Rückbau Biblis

Strahlungssicherheit darf keine Frage der Wirtschaftlichkeit sein

CDU und Grüne wollen leicht verstrahlte Abfälle aus dem Rückbau der Reaktoren in Biblis freimessen und auf normalen Deponien lagern. Dazu erklärt Torsten Felstehausen, umwelt- und verbraucherpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Mit dem jetzt von CDU und Grünen vorgelegten Antrag zur ‚ordnungsgemäßen Entsorgung‘ radioaktiver Abfälle aus dem Kernkraftwerk Biblis kommt es zum Kniefall der Grünen vor den Interessen der Stromversorger. Aus wirtschaftlichen Gründen sollen die Grenzwerte kontaminierter Abfälle aus dem Rückbau der Anlage so berechnet werden, dass sie als ‚nicht mehr radioaktiv‘ bewertet und damit recycelt oder auf jeder Deponie entsorgt werden können. Eine Kontrolle ihrer gesundheitsgefährdenden Wirkung gibt es nicht mehr.“

Der BUND Hessen habe in seiner Klage bereits 2017 eindringlich vor solchen „Freimessungen“ gewarnt. Für die angesetzten Grenzwerte bestehe keine ausreichend wissenschaftliche fundierte Evidenz. Sie diene ausschließlich der „Optimierung der Kosten“ für den Rückbau der Atomanlagen. Alle Langzeitstudien zu den Folgen radioaktiver Bestrahlung hätten gezeigt, dass es keinen vertretbaren Grenzwert geben könne. Mit jeder Zunahme der Strahlenbelastung würde das gesundheitliche Risiko der Bevölkerung steigen.

„DIE LINKE fordert die Hessische Landesregierung auf, endlich vollständige Transparenz über die Zusammensetzung der kontaminierten Abfälle herzustellen und unabhängigen Experten Einsicht in alle relevanten Unterlagen zu gewähren. Es muss lückenlos dokumentiert werden, wer was an welchem Ort entsorgt hat, um Rückschlüsse bei möglichen Spätfolgen ziehen zu können. Darüber hinaus fordert DIE LINKE, dass Abraum aus dem Rückbau der strahlenden Altlasten nicht mit anderen Abfällen vermischt und zwischen anderen ungefährlichen Bauabfällen deponiert werden darf. Auch bei geringer Strahlenexploration muss eine gesicherte Verwahrung der strahlenden Reste auf Dauer sichergestellt sein. Ein solcher Gesundheitsschutz der Bevölkerung darf nicht an der Kostenfrage scheitern.“