EU-Klimagesetz

Ein enttäuschendes Ergebnis

Europaparlament, Rat und Kommission erreichten am 21. April 2021 eine Vereinbarung zum europäischen Klimagesetz, mit dem die EU sich verpflichtet bis 2050 klimaneutral zu werden. Das Emissionsreduktionsziel für 2030 liegt nur bei einer 55% Minderung im Vergleich zu 1990. Das Parlament forderte 60%, konnte sich damit allerdings nicht durchsetzen. Aus wissenschaftlicher Sicht ist eine Reduktion der Emissionen von 70% notwendig, um das 1,5°-Ziel des Pariser Abkommens zu erfüllen.

Mit der Einsetzung eines europäischen wissenschaftlichen Beirats zum Klimawandel, der ein Vorschlag des Parlaments war und der die Rolle der Wissenschaft im klimapolitischen Entscheidungsprozess stärken soll, wurde ein Teilerfolg erreicht. Diese unabhängige Gremium wird u.a. die Aufgabe haben, wissenschaftliche Beratung zu leisten und über EU-Maßnahmen, Klimaziele und indikative Treibhausgasbudgets sowie deren Kohärenz mit dem europäischen Klimagesetz und den internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens zu berichten.

Neu ist auch ein Zwischenziel für 2040, das im ursprünglichen Kommissionvorschlag nicht enthalten war und voraussichtlich bei 80-85% liegen wird. Die Einigung formuliert auch das Ziel für die EU, nach 2050 negative Emissionen anzustreben. Das Klimaneutralitätsziel für 2050 soll allerdings auf Unionsebene bleiben. Das bedeutet, dass es Mitgliedsstaaten erlaubt sein wird, dieses Ziel später zu erreichen, wenn andere es schaffen, früher zu dekarbonisieren. Das wird es einigen Mitgliedsstaaten erlauben, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, während andere Staaten große Anstrengungen auf dem Weg zur Klimaneutralität unternehmen.

Negativ zu bewerten sind außerdem Sektor spezifische Fahrpläne. Diese werden dem dänischen Beispiel der sogenannten Klimapartnerschaften folgen und auf indikativer und freiwilliger Basis beruhen. Die Kommission soll die Wirtschaft dabei unterstützen, bis 2050 klimaneutral zu werden

Allerdings geht es dabei nicht darum, auf höhere Ambitionen zu drängen, sondern viel eher um Greenwashing der großen Emittenten. Es gibt jetzt nämlich eine rechtliche Verpflichtung für die Kommission, den Sektoren zuzuhören, den Dialog zu erleichtern, ohne dass sie wirklich eingreifen kann.

Bild von Cornelia ErnstCornelia Ernst, energie- und klimapolitische Sprecherin der Delegation Die Linke im Europaparlament kommentiert:

„Europa sieht sich gerne als globale Vorreiterin beim Kampf gegen den Klimawandel, aber mit der gestern1 erzielten Einigung kann das 1,5°-Ziel des Pariser Abkommen nicht mehr erreicht werden. Insgesamt ist das Ergebnis ernüchternd. Großkonzerne konnten ihre Interessen erfolgreich gegen allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse und die Verpflichtungen der EU gegenüber dem Pariser Abkommen durchsetzen. Unter den jetzigen Rahmenbedingungen müssten wir uns auf einen Temperaturanstieg gefasst machen, der deutlich über dem 1,5°-Ziel liegt. Für Sachsen würde das Trockenheit und Wassermangel bedeuten. Darum führt für mich auch kein Weg daran vorbei, weiter für eine zügige sozial-ökologische Transformation zu kämpfen“.


  1. 21.4.2021