Kohlegesetz wegen Steinkohle nicht im Kabinett

Der Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz war am Dienstag nicht wie ursprünglich geplant im Bundeskabinett. Grund dafür dürften auch Meinungsverschiedenheiten zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium beim Steinkohleausstieg sein. Im jüngsten Entwurf aus dem BMWi ist vorgesehen, dass eine gesetzliche Reduktion ab 2027 angeordnet wird, falls die Ausschreibungen zur Stilllegung nicht wie vorgesehen greifen. So eine Anordnung war in einem früheren Entwurf nicht enthalten. Aus Regierungskreisen war am Dienstag zu erfahren, dass das Zieldatum 2027 für eine gesetzlich angeordnete Reduktion zu spät sein könnte. Hier besteht also noch Klärungsbedarf. Die Kohlekommission hat empfohlen, die gesetzliche angeordnete Reduktion bei der Steinkohle in jedem Fall mit in das Gesetz zu schreiben, damit die Betreiber überhaupt einen Anreiz haben, sich auf die Ausschreibungen zu bewerben.

Ein weiterer Knackpunkt zwischen Wirtschafts- und Umweltministerin könnte zudem der Umgang mit dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4 des Betreibers Uniper sein. Sollte es tatsächlich ans Netz gehen, müsste vereinbart werden, wie genau die zusätzlichen Emissionen durch Datteln 4 an anderer Stelle kompensiert werden. Laut Energieexperten müssten klar die Namen der Kraftwerke benannt werden, die für Datteln 4 früher vom Netz gehen. Allein auf Kapazität abzustellen führe weg vom Kohlekompromiss, sagen Experten. Datteln 4 hätte als neues Kraftwerk nämlich eine hohe Auslastung, die Wegnahme alter, geringer ausgelasteter Kohlekraftwerksblöcke könnte das nicht vollständig kompensieren. Zudem müsste jetzt schon ermittelt werden, welche Laufzeit Datteln 4 überhaupt hätte.

Uwe Witt
Referent für Energiepolitik
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag