Liebe Genoss*innen in der Ökologischen Plattform,
dieses Papier1 habe ich anlässlich der jetzt anstehenden Erarbeitung des Entwurfes der „Kommunalpolitischen Leitlinien“ zur Kommunalwahl im Herbst 2020 in NRW, aber auch nicht zuletzt in Bezug auf die ergebnisoffene Diskussionen zur „strategischen“ Ausrichtung auf dem Bundestreffen der „BAG Ökologische Plattform“ Anfang Mai 2019 in Kassel erstellt.
In der Übersicht mit Links habe ich die entsprechenden Dokumente der LINKEN in den einzelnen Bundesländern zusammengetragen.
Sie soll dazu dienen, einen Überblick zu den Leitlinien der kommunalen-ökologischen Wahlprogrammen der LINKEN in den einzelnen Bundesländern zu bekommen. Parallel zur EU-Wahl am 26.5.2019 fanden Kommunalwahlen in Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen u. Thüringen statt. Entsprechend aktuell sind die Leit-Programme in diesen Bundesländern. Lest selbst, welche Qualität unsere Programme hier bieten. Ob wir hier den aktuellen Anforderungsstand zur Klimapolitik in den Kreisen, Städten und Gemeinde leisten können.
Mit dieser Übersicht möchte ich eine Basis bilden, den Austausch zur Weiterentwicklung unserer ökologischen Forderungen zur Umsetzung in der Kommunalpolitik anzuregen.
Nur im Zusammenspiel in den verschiedenen Ebenen der ökologischen Politikfeldern der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik, last but least in der EU, können wir unserem Ziele, gemeinsamen mit der ökologischen Bewegungen in den Initiativen, Verbänden und auf der Straße, systemverändernde Ansätze durchzusetzen.
Explizit möchte ich hier drei ökologische Themenbereiche nennen, wo wir zur Kommunalwahl 2020 Konzepte zur Integration in die „Kommunalpolitischen Leitlinien“ erarbeiten sollten.
- Neue Konzepte zu einer nachhaltigen, regionalen Wirtschaftsstruktur durch Kreislaufwirtschaft
Eine Kreislaufwirtschaft strebt die längst mögliche Nutzung von Produkten und Rohstoffen an. Praktisch heißt das Abfälle durch Wiederverwendung und Reparatur bestehender Produkte zu vermeiden. Ist das nicht möglich, werden sie wieder in ihre Ausgangsstoffe, also Rohstoffe, zerlegt und diese wiederverwertet. Abfallvermeidung und Wiederverwendung stehen dabei immer vor dem Recycling.
Klare Ziele zur Verringerung des absoluten Ressourcenverbrauchs: Die Menschheit verbraucht heute 1,5-mal mehr Ressourcen, als die Erde regenerieren kann. Es sollten natürliche Ressourcen nur in solchem Umfang verbraucht werden, wie sie sich auch wieder erneuern können. Dafür brauchen wir verbindliche Vermeidungsziele und Ressourcensteuern.
- Regionales „Wertschöpfungspotenzial“ im „Integrierten Klimaschutzkonzept“ der Kommunen und Kreise
Bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sollte direkte und indirekte Investitionen in ein nachhaltiges und vor allem regionales Wirtschaftssystem befördert werden. Lokaler Klimaschutz soll so auch eine regionale Wirtschaftsförderung-, Struktur- und Energiepolitik sein.
Die Kommunen sollten gezielt darüber nachdenken, wie mit der weiteren Konzeptionierung des Klimaschutzkonzeptes auch Wertschöpfung vor Ort gebunden werden kann, so werden verlässliche Einnahmen geschaffen zur langfristigen Absicherung der Daseinsfürsorge.
Mit Blick auf eine Regionalisierung der Geldströme kann insbesondere der Ausbau der dezentralen Erzeugung von Regenerativen Energie dafür sorgen, dass diese Gelder nicht für überwiegend konventionelle Energieträger (Heizöl, Erdgas) aus der Region abgezogen werden. Zug um Zug profitiert das regionale Handwerk, die dazu gehörigen Dienstleistungen, nachhaltige regionale Arbeitsplätze werden geschaffen und die Steuereinnahmen aus Gewerbesteuer- und Einkommensteuer aus dem Betrieb der Anlagen bzw. den dort ermittelten Erträgen der Kommunen steigen - Besser verkehren in NRW – Das Klima schützen
Im Laufe des Jahres 2019 werden vor dem Oberverwaltungsgericht in NRW Verhandlungen zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in den Städten Aachen, Bonn, Köln, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen, Paderborn und Wuppertal. stattfinden.
Wegen der ausstehenden Entscheidungen des OVG gibt es in NRW bislang keine Fahrverbote – anders in Hamburg und Stuttgart, wo ältere Diesel in Teilen nicht mehr fahren dürfen.
Es steht dringend an, dass wir eine umfassende Strategie zur Kommunalwahl erarbeiten, um eine grundlegende Verkehrswende – mit einem Ausbau vor allem des öffentlichen Nahverkehrs durchzusetzen.
Hauptquelle für das gesundheitsschädliche NO2 in verkehrsreichen Gebieten sind Dieselautos. Daher fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Fahrverbote, wenn der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht eingehalten wird.
Existenzieller Bestandteil der Verkehrswende; ein Sozialticket, das seinen Namen verdient!
Im aktuellen, von der Bundesregierung beschlossenen ALG II Regelsatz sind max. 28,39 € im Monat (Alleinstehender) für Fahrten mit dem ÖPNV vorgesehen. Der größte Verkehrsverbund in NRW, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), bietet ein sogenanntes „Sozialticket“ an, das seit dem 1. Januar 2019 38,65 € kostet. Das bedeutet für die betroffenen Menschen eine Unterdeckung von mehr als 10 € pro Monat und führt dazu, dass sich arme Menschen immer mehr fragen müssen, ob sie ihr weniges Geld für eine Fahrkarte oder doch lieber für ein Essen ausgeben wollen.
Hans-Werner Elbracht,
Koordinierungsrat, LAG Ökologische Plattform, DIE LINKE. NRW
E-Mail: oekologische-plattform@dielinke-nrw.de, Tel. 0175 5225715
Web: oekologische-plattform.dielinke-nrw.de