Wer gegenwärtig auf die Einhaltung oder zumindest Abwägung der Grundrechte besteht, kann schnell das Etikett „Verschwörungstheoretiker“ angeheftet bekommen.1 Dabei mehren sich die Fälle, in denen demokratische Rechte unter Ausnutzung der Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie eingeschränkt oder ausgehöhlt werden.
Das verlangt nach Widerspruch.
Gemeinsame Erklärung von 34 Bürgerinitiativen und Verbänden gegen das „Planungssicherstellungsgesetz“ (Bonn, Berlin, 12.5.2020)
Auf wachsende Kritik stößt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Planungssicherstellungsgesetz. Es betrifft fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts, beispielsweise das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundes-Berggesetz und das Atomgesetz. In einer gemeinsamen Erklärung, die vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) initiiert wurde, haben am Dienstag (12.5.2020) 34 Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen ihren Protest artikuliert.
Entsprechende Schreiben gingen an die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FPD, Die Linke und von Bündnis 90 / Die Grünen.
Gefordert wird, dass Genehmigungsverfahren, in denen ein Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, zunächst bis zum 30.9.2020 ausgesetzt werden. Dies hat der BBU auch Ende April bereits im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in einer Stellungnahme mitgeteilt.
Hier der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung:
Am 7. Mai 2020 hat im Bundestag die erste Lesung zum drohenden „Planungssicherstellungsgesetz“ stattgefunden. Es soll bereits am 15. Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise sollen die Behörden geradezu gesetzlich ermutigt werden, Erörterungstermine in eine völlig wirkungslose Online-Konsultation umzuwandeln oder -— je nach Gesetz – ganz entfallen zu lassen. Die auch möglichen Telefon- bzw. Videokonferenzen verdienen diesen Namen nicht, da diese keinen Erörterungstermin in elektronischer Form darstellen, sondern nur die Online-Konsultation in mündlicher Form. Betroffen sind fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts, beispielsweise das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das BundesImmissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundes-Berggesetz und das Atomgesetz. Das Planungssicherstellungsgesetz soll weitgehend bis zum 31. März 2021 gelten.
Wie sich die Übergangsregelung auswirkt, die das Außerkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 31.12.2025 terminiert, ist völlig unklar. Wir kritisieren, dass so im Windschatten der CoronaKrise umstrittene Großprojekte genehmigt werden können, ohne dass die Öffentlichkeit und die Umweltverbände wirksam Einfluss nehmen können. Wir fordern stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen ein Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, bis zum 30.9.2020 auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über zukünftige Schritte zu entscheiden. Dies hat der BBU bereits im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in einer Stellungnahme mitgeteilt:
https://bbu-online.de/Stellungnahmen/BBU-Planungssicherstellungsgesetz.pdf
Initiativen und Verbände können formlos weitere Unterstützungserklärungen für die gemeinsame Erklärung per E-Mail senden an udo.buchholz@bbu-bonn.d
UnterstützerInnen dieser Erklärung (Stand 12.5.2020, 14.00 Uhr):
- Aktion „Strom ohne Atom“ – BürgerInnen für eine neue Energiepolitik, Stuttgart
- Aktionsbündnis Bahnwende – Heilbronner gegen S21
- Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn
- Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
- Aktionsbündnis No Moor Fracking
- Aktionsbündnis Stommelner Bürger „Leben ohne Braunkohle“ (LoB)
- Anti-Fracking-Arbeitskreis Nienburg
- Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim:
- Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
- Arbeitskreis Umwelt (AKU) Schüttorf
- BüfA Regensburg, Bündnis für Atomausstieg und erneuerbare Energien Regensburg
- Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Kreisgruppe Nienburg/Weser
- Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Ortsverband Karlsruhe
- Bundesverband Bürgerinitiatiren Umweltschutz (BBU)
- Bündnis AgiEL (AtomkraftgegnerInnen im Emsland)
- Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“
- Bürgerinitiative gegen Ethylenoxid — Keine Fertigung in Niederkassel
- Bürgerinitiative GegenGift Heilbronn/UnterLand
- Bürgerinitiative Müll und Umwelt Karlsruhe
- Bürgerinitiative Stop Klärschlammverbrennung, Witten
- Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Leese
- Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
- Bürgerinitiative Umweltschutz Offenburg e.V., (BUO)
- Bürgerinitiative WAA NAA – Bl gegen atomare Anlagen Weiden-Neustadt/WN
- Elternverein Restrisiko Emsland
- Initiative AtomErbe Obrigheim
- Initiative für den sofortigen Atomausstieg (SOFA), Münster
- Landesverband Bürgerinitiatiren Umweltschutz (LBU) Niedersachsen
- Natur- und Umweltschutzverein Gronau
- Schutzgemeinschaft gegen Mülldeponie, Heßheim
- Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft (SWAB)
- Stop Fracking – Bürgerinitiative für sauberes Wasser, Witten
- Strahlenmessgruppe im Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar
- Umweltgruppe Wiedensahl
siehe z.B. „Corona-Maßnahmen: Fehlende inhaltliche Auseinandersetzung“ – https://www.heise.de/tp/features/Corona-Massnahmen-Fehlende-inhaltliche-Auseinandersetzung-4718119.html ↩