gigantische Manipulation von Emissionsdaten

Axel Baumgart, Königswiese 9, 32699 Extertal

An die Staatsanwaltschaft Dortmund
Postfach 10 29 42
44029 Dortmund

26.06.2019

Strafanzeige gegen Oberstaatsanwältin Affeld (Generalstaatsanwaltschaft Hamm) und Justizminister NRW Peter Biesenbach als Dienstvorgesetzter

wegen:

  • Behinderung der Justiz
  • Rechtsbeugung
  • Beihilfe bei der Verschleierung manipulierter Emissionsdaten
  • Unterlassener Hilfeleistung

Sehr geehrte Damen und Herren,

In dem Verfahren meiner Beschwerde (2 Zs 2053/18) vor der Generalstaatsanwältin Hamm) bzw. bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld habe ich wasserfeste Beweise für meine Anschuldigungen vorgelegt.

Die Begründung von Oberstaatsanwältin Affeld zur „Rechtmäßigkeit“ der Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld ist nach meiner Rechtsauffassung nicht im Ansatz haltbar, so daß ich hier die oben genannten Vorwürfe erhebe.

Oberstaatsanwältin Affeld schreibt am 31.10.2018:

„Wie Ihnen bereits mitgeteilt worden ist, fehlen konkrete Tatsachen, Anhaltspunkte und letztlich Beweismittel dafür, das Schadstoffe, insbesondere Quecksilber, in gesundheits- bzw. umweltschädigender Menge abgegeben worden sind.“

Was für ein rückgratloser Unsinn! Die Akte bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist voll mit Beweisen. Die vom Kraftwerk an die Bezirksregierung und von dort als „geprüft“ gemeldeten Hg-Werte an das Europäische Emissionsregister unterschreiten zu mehr als 2000% Prozent die Hg-Werte, die sich aus der Jahreskohlemenge x Hg.-Gehalt pro Kilo Kohle * Typ der Brennkesselanlage * Typ der Hg-Filteranlage eindeutig errechnen lassen. Es geht hier um Tonnen von Quecksilber, die ausreichen, um den Intelligenzquotienten unserer Kinder in NRW für Generationen zu senken, abgesehen von den gesundheitlichen Folgen von Hg-Emissionen und Oberstaatsanwältin Affeld nennt das: keine Anhaltspunkte.

Sie schreibt weiter am 31.10.2018:

„Zudem ist eine nachträgliche Aufklärung, nur eine solche könnte zu einem sicheren Nachweis einer entsprechenden Verunreinigung führen, angesichts der erfolgten Stilllegung des Kraftwerks im Jahr 2015 nicht mehr möglich.“

Natürlich ist das möglich: Die Staatsanwaltschaft könnte sich die Daten aus dem Europäischen Emissionsregister von 2014 und 2015 vornehmen und sie mit der Jahreskohlemenge abgleichen.

Die Form, wie Oberstaatsanwältin Affeld in ihrem Schreiben vom 31.10.2018 die Verjährung beschwört, halte ich für rechtsbeugend: Würde die Staatsanwaltschaft die Hg-Werte des Kraftwerkes für 2014 untersuchen, was anhand der Dokumentationen bei der Bezirksregierung ohne weiteres möglich ist, gäbe es keine Verjährungsprobleme.

Oberstaatsanwältin Affeld behauptet, „den Sachverhalt geprüft“ zu haben. Das ist Unsinn. Die Staatsanwaltschaft hat weder den Kraftwerksbetreiber noch die Bezirksregierung gefragt, wie sie die Diskrepanz von ans Europäische Emissionsregister gemeldeten Hg-Werten gegenüber der Hg-Menge in 500 000 Tonnen Jahreskohlemenge erklären. Wie aus der Verfahrensakte ersichtlich, kann die Bezirksregierung Detmold die Diskrepanz von ans Europäische Emissionsregister gemeldeten Hg-Werten gegenüber der Hg-Menge in 500 000 Tonnen Jahreskohlemenge nur mit Lügen beantworten. Aber die Weisungsgebundenheit von Oberstaatsanwältin Affeld gegenüber Justizminister NRW Peter Biesenbach macht es offenbar überflüssig, die Verfahrensakte überhaupt zu lesen. ​​

So armselig ist das in diesem Land: Die Staatsanwaltschaft muß den Justizminister fragen, ob sie ermitteln darf.

Das Kraftwerk Veltheim hatte regelmäßig einen Jahreskohleverbrauch von 500 000 Tonnen. Daraus ergibt sich zwangsläufig eine Hg-Menge von 300 bis 500 Kilo, über deren Verbleib die Bezirksregierung Detmold keine plausiblen Angaben zu machen weiß. Die ans Europäische Emissionsregister übermittelten Hg-Werte von rund 7 Kilo jährlich sind unter keinen Umständen haltbar. Mir ist keine Filteranlage weltweit bekannt, die das leistet. Ganz ähnlich sieht das auch bei anderen Kohlekraftwerken aus, so daß sich der Verdacht aufdrängt, daß kriminelle Netzwerke hier im großen Stil eine gigantische Manipulation von Emissionsdaten betreiben.

Ich habe plausible Belege für die eklatante Manipulation von Emissionsdaten vorgelegt, die rechtlich ausreichen, um auch andere Kraftwerke zu überprüfen.

Was für eine ethisch und fachlich verwahrloste Justiz!

Mit freundlichen Grüßen

Axel Baumgart