Änderungsantrag zum Leitantrag

Brandenburgs Zukunft gemeinsam gestalten! Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 – Entwurf -1

Einreicher:

Prof. Dr. habil., Dr. Ing. Götz Brandt
Dieter Brendahl
Jürgen Engert
Peter Engert
Sascha Fussan
Sascha Loy
Norbert Wilke

1. Zeile 713

Streichung und Ergänzung:

DIE LINKE steht für einen sozialverträglichen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung – so schnell wie möglich bis 2030.

Begründung:

Die Öffentlichkeit verlangt eine klare Aussage über das Datum des Ausstieges aus der Braunkohleverstromung. Das Jahr 2030 entspricht dem Beschluss des Bundesparteitages.

2. Zeile 717f.

Ergänzung:

Wir sind gegen die Abbaggerung von Proschim/Prožym und werden den 2014 beschlossenen Braunkohlenplan entsprechend ändern.

Begründung:

Das Wahlprogramm muss sich auf die Handlungsmöglichkeiten des Landes beziehen. Eine linke Partei kann die Entscheidung über ein brandenburgisches Dorf nicht den zwei Milliardären überlassen, denen die LEAG gehört, sondern muss die Möglichkeiten des Landes nutzen. Dass die gelegentlich behaupteten Entschädigungszahlungen an die LEAG bei Änderung des Braunkohleplanes nicht drohen, hat das Ministerium für Wirtschaft und Energie in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage klargestellt – dies wäre erst nach einer bergrechtlichen Genehmigung denkbar, die bisher nicht einmal beantragt ist. (Landtags-Drucksache 6-10901: „Der Braunkohlenplan entfaltet keine Genehmigungswirkung und begründet keine Ansprüche Dritter, so dass dessen Aufhebung oder Änderung allein nicht zu Entschädigungsansprüchen führt.„)

3. Zeile 719f.

Streichung:

Die Rückstellungen für Renaturierung und Sanierung des Gewässerhaushaltes der laufenden Tagebaue müssen werthaltig gesichert werden, z. B. durch die Überführung von Barmitteln des Bergbaubetreibers in einen insolvenzfesten Sicherungsfonds, damit für diese Kosten nicht die öffentliche Hand aufkommen muss.

Ersetzen durch:

Die Rückstellungen für Renaturierung und Sanierung des Gewässerhaushaltes der laufenden Tagebaue müssen insolvenzfest gesichert werden, damit für diese Kosten nicht die öffentliche Hand aufkommen muss. Das darf nicht vom Weiterbetrieb der Tagebaue abhängig gemacht werden.

Begründung:

Zur Bewältigung der Tagebaufolgen reicht es nicht aus, erst ab 2021 Erlöse der künftigen Kohleverstromung in einen Fond einzuzahlen. So würde das Land zum Weiterbetrieb der Tagebaue entsprechend der LEAG-Planungen erpresst. Verursacher*innenprinzip bedeutet stattdessen, die mit dem bisherigen Abbau verursachten Probleme aus den bisherigen Gewinnen zu finanzieren. Deshalb müssen mindestens die von Vattenfall an die LEAG übertragenen c. 1,7 Milliarden insolvenzfest gesichert werden.


  1. download: https://www.dielinke-brandenburg.de/fileadmin/Landesverband/Parteitage/6._LPT/2._Tagung/Arbeitsheft_2_6._LPT_2._Tagung_A1.pdf 

2 Gedanken zu „Änderungsantrag zum Leitantrag“

  1. Liebe Genoss*innen,
    ich hoffe, die Brandenburger LINKEN fliegen aus dem Landtag raus.
    LINKE, die der Verschärfung eines Polizeigesetzes zustimmen und den Verfassungsschutz verstärken wollen, braucht die Menschheit nicht bzw. sind für mich keine LINKEN! Sie diskreditieren die gesamte LINKE.
    Marlit

Kommentare sind geschlossen.