Müllverbrennung mit Gefälligkeitsgutachten

Die Müllverbrennungsanlage in Rüdersdorf war ursprünglich als Industriekraftwerk deklariert1. Mit der Begründung, dass sich „Ersatzbrennstoffe“ wenig von Hausmüll unterscheiden, wurde die Zulassung für allgemeine Müllverbrennung beantragt. Die BI „Gesund Leben am Stienitzsee e.V.“ kämpft seit langem gegen die Luftverschmutzung – und gegen Gutachter, die im Interesse der Anlagenbetreiber handeln.

Wir dokumentieren hier die

aktuelle Stellungnahme

Anliegend die Endfassung (siehe Download) unserer heute eingereichten Einwendung gegen den UVP-Bericht. Ich habe u.a. noch den Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 7.11.2018 Az. C-461/17 in NVwZ 2019 S. IX zum Begriff der angemessenen Umweltprüfung eingearbeitet.2 In unserer BI-Einwendung geht es gar nicht um den x-ten Änderungsantrag unseres Zementwerkes, hierzu lag eine andere Stellungnahme des Fachgutachters unserer Gemeinde, Herrn Tebert3, bereits vor.

Müllverbrennung und UVP

Unsere Empörung richtet sich vielmehr gegen die seit 2006 (Errichtung und Änderung einer Müllverbrennungsanlage) hier übliche, eines Gutachters unwürdige Arbeitsweise des mit dem UVP-Bericht beauftragten GfBU4, aber auch gegen die Genehmigungsbehörde das Brandenburger Landesumweltamtes, die ein solches – für jeden Laien erkennbar widersprüchliches und fehlerhaftes – Gefälligkeitsgutachten nicht entschieden zurückwies, sondern allen Ernstes Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung machte. An diesem Beispiel lässt sich gut demonstrieren, wie die Umweltgesetzgebung in Deutschland mit behördlicher Duldung in der Genehmigungspraxis ad absurdum geführt wird.

Gefälligkeitsgutachten – auch woanders

Den Medien war in den letzten Monaten zu entnehmen, dass es bei der Arzneimittelzulassung ganz ähnlich hergeht. Unpassende Studien werden abgebrochen oder verschwiegen oder in der Zusammenfassung steht das Gegenteil des  Studienergebnisses. Texte der Zusammenfassungen wurden ohne Kennzeichnung als behördliches Prüfergebnis veröffentlicht. Für eine tatsächliche Prüfung fehlt den Behörden Personal und Zeit. Hiergegen hat das EU-Parlament aber jüngst eine Verordnung erlassen, welche die schlimmsten dieser lebensgefährlichen Auswüchse beseitigen soll.

Insofern wären unsere Einwendung und einige der groteskesten Beispiele darin es wert, als warnendes Beispiel eine breite Öffentlichkeit auf die unseriöse Arbeitsweise mancher Gutachter und Behörden aufmerksam zu machen.

Leider haben wir in unserer BI niemanden mit dem journalistischen Talent, daraus eine überzeugende und vor allem kurze Presseerklärung zu fertigen. Wir geben aber gerne die Autoren-Rechte und recherchierten Inhalte an anliegender Generaleinwendung allen frei. JedeR kann sie jetzt oder künftig für die eigene Kritik an der Genehmigungspraxis nutzen, sofern sie wie wir betroffen sind. Insbesondere könnten alle Genehmigungsvorhaben betroffen sein, bei denen der Antragsteller das GfBU mit der Erstellung der Genehmigungsunterlagen beauftragt hatte.

Herzliche Grüße

Jürgen Rudorf

Vorstand
Bürgerinitiative „Gesund Leben am Stienitzsee e.V.“
info@gesund-am-stienitzsee.de
https://www.gesund-am-stienitzsee.de/

Download des Berichtes: Download des Berichtes 2019-02-26-Generaleinwendung-BI-GLAS-gegen-CEMEX-UVP-Bericht


  1. https://www.oekologische-plattform.de/2014/11/vattenfall-praesentiert-geaenderten-antrag-fuer-das-ikw-ruedersdorf/ 

  2. Verweis siehe http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=207428&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 

  3. Ökopol GmbH, Themenfeldleiter „Industrieemissionen und BVT“, http://www.oekopol.de/de/themen/industrieemissionen/ 

  4. https://www.gfbu-consult.de/de/team.html