Tesla-Gigafactory in Grünheide (Mark)

Oberverwaltungsgericht stoppt Rodungen

Foto: Tesla

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Nachmittag des 15.2.2020 auf Antrag der Grünen Liga Brandenburg e.V. die Fortsetzung der Fällung von 91 ha Wald in Grünheide (Mark) gestoppt. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) den Antrag der Grünen Liga abgewiesen hatte, legte diese noch am gestrigen Abend hiergegen Beschwerde ein und hatte damit nunmehr zumindest vorläufig Erfolg. Ab sofort dürfen keine Bäume mehr gefällt und keine Baumstümpfe mehr gerodet werden. Der Rodungsstopp gilt solange, bis das Oberverwaltungsgericht über die Eilanträge der Grünen Liga insgesamt und abschließend entscheidet.

Das Oberverwaltungsgericht hat angekündigt, das Verfahren mit hoher Priorität zu bearbeiten.

Laut OVG ist nicht davon auszugehen,

„dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos“ sei.((Quelle: rbb24; https://web.archive.org/web/20210307105604/https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/tesla/beitraege/oberverwaltungsgericht-roddung-stopp-tesla-werk-gruenheide.html

„Wir sind erleichtert, dass die nach unserer festen Überzeugung rechtswidrigen Rodungen nun gestoppt sind,“

sagte Heinz-Herwig Mascher Vorsitzender des Grüne Liga Brandenburg e. V..

Rechtsanwalt Dirk Teßmer (Frankfurt am Main) zeigt sich optimistisch, dass der Eilantrag gegen den Vollzug der Genehmigung des „vorzeitigen Beginns“ der Maßnahmen nachhaltig Erfolg haben wird:

„Die Anlage von Tesla ist noch nicht genehmigt und für eine vorzeitige Freigabe von Baumaßnahmen gibt es gesetzliche Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht erfüllt sind.“

So dürfen durch „vorzeitige“ Maßnahmen insbesondere keine nicht rückgängig zu machenden Beschädigungen der Natur betrieben werden. Außerdem darf eine vorzeitige Freigabe von Bauarbeiten erst dann erfolgen, nachdem eine belastbare Prognose zur Genehmigungsfähigkeit vorliegt. Hierfür müssen aber die Stellungnahme der Fachbehörden und Umweltverbände sowie die Einwendungen aus der der Öffentlichkeit bekannt sein. Diese werden noch bis zum 5. März erarbeitet und am 18. März in einem Termin erörtert.

Die Terminknappheit geht darauf zurück, dass Tesla erst am 19.12.2019 den Genehmigungsantrag gestellt und erst dadurch das Verfahren eingeleitet hatte.

Zunächst verweigerte die Polizei vor Ort trotz Vorlage des Beschlusses des OVG den Rodungsstopp durchzusetzen.
Um 19.15 Uhr wurde dem Rechtsanwalt der Grünen Liga Brandenburg, Dirk Teßmer, mitgeteilt, dass Tesla auch 2 Stunden nach Erlass der gerichtlichen Verfügung die Rodungen noch nicht eingestellt hatte. Es bedurfte eines Einschreitens der Polizei, die Beachtung der Gerichtsentscheidung gegenüber Tesla durchzusetzen.

Rückfragen:

Dirk Teßmer (Rechtsanwalt)
0177-5269534

Heinz-Herwig Mascher (Vorsitzender)
03303-218233
0151-26204768

________________________________________
Grüne Liga Brandenburg e.V.
Lindenstraße 34
14467 Potsdam