Klimaklage

Bahnbrechendes Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruhe/Berlin. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 29.4.21 mehrere Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie die Einzelkläger der 2018 erhobenen Klage, der 2020 weitere Personen und Verbände mit eigenen Klagen folgten, bewerten das Urteil als einen großen Erfolg.

Das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen. Das sei nicht gewährleistet, wenn keinerlei konkrete Planung für die Zeit nach 2030 stattfinde und überdies fast das gesamte Budget nach der bisherigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein werde. Die Klimapolitik muss also stark beschleunigt werden.

„Das Urteil ist ein Durchbruch“,

so Professor Felix Ekardt, der zusammen mit der Fachanwältin für Verwaltungsrecht Franziska Heß die Klage vertreten hat.

„Erstmals hat eine Umweltklage vor dem BVerfG Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen. Unsere Klage hat aufgezeigt, dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und dass das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen und damit auch die Demokratie zu untergraben. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibt. Für das Klima ist das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden. Ob wir zusätzlich eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen, werden wir prüfen.“

Das Klagebündnis von SFV, BUND und vielen Einzelklägern hatte im November 2018 Verfassungsbeschwerde wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik erhoben, weil diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt. Unter den Einzelklägern sind Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Das BVerfG hat zugleich ähnliche Klagen Jugendlicher und Erwachsener aus dem In- und Ausland mit entschieden, die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet seit Anfang 2020 erhoben und unterstützt wurden.

Hintergrund:

Die Klage wurde aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Sie wird vertreten von Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, der die Klage seit 2010 mit mehreren Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat. Initiativen wie der Runde Tisch Erneuerbare Energien1 setzen sich unter Mitwirkung des SFV weiterhin für 100 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 ein. Nach der BVerfG-Entscheidung geht es nun auch darum, bei den bevorstehenden Bundestagswahlen auf einen klimapolitischen Richtungswechsel hinzuwirken.

Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden, über die das BVerfG geurteilt hat, richten sich unter anderem gegen das 2019 verabschiedete deutsche Klimaschutzgesetz. Kläger*innen und Unterstützer*innen sind Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet. Mit ihren Verfassungsbeschwerden verleihen sie ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen Deutschlands nicht ausreichen, um ihre Grundrechte wirksam vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen.

Kommentar des SFV zum Klimaklagen-Urteil

Das Urteil ist ein Meilenstein in der deutschen Rechtsprechung und eine schallende Ohrfeige für die klimapolitische Untätigkeit der Bundesregierung. Aber es ist dennoch nur ein Teilerfolg. So legt die Feststellung des Gerichts, dass der Staat eine

objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen

habe, einen wichtigen Rahmen fest, der in Zukunft aber noch mit Inhalten gefüllt werden muss. Denn die Einschätzung des Gerichts zu der Frage, ob die derzeitige Klimagesetzgebung zu einer Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten führe, ist noch inkonsistent.

Das BVerfG argumentiert im Hinblick auf das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit:

„Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels, etwa vor klimabedingten Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Wald- und Flächenbränden, Wirbelstürmen, Starkregen, Überschwemmungen, Lawinenabgängen oder Erdrutschen, zu schützen.“

Dann bekennt es aber:

„Eine Verletzung dieser Schutzpflichten lässt sich angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung zukommenden Spielraums nicht feststellen.“

Dies ist angesichts der Häufung von klimawandelbedingten „Natur“-Katastrophen in den letzten 20 Jahren nicht überzeugend.

Das BVerfG hat außer Betracht gelassen, welche Beeinträchtigungen der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2, 2 GG) oder auf Eigentum (Art. 14, 1 GG) schon heute durch die anthropogene Erderhitzung stattfinden. Der zugrunde gelegte Gedanke eines „CO2-Budgets“ unterstellt, dass noch beträchtliche Mengen an Kohlendioxid ausgestoßen werden dürfen. Diese Annahme ist jedoch durch die Entwicklung des globalen Klimas überholt. Positive Rückkoppelungen wie die Methanfreisetzungen durch auftauende Permafrostböden oder die Albedo-Verringerung durch schmelzendes Inlandeis zeigen, dass die Lage wesentlich dramatischer ist, als das BVerfG in seiner Urteilsbegründung annimmt.

Die Rechtsprechung bedarf also auch jetzt noch der Weiterentwicklung. Der Teilerfolg des heutigen Tages gibt uns aber Ansporn, die juristische Auseinandersetzung als wichtiges Element unserer Bemühungen um Klimarettung weiter zu forcieren. Daneben gibt das Urteil auch Rückenwind für unsere Aktivitäten auf der parlamentarisch-politischen Ebene. Im September wird ein neuer Bundestag gewählt. Ein Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der auf Twitter in völliger Loslösung von der Realität das BVerfG-Urteil als Bestätigung seiner Politik liest, sollte danach nicht mehr in einem derart wichtigen Amt verbleiben können.


  1. https://energiewende-2030.de/ 

3 Gedanken zu „Klimaklage“

  1. Anfang der 70iger plante ich bei Toyota-Canada Lagerhäuser für die nächsten vier Jahre. Nach 2 Jahren trennte Nixon den Dollar vom Gold und alle Planungen, alle, waren Makulatur.

    Mutatis mutandis: diese Verfassungsrichter mögen wohl gute Richter sein, denken können sie nicht. Worüber sich beim Klima reden ließe, wäre möglich, hätte man es nur mit Linearem zu tun. Dann ist das Extrapolieren simple Mathematik Aber wie beziehen diese Leute denn das Schicksal mit ein, z.B. einen Finanzcrash, eine, nur eine, Pandemie? Derartige Ereignisse kippen die brilliantesten Exerzitien in der Kunst der rationalen Prophezeiung, letzteres alleine ein Widerspruch in sich. Nach den Richtern soll JETZT auf dem Stand von 2030, den niemand kennt, für weitere 10 Jahre fortgeschrieben werden. Das ist Unsinn.

    So leid mir die heutigen Kinder tun, die haben in der Tat keine Chance, nicht erst in den nächsten Jahrzehnten, sondern wohl schon in den nächsten Jahren, gelingt es nicht, die menschliche Habgier abzuschaffen. Das ist das eigentliche Thema, ein Psycho-logisches also oder wenn sie so wollen ein Religiöses.

    Nachdem das hieße, die Menschen abzuschaffen, steht uns je nach Alter früher oder später ein viel grausigeres Ende bevor als es sich 1945 ereignete.

    Was meinen Sie?

    Herzliche Grüße

    Knut Friess

  2. Vieleicht hat das Bundesverfassungsgericht mit dem „Spielraum“ den globalen Konkurrenzkampf (Kapitalismus) gemeint.

  3. Hoffentlich trägt dieses bahnbrechende Urteil dazu bei, dass auch in der LINKEN die „soziale Frage“ endgültig in eins gedacht wird mit der generationenübergreifenden Klimagerechtigkeit. Jetzt gilt es bei den kommenden Bundestagswahlen, alle Kräfte auf die alles entscheidende Frage der Rettung unseres Planenten sogar mit höchstrichterlichen Rückenwind zu konzentrieren.

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