Autobahn-Brückenaktion verboten – Klage eingereicht

Anmelder: „Verbotsbegründung voller Unterstellungen und Auto-Lobbyismus“

Für den 24.11. hatten Verkehrswendeaktivisten eine spektakuläre Versammlung angemeldet. Sie wollten sich – diesmal vorab als Versammlung angemeldet – genau so über der A5 mit Transpis abseilen, wie dies auch am 26.10. am gleichen Ort geschehen war und zu einer inzwischen über dreiwöchigen Untersuchungshaft für damals Beteiligte führte. Der Protest sollte sich gegen diese Verhaftungen und die weitere Förderung des motorisierten Individualverkehrs mittels neuer Straßen, Ausbau von Straßen und Förderung weiterer Autos richten. Doch am 20.11. verbot die zuständige Stadt Neu-Isenburg das Vorhaben. Nach Auffassung der Anmelder ist dieses Verbot allerdings nicht gerechtfertigt. In der Verbotsbegründung würde vor allem die große Bedeutung von Autobahnen für ein funktionierendes Verkehrssystem hervorgehoben.

„Autobahnen sind offenbar heilig“,

kritisiert Aktivist und Anmelder Jörg Bergstedt diese seiner Meinung nach politischen Verbotsgründe. Zum kritisiert er mehrere Unterstellungen, so etwa, dass es ihm nur um Störung ginge und nicht um die benannten Inhalte der Versammlung.

„Ich habe bei der Versammlungsanmeldung deutlich gemacht, dass ich an einer Reduzierung von Behinderungen interessiert bin.“

Im gestrigen Kooperationsgespräch seien etliche Behauptungen aufgestellt worden, die sich nachweislich als falsch herausstellten. Die Versammlungsbehörde habe gar nicht versucht, einen Weg zur Umsetzung zu finden, sondern suchte nur nach Gründen für das Verbot.

„Das freundliche Design der Veranstaltung mit netter Begrüßung und angebotenem Kaffee passte nicht zu der Verbissenheit, mit der wir überzeugt werden sollten, von uns aus auf die Versammlung zu verzichten.“

Inzwischen haben die Anmelder Widerspruch bei der Stadt und Antrag auf Eilentscheidung beim zuständigen Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt.