Antrag der ÖPF Baden-Württemberg

Jede und jeder sorgt für sich, soweit sie oder er dazu imstande ist. Nur wenn das jemand nicht kann, dann helfen die anderen. Oder auch nicht. Man arbeitet bloß dann zusammen, wenn man etwas nur gemeinsam schafft. Oder selbst dann nicht. Wenn ich allein nicht weiterkomme, helfen die Familie oder Freunde. Wenn die etwas nicht lösen können, übernimmt die Gemeinde, wenn Gemeinden etwas allein nicht können, koordiniert das Land, wenn Länder etwas nicht schaffen, macht es der Staat. In Europa gibt es darüber hinaus noch die EU und global die UNO. Oder eben nicht. Man nennt das Subsidiaritätsprinzip.“ (Daniel Elsberg)

Antrag der LAG Ökologische Plattform zum Landesparteitag Baden-Württemberg und Bundesparteitag der Partei ‚Die Linke‘

Basis dieses Antrags und im besten von und zu Guttenberg’schen Sinne zusammengestellt aus: Alternative Regionalpolitik (Aus isw 120 Roland Charles Pauli BOOMSTÄDTE und Schrumpfregionen – Das Auseinanderdriften der Regionen und das Versagen der Regionalpolitik in der Eurozone) und Antrag Z11 Landesparteitag der LINKEN von Matthias Böhringer.

Sozial gerechte und ökologische Regionalplanung mit dezentraler Wirtschaft und Bildung, rechtlicher und finanzieller Lenkung

Kompakte Siedlungsstrukturen mit örtlichen Wirtschaftskreisläufen sind lange schon einer räumlichen Trennung von Wohnort, Arbeitsleben, Freizeitvergnügen und sozialen Kontakten gewichen. In Baden-Württemberg mit seiner starken Automobilindustrie, kommt dem PKW zur Beförderung heute eine dominierende Bedeutung zu, der öffentliche Personennahverkehr ist nur in städtischen Ballungsräumen ausreichend entwickelt. Doch immer stärker werden die Schattenseiten dieser Automobilität sichtbar. Immense Pendlerströme überlasten die Straßen, Auto- und LKW-Verkehr bringt gesundheits­schädigenden Lärm und Luftschadstoffe in die Gemeinden, der Ressourcenverbrauch ist gewaltig genauso wie der Ausstoß klimaschädlicher Emissionen.

Immer mehr wertvoller Freiraum fällt dem Straßenausbau und neuen Logistikgewerbeflächen zum Opfer. Öffentlicher Raum in den Städten wird durch die hohe Kfz-Dichte unattraktiv und verödet. Der fortschreitende Ausbau der Hochleistungsverkehrsinfrastruktur löst die skizzierten Probleme nicht, überfordert jedoch schon heute im Unterhalt die Straßenbaulastträger. Mobilität wird zudem stetig teurer, denn die Ära des billigen Öls neigt sich dem Ende zu. Mobil zu sein ist durch diese historisch gewachsenen räumlich getrennten Strukturen Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe, doch immer mehr Menschen können diesen Preis nicht mehr bezahlen. Die hohe Geschwindigkeit des Verkehrs führt zur Zersiedelung und erzeugt so eigene Raumstrukturen. Es überwiegen die Kapitalinteressen von Großkonzernen, die nur an Rendite denken und nicht an die Interessen der Menschen. 60% der Gütertransporte können durch regionales Wirtschaften vermieden werden. Der Preis des Gütertransports muss abhängig von der Transportdistanz gemacht werden, um diese verfehlten Entwicklungen einzudämmen.

Für DIE LINKE liegt dem sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft eine andere Perspektive zugrunde: die solidarische regionale Strukturpolitik. Die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen, wie wir Energie erzeugen, wie wir Handel betreiben, wie wir produzieren wollen und in wessen Besitz sich Netze, Produktionsanlagen oder auch die Stadtwerke befinden, schafft die notwendige Akzeptanz, auch auf lokaler Ebene, für die Frage, wie wir eigentlich leben wollen.

Notwendig ist ein anderes Herangehen an die Regionalpolitik. Politische Eingriffe und Vergünstigungen können das Ausbluten der strukturärmeren Regionen stoppen. Universitäten und Fachhochschulen sowie öffentliche Einrichtungen und Behörden können in die Regionen verlagert werden. Es ist ein Anreizsystem für Unternehmensgründungen zu schaffen (Kap 5).

Es geht darum, ein fühlbares Gegengewicht gegen die Anziehungskraft der „Cluster“ aufzubauen. Das Ziel ist immer, die Arbeit zu den Menschen zu bringen und nicht die Menschen zur Arbeit.

1 Boden ist Gemeingut und keine Ware 

Alle Rufe nach mehr Bauen und nach billigerem Bauen sind ein politischer Holzweg und ignorieren die Grenzen des Bauens. Solange die Zuwanderung in die Boomzentren nicht deutlich abnimmt, wird sich an der Wohnungsnot in diesen Metropolregionen wenig ändern. Statt kontraproduktive „Bauoffensiven“ sind vielmehr effektive Wachstumsbremsen für überhitzte Metropolregionen und eine aktive Regionalpolitik notwendig. Deutschland bewegt sich derzeit in eine wohnungspolitische und regionalpolitische „lose-lose-Situation“. Die Boomregionen werden immer teurer, die Mieten explodieren, die Infrastrukturen werden immer unzureichender und die Lebensqualität für die Mehrheit sinkt. In den Krisenregionen dagegen verfallen ebenfalls die Infrastrukturen und auch hier nimmt die Lebensqualität bedingt durch Abwanderung und Arbeitslosigkeit ab.
In Krisenregionen stehen ca. 2 Mio. Wohnungen leer, aber in den Boomzentren fehlen ca. 1 Mio. Wohnungen. Dort ist Boden knapp und die relative Knappheit des Bodens begrenzt das Wohnungsangebot.
Boden ist eine endliche Ressource und in menschlichen Betrachtungszeiträumen nicht vermehrbar. Sie zu schützen bedeutet die natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu erhalten, planetare Grenzen anzuerkennen, und so einen ökologischen Gesellschaftsvertrag zu erfüllen.
Die Entstehung von 10 cm fruchtbaren Bodens setzt 1.000 Jahre an Erosion, Witterung und biologischen Zersetzungsprozessen voraus. Einmal versiegelte Böden sind für immer verloren, denn sie verlieren ihre Funktionen für den Wasserhaushalt und das Klima, stehen nicht länger als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zur Verfügung und sind nicht länger nutzbar für eine Landbewirtschaftung.

Dieses bedeutet, dass auf dem knappen, nicht vermehrbaren Boden nur die jeweils für Bodenbesitzer und Bauträger lukrativste Nutzung realisiert wird und weniger lukrative Projekte unterbleiben. Diese profitorientierten Projekte sind beispielsweise Gewerbeimmobilien, Bürogebäude oder Hotels. Da außerdem seit einiger Zeit die Wohnungspreise stärker steigen als die Mieten, werden bevorzugt Eigentumswohnungen gebaut und keineswegs die benötigten günstigen Mietwohnungen.

Zusammengefasst: Es existieren in den Wachstumszentren einfach nicht genug ausreichend schnell erschließbare Flächen. Die Marktmechanismen, die das Angebot und die Nachfrage nach Wohnungen in Übereinstimmung bringen sollen, gibt es nicht. Der Markt kann nicht für mehr Flächen und für ein bezahlbares Wohnungsangebot sorgen, die politischen Eingriffsmöglichkeiten sind begrenzt und die Menschen können nicht beschließen, ab sofort nicht mehr zu wohnen.

Doch der Wanderungsdruck wird aufrechterhalten. Wanderungen in die Wachstumszentren werden weniger durch persönliche Vorlieben oder hippe kulturellen Neigungen ausgelöst, sondern sind weitestgehend durch die Investitions- und Beschäftigungsentwicklung sowie in zweiter Linie durch die Hochschulentwicklung zu erklären.
Die Menschen ziehen von Städten und Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und hier vor allem auch Jugendarbeitslosigkeit in Regionen mit mehr und mit besseren Jobs. Und dabei handelt es sich vor allem um eine innereuropäische Wanderung. Seit der europäischen Krise ab 2008 sind viele Menschen aus Italien, Griechenland oder auch aus Portugal in die deutschen Wachstumszentren gezogen. Dies zeigt das Totalversagen von Standortpolitik.

Die Wirtschaft und vor allem die großen Unternehmen agieren und investieren weiterhin völlig ungerührt von regionalen Erfordernissen oder gar von der Wohnungsnot. Aufgrund der Produktivitätscluster wandern Investitionen und damit Arbeitsplätze in einige wenige Ballungsräume, weil das betriebswirtschaftlich für Konzerne und Unternehmen profitabel ist. Mit diesen Standortentscheidungen wird der Boom weiter angeheizt und die Mietpreise in die Höhe getrieben, was die ärmere Wohnbevölkerung vertreibt und damit die Gentrifizierung insgesamt verschärft.

Warum nicht dort investieren, wo die Menschen nach wie vor dringend Arbeit brauchen? Warum nicht dort für ausgezeichnete technische Unis für den wissenschaftlichen Nachwuchs sorgen?

2 Verkehrswachstum 

Auch die ökologische Wirkung dieser Regionalentwicklung ist negativ. Gelegentlich hört man die Ansicht, die Metropolisierung sei ökologisch positiv zu bewerten. In den großen Städten ließen sich der Verkehr und die Energiesysteme effizienter steuern als in einem stärker dezentralisierten Raum. Auch die EU-Kommission geht davon aus. Zitat: „Cities are more efficient in terms of energy and land-use and offer the possibility of a low-carbon lifestyle.“ (Städte sind bezüglich Energie und Landnutzung effektiver und bieten die Möglichkeit eines Niedrig-Karbon- Lebensstils). Auf den ersten Blick sprechen aber bereits die Alltagserfahrungen in den Zentren gegen diese These. Wenn Metropolen ständig wachsen, das Umland aufsaugen und gleichzeitig Wohnraum knapp und teuer wird, hat das auch Konsequenzen für den Verkehr:

Die Zahl der Pendler steigt und mit ihnen die Verkehrs- und Umweltbelastung in und um die Zentren. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Raumforschung spricht davon, dass inzwischen 60 %- der Berufstätigen in Deutschland Pendler sind. Sie zeigt auch, dass die täglich zurückgelegten Strecken zugenommen haben und Anfahrten von oft mehr als 100 km keine Ausnahmen sind.

In Deutschlands Großstädten stockt der Verkehr. In Stuttgart z.B. steht jeder Autofahrer pro Jahr 46 Stunden im Stau. Mit Milliardenaufwand sollen neue Autobahnen wie z.B. der Nordostring um Stuttgart gebaut werden, was nur den Verkehr und damit den CO2-Ausstoß erhöht. Eine polyzentrische Siedlungstruktur könnte dagegen die ökologischen Belastungen minimieren.
Der individuelle Pendlerverkehr ist heute ein entscheidendes Problem. Der Autoverkehr nimmt immer stärker zu. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs stagniert. So bleibt der Anteil des OPNV am gesamten „Mobilitätsmarkt“ laut Studie Mobilität in Deutschland 2017 bei unverändert 10%. Die Ressourcen werden immer noch zu stark in den Straßenbau und dem Motorisierten-Individual-Verkehr (MIV) Verkehr investiert.

Stattdessen beherrscht eine unsinnige Schwerpunktsetzung auf Elektroautos die Verkehrspolitik als könne man den Individualverkehr aufrechterhalten.

Aber es geht nicht nur um das Thema Verkehr: Die Zentralisierung von Arbeitsplätzen, wie z.B. die Automobilcluster und Konsum führt darüber hinaus zu einer entsprechenden Konzentration von Emissionen und Müll, von Wasser- und Energieverbrauch. Effizienter ist es, das Verhältnis von Wohnbevölkerung und Arbeitsplätzen auszubalancieren und Anreize für eine Stadt der kurzen Wege, Wohnen und Arbeiten zu schaffen.

3 Umwelt und Metropolisierung 

Das Fazit bezüglich der sozialen und ökologischen Auswirkungen der ungleichen Regionalentwicklung lautet: Die Zunahme der Arbeitslosigkeit und der Armut, vor allem in den Verliererregionen, ist Bestandteil und Folge der regionalen Divergenz in der Eurozone und steht in einem engen Zusammenhang mit ihr.

Zusätzlich zur individuellen Armut entwickelt sich in diesen Regionen eine wachsende öffentliche Armut, die viele Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge unfinanzierbar macht und die sozialen Folgen der Arbeitslosigkeit verstärkt.

Aber auch in den wachsenden Metropolen selbst nimmt die soziale Spaltung zu, steigende Mieten und Wohnungsmangel, bedingt durch die Binnenwanderung und den permanenten Nachfrageüberhang (Gentrifizierung), erzeugen finanziellen Druck und sinkende Lebensqualität. Die ökologischen Konsequenzen der Metropolisierung sind eher negativ zu bewerten.

Im Wesentlichen gibt es für die unzureichende Bilanz der herkömmlichen Regionalpolitik drei Ursachen:

  • insgesamt und vor allem die Marktkonformität der Regionalpolitik und die verfehlte Konzeption einer wettbewerbsorientierten Kommunal- und Regionalpolitik.
  • die staatliche Sparpolitik,
  • den damit zusammenhängenden Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge

Die Sparpolitik zeigt sich anhand einiger weniger Zahlen: So beantragten die Regierungsparteien 2016 bei ihrer eigenen Regierung für die kommenden Jahre eine Festschreibung der Mittel für die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) von lediglich 624 Millionen Euro pro Jahr. Das sind umgerechnet 0,2 % des Bundeshaushalts. Die Länder sind angehalten, aber nicht verpflichtet, noch einmal dieselbe Summe draufzulegen. Die „Gemeinschaftsaufgabe“, ein zentrales Element der Regionalförderung, ist damit völlig unterfinanziert.

Die Politik der schwarzen Null, also der Zwang zu ausgeglichenen Haushalten, trifft die (meisten) Länder und Kommunen in voller Härte. So beklagen die Sprecher der Deutschen Kommunen regelmäßig deren Unterfinanzierung.

4 Marktkonforme Kommunalpolitik 

Hinter diesem „Totsparen“ steht die Ideologie der Marktdominanz und Marktsteuerung. Der Gedanke des Wettbewerbs und der Standortkonkurrenz ist auch in der Kommunalpolitik eine zentrale Richtlinie. Gefördert wird nicht etwa mit dem Ziel, Schulen zu erhalten oder eine flächendeckende Ausstattung mit Kliniken zu gewährleisten: Gefördert wird, um „Hilfe im Wettbewerb“ zu leisten. Und das hat mit Daseinsvorsorge für die Menschen gar nichts zu tun. So formulieren die Regierungsparteien in ihrer Entschließung zur „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur“ (GRW): „Ziel muss es dabei sein, … die Wettbewerbsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Regionen zu erhöhen, um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätz zu schaffen.“

Mit dieser Konzeption und diesem Denken werden Kommunen in den Wettlauf zur Gewinnung von Unternehmen gezwungen und die gesamte Kommunalpolitik deren Gewinninteressen untergeordnet. Die wesentliche eigene Finanzierungsquelle der Kommunen ist die Gewerbesteuer. Damit stehen sie im „Wettbewerb“ untereinander und müssen um Industrieansiedlungen konkurrieren. Wer in dieser Dumpingkonkurrenz die besseren Karten hat, dürfte klar sein: Die Clustereffekte saugen die Investitionen in die ohnehin reichen Zentren, die mit ihren Gewerbesteuereinnahmen dann auch noch die besseren Infrastrukturen für Investoren bieten können. Die finanzschwächeren Kommunen und Regionen haben in diesem Spiel kaum eine Chance.
Dieser Wettbewerb führt zu einer Zersiedelung in den Boomregionen. Nicht nur Bayern und Baden-Württemberg hinken daher den Zielen zum Flächensparen hinterher. Hemmungslos werden selbst an kleine Orte Gewerbe- und Industriehallen ohne Rücksicht auf die Verkehrswege und Verfügbarkeit von Arbeitskräften in die Landschaft gestellt.
Mit Entwicklungskonzepten der Planungsbüros werden Leitbilder entworfen, die zumeist den Wettbewerbsgedanken aufgreifen. So will man nicht nur mehr Arbeitsplätze und Wohnraum für neue Einwohner schaffen, sondern auch die Kaufkraft abschöpfen. Einkaufsmärkte- und Zentren entstehen mit überdimensionierten Verkaufsflächen, bilden die neuen Ortseingänge oder umklammern mit den Logistikzentren die Ortschaften.

5 Solidarische Regionalpolitik durch Investitionslenkung 

Notwendig ist ein anderes Herangehen an die Regionalpolitik. Politische Eingriffe und Vergünstigungen können das Ausbluten der ärmeren Regionen stoppen. Universitäten und Fachhochschulen sowie öffentliche Einrichtungen und Ämter können in die Regionen verschoben oder neu aufgebaut werden. Daneben gibt es Steuererleichterungen für Unternehmensgründungen in den Regionen.

Damit ist aber Regionalpolitik bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Wir brauchen Elemente einer neuen Investitionslenkung, die eine solidarische Regionalentwicklung ermöglicht. Regionalpolitik auf EU-, aber genauso auf nationaler Ebene versucht notwendigerweise auch heute schon, Investitionsentscheidungen zu beeinflussen. Sie tut das in aller Regel durch Subventionen. Diese Form von Subventionspolitik ist extrem unternehmerfreundlich und teuer. Wer hat, dem wird gegeben, in der Hoffnung, dass damit noch ein paar positive regionale Entwicklungseffekte herausspringen.

5.1 Instrumente zur Investitionslenkung 

Notwendig ist etwas anderes vor – man könnte es auch „negative Subventionierung“ nennen: Investitionen in Boomregionen müssen verteuert und begrenzt werden. Eine Investitionsbeschränkung und Verteuerung muss aber mit zwei Instrumenten arbeiten:

  1. Rechtlich
    Übergeordnete Rechtsnormen begrenzen schon heute die kommunale Selbstverwaltung. Hier wären z.B. Artikel 20a Grundgesetz zu nennen. Wir wollen eine straffere Anwendung übergeordneter Normen zur Sicherstellung einer nachhaltigen, intergenerationalen Bauleitplanung Seitens der Fachaufsicht (insb. § 1 Satz 5 und 7 des BauGB). Zudem muss insbesondere die Baunutzungsverordnung grundsätzlich neu formuliert werden, um widerstandsfähige, integrierte Siedlungsstrukturen herbeizuführen. Ausgehend von Forderungen Agenda 21 vom Erdgipfel Rio 1992 regen wir an, vergleichbar mit dem Raumplanungsgesetz der Schweiz, ein bilanziertes Null-Flächen-Wachstum festzuschreiben. Insbesondere in Boom-Metropolen muss die Versiegelung unbebauter Böden mit ihren wichtigen Funktionen unterbunden, punktuell sogar Infrastruktur zurückgebaut werden. Das Ziel der Raumordnung muss in der Stärkung strukturarmer Räume liegen.
  2. Finanziell
    Die Gewerbesteuern für diese Boomzentren müssen erhöht und die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten (relativ) verschlechtert werden. Zusätzlich sollten die Gewerbesteuern nach raumordnerischen Zielen und Entwicklungsnotwendigkeiten gestaffelt werden. Die Höhe der Gewerbesteuer spielt eine Rolle bei Standort- und Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Zwar existieren derzeit bereits unterschiedliche Steuersätze. aber diese Unterschiede sind offensichtlich zu gering, um eine Lenkungswirkung zu entfalten und sie orientieren sich ohnehin nicht am regionalpolitischen Ausgleich (Kommunale Selbstverwaltung).

Im Prinzip würde also gelten: Die Steuersätze werden systematisch an die Arbeitslosenquote, eventuell auch an einige weitere Indikatoren gekoppelt. Je höher die Beschäftigung, desto höher die Gewerbesteuer. Für die reichen Kommunen müssten die Steuersätze im Vergleich zum derzeitigen Stand damit deutlich heraufgesetzt werden. Die Mehreinnahmen, die Boomstädte dadurch erzielen würden, müssen sie an die Kommunen und Regionen mit den niedrigeren Gewerbesteuern abführen. Sie sollen dort dazu dienen, der weiteren Verarmung dieser Kreise und Gemeinden entgegenzuwirken. Ein solches Steuersystem müsste neben einer regionalpolitisch differenzierten Gewerbesteuer auch unterschiedliche steuerliche Abschreibungssätze für Investitionen beinhalten. In den schwächeren Regionen werden durch entsprechend verbesserte Abschreibungs­möglichkeiten Investitionen rentabler gemacht als in den Boomzentren. Alternativ könnte ein Umlageverfahren analog dem Länderfinanzausgleich geschaffen werden. Dieses Verfahren könnte ergänzt werden durch steuerliche Anreize zur Vermeidung von weiteren Flächenverbrauch.

Es ginge darum, ein fühlbares Gegengewicht gegen die Anziehungskraft der „Cluster“ aufzubauen. Das Ziel ist immer, die Arbeit zu den Menschen zu bringen und nicht die Menschen zur Arbeit.

DIE LINKE will die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln. Ziel ist, die Einnahmen der Gemeinden zu erhöhen und diese verlässlicher – d.h. von der konjunkturellen Lage unabhängiger – zu gestalten. Hierzu ist die Bemessungsgrundlage zu verbreitern: Alle unternehmerisch Tätigen sollen in die Gewerbesteuer einbezogen werden, auch sog. freie Berufe wie Steuerberater oder Architekten, die bislang von der Zahlung der Gewerbesteuer ausgenommen sind. Kleine Gewerbebetriebe und Freiberufler sollen steuerlich entlastet werden können. Anderseits sollen Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren in voller Höhe bei der Ermittlung der Steuerbasis berücksichtigt werden. Diese würde um obige Vorschläge erweitert werden.

5.2 Regionale Wirtschaftskreisläufe gedeihen lassen 

Bleibt die Frage. nach der Art und Ausrichtung der Investitionen: Dieser Aspekt der regionalen Wirtschaftskreisläufe ist bisher stark unterbewertet. Regionalisierung kann den Aufbau von Arbeitsplätzen in der jeweiligen Region fördern, sie kann vor allem aber auch ökologisch sinnvoll sein. Besonders deutlich wird das an der Regionalisierung der Energieerzeugung. Der Übergang zu regenerativen Energien in der Energiewirtschaft schafft die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit zu einer Dezentralisierung. Denn die Sammlung von Regenerativen ist eine kleinteilige und über die Fläche verstreute Aktion. Insofern liegt es nahe, dass die kommunale Energiewirtschaft, die Stadtwerke, die flächendeckend vor Ort arbeitenden Energiefachleute, den Kern von Energiewirtschaft und Energiepolitik bilden müssen, nicht die Großkonzerne mit ihren oft weit außerhalb der Ballungsräume liegenden Großkraftwerken.

Und um diese Kerne der Energiewirtschaft herum können sich neue, regionale Produktionsnetze bilden. Ein wesentlicher Vorteil der Regionalisierung von Produktionskreisläufen kann ist auch der Rückgang des Verkehrs. Wo nicht mehr grenzüberschreitend nach dem Prinzip des billigsten Standortes produziert und die hergestellten Güter dann zu immensen Umweltkosten quer durch ganz Europa transportiert werden, fallen die Umweltbelastungen durch die „rollenden Lager“ weg.
Hier besteht auch ein Ansatz zur Förderung von Regionalisierung: Die Transportkosten müssen deutlich erhöht werden. Wenn es unrentabel wird, Güter quer durch Europa zu transportieren, die auch regional produziert und verteilt werden könnten, entsteht ein Raum für die Ausdehnung lokaler und regionaler Produktionen.
Durch zusammen arbeitende Akteure und Verflechtungen im Mikrokosmos mit Kleinstrukturen, mittelständischen Betrieben sind eine Vielzahl von Existenzen mit existenzsicherndem Einkommen möglich. Integration von Betrieben in den Orten, Verzahnung mit der Landwirtschaft im Umland, statt weniger Großunternehmen mit wenigen Arbeitsplätzen, durchrationalisierter Arbeit, Schichtarbeit und prekären Verhältnissen. In die strukturschwachen Regionen gehören weniger die Ableger von Unternehmen der Boomregionen, wichtiger sind dort verortete Geschäftssitze.

Entwicklungsschwerpunkte müssen auch dort geprüft werden, wo Strukturen zerfallen sind, Gewerberuinen, Industriebrachen oder leerstehende Büro-/ Wohngebäude umgenutzt werden können.

5.3 Technologie- und Wissenschafts-Transfer

In den gängigen Konzepten zur Regionalentwicklung wird häufig ein großer Wert auf die Digitalisierung der abgehängten Regionen gelegt. Man geht davon aus, dass bei einer flächendeckenden Versorgung mit Glasfasernetzen auf dem Land neue Möglichkeiten der Produktion, Dienstleistung und Beschäftigung entstehen. Die abgehängten Regionen sollen also durch Start-ups und durch Digitalwirtschaft gerettet werden. In den Medien erscheinen immer wieder Berichte über vielversprechende Start-ups auf dem Land. Diese Beispiele zeigen, was vielleicht möglich wäre – aber nicht, was sich hauptsächlich entwickelt. Nämlich eine Zentralisierung der Digitalwirtschaft, Stärkung der wirtschaftsgeographischen „Euro-Banane“, einem Reichtumsgürtel von Hamburg über Südholland, Rheinland, Rhein-Main, Oberrhein, München bis Wien.

Aber natürlich würde die Digitalisierung einer solchen korrigierenden Regionalpolitik Möglichkeiten schaffen. Beispielsweise kann sie es erleichtern, Arbeitsplätze zu dezentralisieren und zu verlegen. Eine aktive Regionalförderung könnte also allein schon durch die Schaffung von Heimarbeitsplätzen oder dezentralen Standorten der weiteren räumlichen Zusammenballung von Arbeit und Arbeitsplätzen zumindest ein wenig entgegenwirken.

Auch regionale Produktionskreisläufe ließen sich durch die Digitalisierung fördern, weil sie Plattformen für räumlich stärker verteilte Produktions- und Dienstleistungsstandorte liefern könnten. Bereits heute gibt es Datenbanken und Ausschreibungsplattformen, die regionale Produzenten und Zulieferer miteinander vernetzen.

Digitalisierung kann und soll für eine nachhaltige Energiepolitik eingesetzt werden.

Eine aktive Regionalpolitik muss aber noch weitergehen und flankierend zu neuen dezentralen Tätigkeiten auch Forschungseinrichtungen und Universitäten teilweise dezentralisieren und Wissenschaftszentren in abgehängten Regionen aufbauen und fördern – also die Entstehung alternativer regionaler Cluster systematisch initiieren und fördern.

6 Jedem Bürger muss in jeder Stadt und in jeder Region eine ausreichende Daseinsvorsorge garantiert und zur Verfügung gestellt bekommen. 

In der deutschen Regionalpolitik wird derzeit mit Ortskonzepten (Zentrale-Orte-Konzept) operiert, an denen Grundausstattungen der Daseinsvorsorge festgemacht werden. Allerdings natürlich, wie immer in der deutschen Politik: Unverbindlich und ohne Rechtsanspruch für die Bürger*innen.

In dieser staatlichen Raumplanung wird zwischen Ober-, Mittel- und Unterzentren unterschieden. Dabei sollen Mittelzentren ein Einzugsgebiet von 30.000 bis 35.000 Menschen haben und in 45 Minuten erreichbar sein, Unterzentren einen Einzugsbereich zwischen 7.000 und 10.000 Menschen. Ein Unterzentrum dient der Grundversorgung der Einwohner aus dem Umland. Es sollte eine Vielfalt an zentralen Einrichtungen aufweisen.
Das muss aber durchgesetzt werden. Eine Konzentration auf die Stärkung von Unterzentren und ein Unterzentren-/Mittelzentren-Konzept wäre ein Fortschritt. Allerdings fehlt es weitgehend an Instrumenten (und am Willen) zur Durchsetzung. Darüber hinaus geht es aber nicht nur um den Gegensatz Metropole/Land. Auch in ärmeren städtischen Regionen gibt es große Versorgungslücken, die gefüllt werden müssen.

Ausdünnen der Daseinsvorsorge und die Beschränkungen der staatlichen Ausgaben hatten aber die Divergenz im Eurogebiet beschleunigt. Zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge und Förderung eines sozialen/ kulturellen Umfelds muss das Spardiktat beseitigt werden. Aufsetzend darauf werden dann verpflichtende Standards entwickelt: Öffentliche Leistungen wie der Zugang zu Bildung und Schulen, die Versorgung mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie der öffentliche Nahverkehr müssen verbindlich und rechtlich zwingend zur Verfügung gestellt werden. Zuständig dafür sind die staatlichen und kommunalen Körperschaften.

Solche Standards gibt es in Ansätzen bereits. In Deutschland beispielsweise formulieren die Kassenärztlichen Vereinigungen Ärzteschlüssel pro zehntausend Einwohner, Sportverbände definieren Regeln zur Erreichbarkeit und Ausstattung von Sportstätten und dergleichen mehr. Auch die kommunalen Aufsichtsbehörden legen Mindeststandards fest Das alles steht bisher allerdings unverbindlich und unverbunden nebeneinander. Diese Regeln und Richtwerte sollten also überprüft. angepasst und vor allem verbindlich gemacht werden.

7 Statt Wettbewerb: Zusammenarbeit von Kommunen, Planungsverbänden, Ländern 

Nun hat Politik aber auch immer ihre ideologische und vor allem ihre interessensgeleitete Seite. Wirtschaft und Konzerne haben kein Interesse an ausgleichender Regionalpolitik. Sie sind an der Stärkung eines Metropolenmodells mit ausgelagerten Werkbänken und entsprechendem Standortdumping interessiert.

Für eine alternative Kommunal- und Regionalpolitik ist aber generell und explizit die Aufgabe des „Wettbewerbs“-Konzepts notwendig. Es ist richtig, dass die kommunale Selbstverwaltung eine wesentliche Säule der Demokratie ist. Kommunalparlamente, Stadträte mit Rechten und Kompetenzen ermöglichen Bürgerbeteiligung. Allerdings ist schnell Schluss mit der Bürgerbeteiligung, wenn der „Wettbewerb“ unter den Kommunen tobt. Wenn neue Gewerbegebiete und Investitionen notwendig sind, um die Steuereinnahmen zu erhöhen, diktiert sofort wieder „die Wirtschaft“ das Geschehen und die Konditionen und keineswegs die „Bürger*innen“.

Für eine alternative Regionalpolitik muss die kommunale Dumping-Konkurrenz durch die Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen ersetzt werden, um in größeren Planungsverbünden definierte Standards zu gewährleisten und gemeinsame Entwicklungsziele umzusetzen.

Mathias Böhringer, Christoph Ozasek, Heinrich Brinker, Wolfgang Kämmerer

1 Gedanke zu „Antrag der ÖPF Baden-Württemberg“

  1. Schlüssel regionaler Daseinsvorsorge ist Energieversorgung.
    Nur mit Unabhängigkeit von Atomstrom und Energie aus fossilen Energieträgern führenden Netzen und dezentraler autonomer Energieversorgung können regionale Wirtschaftskreisläufe optimal gestaltet werden.
    Warum 100 % Erneuerbare Energien (EEn)?
    Der wichtigste Rohstoff für EEn ist globale Sonnenstrahlung, sie ist kostenlos und unendlich.
    EEn verursachen keine Schadstoffemissionen und sind damit Voraussetzung für Klimaschutz und Luftreinheit.
    Sonnen- und Windenergie sind speicherbar und benötigen, lokal und regional genutzt, keine Ferntransporte.
    Dezentralisierte Versorgung mit EEn schließt großflächige Versorgungsausfälle aus.
    Gespeicherte Sommerenergie ist ganzjährig bedarfsgerecht verfügbar. Sie ist der Stromerzeugung mit reaktionsträgen klima- und umweltschädlichen Dampfkraftwerken haushoch überlegen.
    Als alleinige Grundlage globaler Energieversorgung verhindern EEn Kriege um fossile und nukleare Energieressourcen.
    Großmachtbasierten Militärbündnissen und Sicherheitsversprechen mit Massenvernichtungswaffen und Aufrüstung wird die Grundlage entzogen.
    Während Kosten für fossile und nukleare Energien ständig steigen, verringern EEn Betriebskosten für Wohnen, Industrie und Landwirtschaft.
    Strukturwandel zur Versorgung mit 100 % EEn fordert kreatives Entwicklungspotential und ist mit gemeinnütziger Bildungsoffensive verbunden.
    Neue Technologien ersetzen Arbeitsplätze für fossile Energien und der Autoindustrie mit guter Arbeit.
    Was ist für die flächendeckende Einführung zu tun?
    Mit einem Autonomie-Gesetz für EEn muss physikalische und ökonomische Trennung EEn von fossilen Energien und Strom aus Atomkraftwerken legalisiert werden.
    An Vertreter der repräsentativen Demokratie, der Gewerkschaften und der Wirtschaft gerichtet: Sage mir, was du für Selbstversorgung mit EEn tust und ich sage dir, ob du Klimaschutz soziale Gerechtigkeit und Solidarität ernst nimmst!
    Ursula Günther und Dieter Brendahl

    Kein Klimaschutz ohne 100 % Erneuerbare Energie
    Energieversorgung wird von der deutschen Bundesregierung als Bestandteil sozialer Marktwirtschaft propagiert. Sie verschweigt, dass Energiemärkte vorwiegend der Geldmacht von Autokraten dienen.
    Als Ursache kriegerischer Konflikte sind Energiemärkte alles andere als sozial.
    Weltweit wird Energieversorgung von fossilen Energieträgern und Atomkraftwerken beherrscht. Sie ist mit Kosten für Erschließung der Quellen verbunden. Hinzu kommen Kosten für Umweltzerstörung, Ferntransport, Militär und Kriegsfolgen. Diese Kosten werden nicht bzw. unvollständig erfasst. Wenn überhaupt, werden sie nur zu einem Bruchteil den Verursachern angelastet.
    Handel mit bepreisten CO2-Zertifikaten belastet die Bevölkerung mit Preiserhöhungen für Benzin, Diesel, Heizöl und Heizgas. Er blendet schwerwiegende Treibhausgasleckagen und Atemwegserkrankungen verursachende Schadstoffemissionen aus. Insgesamt lenkt er vom Erfordernis kompletter Umstellung auf regenerative Energieversorgung ab.
    Mit allen Mitteln versucht die Lobby der Konzerne zu verhindern, dass die Vorzüge regenerativer Energieversorgung für die Öffentlichkeit erkennbar werden. Dazu trägt auch das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgericht bei, nach dem abgeordnetenwatch.de keine Akteneinsicht in Prüfvorgänge der Bundestagsverwaltung zu Parteienspenden der Lobbyisten nehmen darf.
    Erneuerbare Energien zu vermarkten, ist mit geltender Gesetzgebung bereits gelungen. Durch zwangsweise Vermischung mit kostenintensiven Schadenergien begünstigen sie Wachstum der Vermögen von Oligarchen und Autokraten. Daseinsvorsorge mit Energie wird verhindert.
    Energie aus Sonne und Wind ist in vielen Wandlungsformen bedarfsgerecht speicherbar und damit unabhängig von tages- und jahreszeitlichen Schwankungen.

    Sämtliche Fakten sprechen dafür, dass fossile Energien nur mit Autonomie speichergestützter regenerativer Energieversorgung ökonomisch verdrängt werden können. Der nachfolgend kommentierte Gesetzentwurf soll diesem Ziel dienen.
    Gesetzentwurf für Autonomie 100 % regenerative Energieversorgung

    § 1 Zweck des Gesetzes:
    Dezentrale, lokale und regionale Energieversorgung mit 100 % regenerativen Energien
    Die gegenwärtige Energieversorgung wird von nuklearen Energien aus Atomkraftwerken sowie Energien aus Kohle, Erdöl und Erdgas beherrscht.
    Die Entkoppelung regenerativer von nuklear/fossilen Energien, ist Gegenstand dieses Gesetzentwurfes. Sie eröffnet den Wandel zu demokratischer Kooperation der Energieversorgung.

    § 2 Anwendungsbereich:
    Das Gesetz regelt Errichtung, Betrieb, und Nutzung autonomer Anlagen zur Gewinnung und Speicherung regenerativer Energien aus Sonnenstrahlung, Wind, Biogasanlagen, Erdwärme und Gezeiten.
    Der ursprüngliche Erfolg des aus dem Jahre 2000 stammenden Erneuerbare-Energien-Gesetz
    (EEG) hat mit dem Vorrang der Stromnetzeinspeisung regenerativer Energien die Lobby der Energiekonzerne auf den Plan gerufen. Sie veranlasste die Fördersysteme mit mehreren Novellierungen in Bremssysteme umzuwandeln. Die reaktionäre Absicht wird sichtbar, weil das Erfordernis – 100 % erneuerbare bzw. regenerative Energien – im geltenden EEG nicht enthalten ist.
    Der wissenschaftlich technische Fortschritt ermöglicht, vor Ort verfügbare natürliche Energien in vielseitig nutzbaren Energieformen umzuwandeln und zu speichern. An vielen Beispielen wurde nachgewiesen, dass dies ohne staatliche Subventionen und frei von schädlichen Nebenwirkungen möglich ist: Kosten für Erschließung nuklearer und fossiler Energieressourcen und deren Transport werden vermieden. Erforderlicher Aufwand für Umspannwerke und Fernübertragungstrassen aus Großkraftwerken zu den Verbrauchern entfällt.

    § 3 Begriffsbestimmungen:
    regenerative Energie:
    Energie, aus zeitnaher Sonnenstrahlung, Wind, Biomasse, Erdwärme und Gezeiten

    Schadstoffenergie:
    Strom aus Atomkraftwerken und Energie aus Kohle, Erdöl, Erdgas

    100 % regenerative Energie:
    schadstofffreie Energie

    nuklear/fossile Energie:
    Energie aus Kernspaltung, Kernfusion, Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf

    Energieautonomie:
    von internationalen und nationalen Verbundnetzen unabhängige dezentrale
    Energieversorgung aus regenerativen Quellen

    Gebrauchsenergien:
    Arbeitsenergie für Haushalt, Landwirtschaft, gewerblichen und industriellen
    Bedarf aus unterschiedlichen Sektoren, wie Wärmeenergie, Elektroenergie,
    chemische Energie, kinetische Energie, Lichtenergie

    Energiekooperativen:
    Energieerzeuger- und Verbrauchergemeinschaften regenerativer Energien

    Bürgerenergie:
    100 % regenerative Energie, deren Austausch untereinander keiner
    Zwischenhändler bedarf

    Energiemarktwirtschaft:
    nicht planbare, angeblich vom Markt diktierte Energieversorgung

    In Weiterentwicklung des ursprünglichen EEG umfasst das Autonomiegesetz sämtliche nutzbaren Energieformen. Die in der geltenden Energiegesetzgebung enthaltenen „Sektoren“ werden hier als „Gebrauchsenergien“ definiert. Sie sind Bestandteil des Prinzips „Energie als Daseinsvorsorge“. An Stelle von Marktwirtschaft tritt Kooperation als Versorgungsgrundlage.

    Schadstoffe marktwirtschaftlicher Energieversorgung sind: Dauerhaft strahlender Müll aus Atomkraftwerken, Erderwärmung verursachende Gasemissionen, Atmungsorgane schädigende Gas- und Feinstaubemissionen.

    § 4 Allgemeine Vorschriften: (1) Für autonome Energiekooperativen gelten keine Mengen- und
    Zuwachsbeschränkungen regenerativer Energien.
    Mit Autonomie regenerativer Energien eröffnet der Gesetzgeber Konkurrenz zu fossilen Anbietern. Diese Konkurrenzsituation ist unverzichtbar, um der Klimakatastrophe wirksam zu begegnen.
    Als Gefahr für bestehende Machtverhältnisse wird derzeit Nutzung kostenloser Energierohstoffe per Gesetz behindert. Der Unterschied zwischen teuren nuklear/fossilen Rohstoffen schädlicher Energien und kostenlosen Rohstoffen regenerativer Energien wird öffentlichkeitswirksam vertuscht.
    Kostenlose Rohstoffe für Gebrauchsenergien sind als Naturprodukt in praktisch unbegrenzten Mengen verfügbar. Deren Speicherung bewirkt maximale Versorgungssicherheit.

    (2) Ausschreibungen als Teil des Genehmigungsverfahrens entfallen für Anlagen autonomer regenerativer Energieversorgung.
    Nach geltender Gesetzgebung unterliegt die Errichtung von Windkraftanlagen Ausschreibungsverfahren, die mit Kosten verbunden sind. Das Gleiche gilt für größere PV-Anlagen.
    Autonomie wird derzeit gesetzlich verhindert, sollte aber gefördert werden, um die Energiewende zu beschleunigen. Genehmigung autonomer Anlagen zur Energieversorgung dürfen nur von gewählten örtlichen bzw. regionalen Organen entschieden werden, um private Kartelle zu verhindern.

    (3) Autonom erzeugte Arbeitsenergien aus regenerativen Quellen unterliegen keiner Steuer- und Abgabenpflicht.
    (4) Die Umsatzsteuerpflicht ist mit Besteuerung der Investitionskosten und in Anspruch genommenen Dienstleistungen abgegolten.
    Umwandlung von Energie aus natürlichen Quellen ist keine Warenproduktion.
    Im Gegensatz zu nuklear/fossiler Energieversorgung ist regenerative Energieversorgung gemeinnützig. Gemeinnützigkeit verbietet Stromsteuer, Umsatzsteuer und EEG-Umlage.

    Kooperationsverhältnisse von Prosumern sind keine Handelsvereinbarungen. Sie basieren auf partnerschaftlichem Ausgleich unterschiedlicher Versorgungskosten für Investitionen und Wartung. Miets- bzw. Pachtverträge für Energieumwandlungsanlagen sind nicht ausgeschlossen.

    (5) Technische Neuerungen zur Rationalisierung und Beschleunigung der Nutzung regenerativer Energiequellen dürfen nicht durch Patente blockiert werden.
    Kostenlose Nachnutzung von Technologien zur Rationalisierung von
    Energieumwandlung und -speicherung müssen gewährleistet sein.
    Privatinteressen dürfen der Verhinderung der Klimakatastrophe nicht im Wege stehen.
    Es verbietet sich, für technische Neuerungen, die zur Beschleunigung der Energiewende führen, Patente zu erteilen.
    Die Leistungen von Erfindern und Neuerern regenerativer Energieversorgung sind gemeinnützig und Ihre Verbreitung kann von der Gesellschaft vielfältig motiviert werden.
    Zur Erhaltung der Menschheitsfamilie müssen sämtliche Erkenntnisse und Erfahrungen untereinander ausgetauscht werden, die der Zukunft des Lebens auf unserem Planeten dienen.

    (6) Für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung
    regenerativer Energien gelten die allgemeinen technischen Sicherheits- und Qualitätsstandards.
    Die Pflicht zur Herstellung übereinstimmender Parameter (Netzspannungsgleichheit und Frequenzsynchronisation) mit dem angrenzenden öffentlichen Verbundnetz ist darin eingeschlossen.

    § 5 autonome Netze mit 100 % regenerativen Energien:
    (1) Energiekooperativen haben das Recht in ihrem Bereich vorhandene Netze zu kaufen oder zu pachten.
    (2) Vorbesitzer sind verpflichtet, Teilbereiche ihrer Verteilnetze an Kooperativen zu verkaufen oder zu verpachten, sofern sie damit von Anteilen nuklear/fossiler Energien bereinigt werden.
    Der vorliegende Gesetzentwurf korrigiert die in der geltenden Gesetzgebung fehlende Forderung nach 100 % regenerativer Energieversorgung.

    Nach geltendem Recht dürfen Stromnetzbetreiber den Verkauf von Netzteilbereichen an Energiekooperativen verweigern, wenn diese sich vom mit Atom- und Kohlestrom belasteten Verbundnetz trennen wollen.
    Das geltende EEG steht der Verpflichtung entgegen, die nach Pariser Abkommen geforderte Begrenzung der Erderhitzung einzuhalten.

    Die Bürger der Gemeinde Feldheim im Landkreis Treuenbrietzen mussten zusätzlich ein neues Stromnetz errichten, weil der örtliche Betreiber des Verbundnetzes ihnen den Verkauf des Ortsnetzes verweigerte.

    § 6 Investitionen und Dienstleistungen
    (1) Mitglieder autonomer Kooperativen handeln Vergütung erbrachter individueller Leistungen untereinander ohne staatliche Reglementierung aus.
    Anteilige Kosten der Kooperationspartner für Energieumwandlungs- und Übertragungstechnik unterliegen keiner staatlichen Abgabe und sind nicht an Gewinnerwirtschaftung und Renditeerwartungen gebunden.
    Geldwert kooperativer Versorgungsleistungen sind keine Handelspreise.

    (2) Städte und Kommunen veröffentlichen in vierteljährlichen
    Zeitabständen Register ihrer Energiekooperativen und deren aktuelle Durchschnittserzeuger- und Verbraucherkosten.
    Mit Information über Vorteile bürgerbeteiligter Versorgung mit 100 % regenerativen Energien ist deren Wachstum zu beschleunigen.
    Nur Transparenz der Versorgungkosten ist fundierte Entscheidungsbasis für Verbraucher.
    Die Veröffentlichung soll den Erfahrungsaustausch der Kooperativen untereinander anregen, um die besten Ergebnisse zu verallgemeinern.

    § 7 Vernetzung von Kooperativen:
    Vernetzung von Kooperativen erfordert Netzsynchronisation der Stromnetze und Beibehaltung zeitlich ausgeglichene Gesamtbilanz von Erzeugung und Verbrauch.
    Vernetzung autonomer Kooperativen ist Voraussetzung und Grundlage für Verdrängung nuklear/fossiler Energieversorgung.
    Mit 100 % regenerativer Energieversorgung ist Entwertung von Atomenergie, Kohle, Erdöl und Erdgas erlebbar.
    Kriegen um fossile Energieträger werden die Grundlage entzogen.
    Der wesentliche Beitrag der Rüstungsindustrie und des Militärs zur Erderhitzung wird der Bevölkerung verschwiegen.

    § 8 Kennzeichnungspflicht kommerzieller öffentlicher Energiequellen:
    Kommerzielle öffentliche Energiequellen wie beispielsweise Ladesäulen für
    Elektroantriebe von Fahrzeugen und Schiffen, die keine Anteile von Atomenergie und Strom aus fossilen Energieträgern enthalten, sind mit der Aufschrift zu kennzeichnen: „Diese Energiequelle ist klimaneutral!“
    Bisher fehlt erforderlicher Wettbewerb zwischen aus dem Verbundnetz bezogenem und dezentral erzeugtem Strom.
    Mit eigenen PV-, Windkraft- oder Biogasanlagen direkt verbundene Ladestationen sparen Energieumwandlungs- und Transportkosten.

    § 9 Geltungsbereich:
    Bestehende Verträge zur Einspeisung von Elektroenergie aus Windkraft- und PV-Anlagen in das öffentliche Verbundnetz werden von diesem Gesetz nicht berührt.
    Gegenwärtig haben nur wenige Prosumer Wahlfreiheit zwischen 100 % regenerativer und verbundnetzbezogener Energieversorgung. Das Verbundnetz enthält überwiegend Energie aus Atom- und Kohlekraftwerken. So lange ihnen Autonomie regenerativer Energieselbstversorgung verschlossen ist, sind Industrie, Landwirtschaft und Transportwesen auf klimaschädliche Energien angewiesen. Bestehende Wirtschaftsverträge sehen keine grundlegenden Veränderungen vor. Im Gegenteil: Es wurden und werden neue Verträge für zusätzliche Erdgasimporte abgeschlossen.
    Nur mit Autonomie regenerativer Energieversorgung wird wirtschaftlicher Weiterbetriebs ausgelaufener EEG-Vertragsanlagen uneingeschränkt gesichert.
    Das neu mit Importkohle aus Columbien und Sibirien in Betrieb genommene Steinkohlenkraftwerk Datteln 4 soll die Deutsche Bahn zu Preisen beliefern, die von den Steuerzahlern getragen werden.

    Auch nach aktuellem EEG rechnet sich Energieselbstversorgung für Industrie-, Landwirtschafts- und Transportunternehmen aus lokal verfügbaren regenerativen Quellen nicht. Demokratische Entscheidungen zur dezentralen Energieselbstversorgung werden gesetzgeberisch mittels Steuern und EEG-Umlage verhindert.

    Als Gesetzesinitiative eröffnet dieser Entwurf Wählern die Möglichkeit, sich für Kandidaten und Parteien zu entscheiden, die über der Corona-Pandemie die Verhinderung der Erderhitzung nicht vernachlässigen.
    Parlamentarier haben die Möglichkeit, sich mit Einbringung und Verteidigung dieser Gesetzesziele für die Zukunft der Jugend wählbar zu machen.
    Politik für soziale Gerechtigkeit und Solidarität ist ohne Gesetzgebung zur Autonomie regenerativer Energieversorgung unglaubwürdig.

    Dieter Brendahl

Kommentare sind geschlossen.