile (683 produzierendes Gewerbe / 51 Schienenbahnen) mit insgesamt 979 Abnahmestellen aufgrund ihrer zum 30.06.2011 gestellten Anträge von der Besonderen Ausgleichsregelung [§ 40 ff. EEG]. Die privilegierte [begünstigte]  Strommenge lag bei insgesamt 85.402GWh.“

[2↑]Für den Begrenzungszeitraum 2013 stellten bis zum Ende der Ausschlußfrist 2.057 Unternehmen bzw. Unternehmensteile Anträge für insgesamt 3.186 Abnahmestellen; die angegebene Gesamtstrommenge betrug 107.477 GWh.“

[3↑] Stand 25.4.2013: „Im Jahr 2013 profitieren 1.691 Unternehmen bzw. Unternehmensteile (1.638 produzierendes Gewerbe / 53 Schienenbahnen) mit insgesamt 2.262 Abnahmestellen aufgrund ihrer zum 02.07.2012 gestellten Anträge von der Besonderen Ausgleichsregelung [§ 40 ff. EEG]. Die privilegierte [begünstigte] Strommenge lag bei insgesamt 94.181 GWh.“

[4↑] Stand 16.9.2013: „Im Jahr 2013 profitierten 1.716 Unternehmen bzw. Unternehmensteile (1.663 produzierendes Gewerbe / 53 Schienenbahnen) mit insgesamt 2.295 Abnahmestellen aufgrund ihrer zum 30.06.2012 gestellten Anträge von der Besonderen Ausgleichsregelung [§ 40 ff. EEG]. Die privilegierte [begünstigte] Strommenge lag bei insgesamt 95.318 GWh.“

[5↑] Stand 11.2.2014: „Im Jahr 2014 profitieren 2.098 Unternehmen bzw. Unternehmensteile (2.026 produzierendes Gewerbe / 72 Schienenbahnen) mit insgesamt 2.779 Abnahmestellen aufgrund ihrer zum 01.07. bzw. 30.09.2013 gestellten Anträge von der Besonderen Ausgleichsregelung [§ 40 ff. EEG]. Die privilegierte [begünstigte] Strommenge lag bei insgesamt 107.101 GWh.“

[6↑] Stand 15.3.2015: „Die Tabelle weist für das Jahr 2015 2.154 Unternehmen bzw. Unternehmensteile (2.026 produzierendes Gewerbe / + Schienenbahnen) mit insgesamt 2.834 Abnahmestellen aufgrund ihrer bis zum 30.09.2014 gestellten Anträge für die Besonderen Ausgleichsregelung [§ 64 ff. EEG 2014] aus. Die Tabelle wird sich im Laufe der Zeit noch ändern, da für eine bestimmte Anzahl von Abnahmestellen bislang noch keine Begrenzungsbescheide erteilt werden konnten. Grund hierfür sind fehlende Informationen für die Bescheiderteilung wie z.B. fehlende testierte Jahresabschlüsse. Das gleichzeitig veröffentlichte Hintergrundpapier weist diese Fälle bereits mit dem Ergebnis der fachlichen Prüfung aus, so dass die vorstehenden Zahlen von denen des Hintergrundpapiers leicht abweichen.“
Im Gegensatz zu bisherigen Veröffentlichungen (s.o.) wurde die „begünstigte Strommenge“ nicht angegeben. Anscheinend war den Verantwortlichen die bisherige Transparenz zu viel.

[7↑] Stand 24.5.2016: „Im Jahr 2016 profitieren 2.137 Unternehmen bzw. Unternehmensteile (2.006 produzierendes Gewerbe / 131 Schienenbahnen) mit insgesamt 2.835 Abnahmestellen aufgrund ihrer bis zum 30.09.2015 gestellten Anträge von der Besonderen Ausgleichsregelung [§ 64 ff. EEG].
Bestimmte Abnahmestellen konnten bislang noch keinen Begrenzungsbescheid erhalten. Grund hierfür sind fehlende Informationen für die Bescheiderteilung wie z.B. fehlende testierte Jahresabschlüsse. Die privilegierte [begünstigte] Strommenge liegt bei insgesamt 107.233 GWh.“