Über Klimaneutralität hinausdenken

Politikpapier zum Glasgower Klimagipfel im November

Anlässlich der 26. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention in Glasgow im November 2021 hat der WBGU am 6.7.21 das Politikpapier „Über Klimaneutralität hinausdenken“ an Bundesforschungsministerin Anja Karliczek und den Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth übergeben.

In dem Papier empfiehlt der WBGU, nationale Langfriststrategien zu einem Hauptthema der Glasgower Klimakonferenz zu machen, um der aktuellen Klimapolitik Orientierung zu bieten. Bislang sind die Staaten nur dazu verpflichtet, kurzfristige „national festgelegte Beiträge“ (NDCs) zum Klimaschutz vorzulegen. Diese müssen deutlich ambitionierter werden und schon heute einen Pfad einschlagen, mit dem die Ziele des Pariser Übereinkommens erreicht werden können. Daher ist es aus Sicht des WBGU notwendig, auch die Erstellung von Langfriststrategien verpflichtend vorzuschreiben.
Sie sollten über Klimaneutralität hinaus auf globale Klimastabilisierung ausgerichtet werden. Sie bieten eine Richtschnur zur Verstärkung der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) sowie eine Basis für eine international abgestimmte Nachhaltigkeitspolitik. Rückenwind gibt hierzu der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, der die Erstellung langfristiger Strategien zur Minderung der CO2-Emissionen über 2030 hinaus für den deutschen Gesetzgeber als verfassungsrechtliche Pflicht einordnet. Langfriststrategien sollten dafür drei separate Schwerpunkte enthalten: Sie sollten erstens den schnellen und vollständigen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger vorsehen, zweitens den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen sowie ihre nachhaltige Nutzung anstreben sowie drittens die Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre strategisch vorbereiten. Die Strategien sollten Mehrgewinne mit anderen Dimensionen von Nachhaltigkeit anstreben, etwa Gesundheit oder Armutsbekämpfung. Von hoher Bedeutung ist schließlich, die internationalen Auswirkungen der in der eigenen Langfriststrategie festgeschriebenen Maßnahmen zu berücksichtigen, etwa die Folgen geplanter Importe von grünem Wasserstoff. Die Staaten sollten sich in Glasgow außerdem dazu bekennen, ihre Covid-19-Programme zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Sinne klimapolitischer Langfriststrategien zu nutzen.

Klimastabilisierung anstreben

Klimastabilisierung ist die dauerhafte Begrenzung der globalen Erwärmung möglichst auf 1,5  °C über dem vorindustriellen Niveau, um eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu vermeiden. Für Klimastabilisierung ist es aller Voraussicht nach nicht ausreichend, globale „Klimaneutralität“ zu erreichen, d.h. einen Ausgleich zwischen menschen-gemachten Quellen und menschengemachten Senken von Treibhausgasen zu schaffen. Es wird sehr wahrscheinlich zusätzlich notwendig sein, der Atmosphäre über Klimaneutralität hinaus weiteres CO2 dauerhaft zu entziehen, um frühere hohe Emissionen und verbleibende Erwärmungstrends auszugleichen. Aufgrund ihrer historischen Verantwortung sind hier vor allem die Industrieländer in der Pflicht. Viele Staaten (auch Deutschland mit seinem Klimaschutzplan 2050 und Entwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes) zielen mit ihren nationalen Langfriststrategien bisher lediglich auf Klimaneutralität. Der WBGU empfiehlt, das Ziel der globalen Klimastabilisierung – orientiert an den Pariser Erwärmungsgrenzen – explizit auch in nationale Strategien aufzunehmen und Maßnahmen und Ziele darauf auszurichten.

Langfriststrategien entwickeln

Jede Langfriststrategie sollte primär nationale Klimaschutzpotenziale ausschöpfen und dabei künftige Bedarfe und Potenziale zur Erzeugung und zu Importen von Rohstoffen und erneuerbaren Energien abschätzen. Die internationalen Auswirkungen nationaler Maßnahmen sollten beachtet und Entwicklungsländer, insbesondere Niedrigeinkommensländer bei der Umsetzung ihrer Langfriststrategien unterstützt werden. Die Strategien können so Grundlage für eine internationale Diskussion über Transformationspfade zur Nachhaltigkeit werden und den Rahmen für die Weiterentwicklung kurzfristiger nationaler Beiträge zum Klimaschutz abstecken. Darüber hinaus sollten Langfriststrategien Synergien mit der Nachhaltigkeitsagenda enthalten. Insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern sollten nationale Investitionen in Wissenschaftssysteme und Ausgaben für nachhaltigkeitsorientierte Forschung und Entwicklung deutlich angehoben sowie regulatorische Rahmenbedingungen und Finanzierungsmechanismen verlässlich und langfristig ausgerichtet werden.

In Langfriststrategien Schwerpunkte setzen

Klimapolitische Langfriststrategien sollten drei inhaltliche Schwerpunkte umfassen:

  1. Die CO2-Emissionen aus fossilen Quellen stoppen: Der WBGU empfiehlt, schnell und vollständig aus der Verbrennung fossiler Energieträger auszusteigen und ihre stoffliche Nutzung auf Fälle zu begrenzen, in denen keine nachhaltigen Alternativen entwickelt werden können. Technologiepfade sollten so gewählt werden, dass sie die Möglichkeit, zukünftig CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre zu entfernen, nicht schmälern.
  2. Den Beitrag der Biosphäre (also aller Land- und Wasserlebensräume) stärken: Schutz und Wiederherstellung sowie nachhaltige Nutzung von Ökosystemen an Land und im Ozean sollten Biodiversitätserhaltung und Klimaschutz verknüpfen.
  3. CO2-Entfernung aus der Atmosphäre vordenken: Um auch bei unzureichender CO2-Emissionsminderung die Chancen auf Klimastabilisierung zu bewahren, sollten technische Optionen zur dauerhaften CO2 -Entfernung offengehalten und weiter erforscht werden. Auf die künftige Rückholung des emittierten CO2 mit noch wenig erforschten Technologien zu vertrauen, ist jedoch hochriskant.

Alle drei Schwerpunkte sind notwendig, um globale Klimastabilisierung zu erreichen, wobei der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und die Stärkung der Biosphäre grundlegend sind. Allerdings sind die entsprechenden Ziele und Maßnahmen nicht untereinander substituierbar und sollten daher auch nicht gegeneinander verrechnet werden.

Covid-19-Stimulusprogramme für Klimastabilisierung nutzen

Die Covid-19-Stimulusprogramme und klimapolitische Rahmensetzungen sollten – wie alle staatlichen Unterstützungen und Investitionen – stärker an den Langfriststrategien ausgerichtet und für einen ökologisch und sozial verträglichen Umbau von Wirtschafts- und Gesellschaftssystemen eingesetzt werden. Notwendig sind Investitionen mit Wirkungen in Sektoren wie Energie, Industrie, Transport, Ernährung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei sowie Gesundheit. Hierfür sollten klima-politische Langfriststrategien den Weg weisen.

Download des Politikpapiers

https://www.wbgu.de/de/publikationen/publikation/pp12-2021#sektion-downloads

1 Gedanke zu „Über Klimaneutralität hinausdenken“

  1. Der WBGU hat nicht zum ersten Mal wichtige, wissenschaftlich fundierte Vorschläge für die Politik unterbreitet, z.B. 2007 unter dem Titel „Sicherheitsrisiko KLimawandel“ oder 2011 „Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation“ (siehe auch https://www.oekologische-plattform.de/2011/07/wbgu-gutachten-welt-im-wandel-gesellschaftsvertrag-fur-eine-grose-transformation/).
    Wir können nur hoffen, dass die neue Bundesregierung dem mehr Beachtung schenkt, als die bisherigen. Die Aussichten dafür sind allerdings trübe.

    So hat das UBA 2020 eine Untersuchung „Klimaschutz durch Tempolimit“ veröffentlicht mit der Aussage:

    Ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen könnte die Treibhausgasemissionen jährlich je nach Ausgestaltung um 1,9 bis 5,4 Millionen Tonnen verringern.

    […] wäre ein kurzfristig realisierbarer, kostengünstiger und wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs. Zudem würde auch die Verkehrssicherheit erhöht und die Lärm- und Schadstoffemissionen gemindert.

    Dagegen findet der Kanzlerkandidat Laschet, dass ein Tempolimit von 130 km/h „unlogisch“ sei (siehe https://www.automobilwoche.de/article/20210705/AGENTURMELDUNGEN/307059997/1276/das-ist-unlogisch-laschet-gegen-tempolimit-von–kmh). Bei so viel Ignoranz sollte er wenigstens konsequent sein und anstreben, „die Umwelt“ wegen unfairer Wahlbeeinflussung vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen (Vorsicht, Satire):

    „Das ist doch schon sehr verdächtig, dass diese Ereignisse alle ausgerechnet in einem Wahljahr stattfinden“, so CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet. „Das lässt uns mit unseren viel zu geringen Bemühungen im Umweltbereich schlecht dastehen und spielt stattdessen den Grünen direkt in die Hände.“ (zitiert nach Der Postillon)

    Eine unbekannte Quelle erklärte jedoch, dass das keine Option sei, denn „die Umwelt“ könne als Schuldige nicht angeklagt werden. Nach einem Tipp von EIKE gehe man vielmehr davon aus, dass einer russischen Gruppe ein besonders fieser Hack gelungen sein muss, indem alle (auch analoge) Thermometer so manipuliert wurden, dass sie überhöhte Werte anzeigen. In Wirklichkeit gebe es nämlich diese Extremwetter, die angeblich eine Folge des Klimawandels seien, überhaupt nicht. Man hoffe, dass Laschet dem zustimmen kann.

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