Doppelte Standards beim Infektionsschutz sind unverantwortlich

„Das Recht auf Schutz der Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist unteilbar. Das muss auch für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft oder Werkvertragsarbeiter in der Schlachtindustrie gelten und oberste Priorität haben. Arbeitskostenminimierung auf Kosten von Infektionsrisiken ist inakzeptabel, egal, woher die Arbeitskräfte stammen. Dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Innenministerium mit niedrigeren Standards für Saisonarbeitskräfte Gesundheitsrisiken zumindest billigend in Kauf nehmen, lässt tief blicken. Damit gefährden sie auch die öffentliche Gesundheit in den Regionen“,

sagt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Antwort der Bundesregierung auf ihre schriftliche Frage zu den doppelten Standards für Arbeits- und Infektionsschutzregeln zwischen BMAS und BMI/BMEL.
Tackmann weiter:Faksimile aus Antwortschreiben

„Während das Sozialministerium zum Beispiel Einzelzimmer-Unterbringung empfiehlt, schreibt das BMEL von maximal halber Kapazität – die Hälfte von was auch immer. Mal abgesehen davon, dass diese Empfehlungen auch noch unverbindlich und damit Zuwiderhandlungen nicht strafbewehrt sind. Es werden dringend verbindliche Kriterien für Land- und Forstbetriebe sowie Schlachtunternehmen gebraucht, die wirklich schützen. Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Horst Seehofer haben sich bisher disqualifiziert. Jetzt ist das Arbeits- und Sozialministerium gefragt, endlich Klartext zu reden.“

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung: https://kirstentackmann.de/wp-content/uploads/2020/05/200514_SF_KT_Doppelstandards-Infektionsschutz_724_PStFe-5_087_Tackmann.pdf