Kabel statt Welle!

Aktualisierte Fassung des gleichnamigen Artikels vom 25.1.2013

Schneller Internetzugang gilt zunehmend als notwendige Infrastruktur für wirtschaftliche Entwicklung einer Region und als notwendig für die Teilnahme am öffentlichen Leben. In dünn besiedelten Gebieten lohnt sich für die Provider der kabelgebundene Netzausbau nicht, so dass es Gebiete gibt, in denen der Internetzugang immer noch nur mit Modem über Telefonleitung oder mit einer teureren (aber kaum schnelleren) ISDN-Leitung möglich ist. Daher hat die Bundesnetzagentur im Mai 2010 Frequenzen, die bisher für analoges terrestrisches Fernsehen genutzt wurden,  für den drahtlosen Netzzugang versteigert. Die bisher „weißen Flecken“ sollen mittels Funktechnik beseitigt werden.

zu Risiken und Nebenwirkungen…

Verschwiegen wird, dass die biologische Wirkung der Strahlungsbelastung durch die digitalen Funkübertragungsverfahren deutlich steigen kann – selbst, wenn die Energiedichte geringer wird als bei analoger Übertragung. Elektromagnetische Strahlung ist nämlich nicht gleich elektromagnetischer Strahlung: Auf die Wellenform kommt es an.
Bei dem eingestellten  terrestrischen Fernsehen erfolgte die Modulation bei weitgehender Beibehaltung der sinusförmigen Wellen. Die digitale Codierung erzeugt dagegen (im Idealfall) rechteckförmige Impulse. Diese enthalten ein wesentlich breiteres Frequenzspektrum (insbesondere im höherfrequenten Bereich). Da die Wellenlängen mit zunehmender Frequenz immer kürzer werden 1), verkleinern sich damit auch die Abmessungen der (elektrisch leitenden) Körper, die durch diese Frequenzen zu Resonanzen angeregt werden können.

Auch Muskeln, Muskelfasern, Nervenzellen oder noch kleinere Bausteine lebender Organismen sind (in unterschiedlichem Maße) elektrisch leitfähig. Daher können auch sie durch elektromagnetische Felder resonant angeregt werden – wenn sie sich in diesen Feldern befinden. Ein Argument der Mobilfunk-Befürworter bestreitet gerade diese Möglichkeit mit Hinweis auf den Skin-Effekt. Dieser besagt, dass sich Ströme mit zunehmender Frequenz auf einen immer dünneren oberfächennahen Bereich des leitenden Körpers beschränken. Folgt man diesem Argument, dann können die hochfrequenten Felder nicht in den Körper eindringen, sondern werden von der Haut abgeschirmt. Hier wird die Haut wie ein guter elektrischer Leiter behandelt – was nicht stimmt, denn der Hautwiderstand ist keine fixe Größe. Es gibt sowohl Schwankungen zwischen verschiedenen Personen als auch  zwischen dünner, feuchter Haut und dicker, trockener Haut sowie Einflüsse der Erregung des Menschen (siehe Wikipedia: Lügendetektor). Die Streuung des Hautwiderstandes beträgt von einigen hundert bis zu mehreren Millionen Ohm. Der Skin-Effekt wird aber nicht nur durch den Widerstand des Leiters, sondern auch durch eine rauhe Oberfläche beeinträchtigt – Haut ist in in diesem Sinne durchaus nicht glatt. Berücksichtigt man diese Fakten, dann muss akzeptiert werden, dass hochfrequente elektromagnetische Strahlung mindestens das gesamte Körperorgan „Haut“ durchdringen und die in der Haut vorhandenen Millionen von Nervenzellen treffen und anregen kann. Das bietet die Voraussetzung für Störungen der Informationswege im Organismus. In Folge dessen können bei elektromagnetisch besonders sensitiven Menschen2) die verschiedensten unspezifischen Beschwerden auftreten.

Die obigen Überlegungen betreffen nicht nur digitales Fernsehen, sondern auch alle aktuellen (=digitalen) Mobilfunkvarianten, Schnurlostelefone, WLAN und TETRA (Terrestrial Trunked Radio). Aus diesem Grund muss die Intensität der elektromagnetischen Strahlung begrenzt werden, aber wie?

Grenzwerte

Folgende Fragen sind zu beantworten, wenn die Rede auf die biologische Wirkung der elektromagnetischen Wellen kommt:

  • Was sind biologische Wirkungen?
  • Sind alle biologischen Wirkungen schädlich und müssen sie deshalb generell vermieden oder zumindest begrenzt werden?
  • Wenn nicht – welche sind in welchem Grad zulässig?

Der Einfachheit halber wollen wir uns bei der Betrachtung der biologischen Wirkung elektromagnetischer Strahlung auf den menschlichen Organismus beschränken und dabei auch nur relativ niedrig-energetische nicht-ionisierende Strahlung3) berücksichtigen, die folgende Wirkungen haben:

  • Wärmewirkung, weil sie durch das Gewebe aufgenommen (absorbiert) wird;
  • direkte Wirkungen der elektrischen Feldkomponente auf Potentiale der Zellmembranen;
  • verschiedene Quanten-Effekte sowie
  • die bereits erwähnten Resonanzeffekte.

Die Wärmewirkung wird unter anderem medizinisch genutzt („Diathermie“ bzw. „Mikrowellen-Therapie“). Sie ist eines der Beispiele für den Ausspruch von Paracelsus:

Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift. Allein die Dosis macht, daß ein Ding kein Gift ist.

Mikrowellenstrahlung hoher Energiedichte kann nicht nur krankes Körpergewebe erwärmen oder Essen garen, sondern hat, wie mir glaubhaft berichtet wurde, auch schon dazu geführt, dass in Abstrahlungskegel von mobilen Funkstationen „Vögel tot vom Himmel gefallen sind“. Auch Strahlenschäden ehemaliger Soldaten von Radarstationen sind allgemein bekannt.
Die beiden ersten Fragen sind damit beantwortet. Die thermische Wirkung (Wärme) muss, wie die Beispiele zeigen offenbar begrenzt werden.

Bei den nicht-thermischen Wirkungen und Effekten besteht Forschungsbedarf, um sinnvolle Grenzwerte festzulegen. Doch das Forschungsgebiet ist komplex, die Aufwände sind hoch und die Hersteller von Satellitenanlagen, Handys, WLAN-Routern und -Druckern, DECT-Telefonen, per Funk schaltbaren Lampen und Steckdosen  usw. sind naturgemäß mehr am Absatz ihrer Produkte interessiert als an der möglichen Einschränkung des Einsatzbereiches, der sich bei evtl. niedrigeren Grenzwerten ergeben könnte.
Ein großer Teil der Studien, die sich der Wirkung elektromagnetischer Felder auf lebende Organismen beschäftigen, werden von der Mobilfunkindustrie bezahlt. Unabhängige Forschung könnte nur der Staat finanzieren – nur ist auch dieser nicht unabhängig, sondern wird von zahlreichen Lobbyorganisationen beeinflusst.
In Anbetracht der offenen Fragen ist es ein Gebot vernünftiger Vorsorge, möglichst niedrige Grenzwerte festzulegen, bis die nicht-thermischen Wirkungen ausreichend untersucht sind. Alles andere ist verantwortungslos.

Zuständig auch für den Schutz vor elektromagnetischen Strahlen ist das Bundesamt für Strahlenschutz (siehe z.B. BfS). Wie geht es mit seiner Verantwortung um?

Staatliche Vorsorgepolitik

In seiner „Stellungnahme zum Test von DECT-Telefonen in der Zeitschrift ÖKO-TEST ‚Hier geht der Funk ab‘ (Ausgabe 02/2004)4) schreibt das BfS zur Forderung von ÖKO-Test, den DECT-Standard zu verbieten:

 … „Die Aussagen zu den gesundheitlichen Risiken hochfrequenter elektromagnetischer Felder in diesem Bericht sind größtenteils spekulativ, in sich widersprüchlich und interpretieren Forschungsergebnisse falsch beziehungsweise berücksichtigen nur einen Teil der Ergebnisse zu einer bestimmten Fragestellung. So wird zum Beispiel behauptet, dass die biologischen Effekte bei niedrigen Feldintensitäten nicht von der im biologischen Gewebe absorbierten Energie, sondern vom „Informationsgehalt“ der Strahlung abhängen. Daher seien die Effekte stark frequenzabhängig und nur innerhalb bestimmter Intensitätsfenster zu beobachten. Gleichzeitig werden aber als Beweise für die gesundheitsschädliche Wirkung der hochfrequenten Felder des Mobilfunks Studien herangezogen, bei denen ganz andere Frequenzen und teilweise auch Intensitäten oberhalb der Grenzwerte angewandt wurden.

Den geforderten Vorsorgegrenzwert von 100 µW/m2 leitet Prof. Hyland nicht aus wissenschaftlichen Studien ab, sondern weist darauf hin, dass Leistungsflussdichten von einigen Milliwatt pro Quadratmeter (mW/m2) in Entfernungen von 150-200 Meter (m) von Basisstationen und im Bereich der lokalen Nebenkeulen in der Nähe der Basisstation üblich seien und dass Berichte über schädliche Effekte in diesen Bereichen existierten. Unter Einbeziehung eines Sicherheitsfaktors von 10 ergebe sich daraus ein Vorsorgewert von 100 µW/m2.

Einzelne Erfahrungsberichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen und widersprüchliche und spekulative Aussagen von Einzelpersonen können nicht zur Grundlage von Grenzwertfestlegungen gemacht werden.

Alle nationalen und internationalen Expertengremien vertreten nach wie vor die Position, dass gesundheitliche Gefahren durch die hochfrequenten Felder des Mobilfunks (und auch schnurloser Telefone) bisher nicht nachgewiesen wurden (siehe zum Beispiel Empfehlung der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) vom September 2001, Bericht der englischen Nationalen Strahlenschutzbehörde (NRPB) (Volume 14 No. 2, 2003), Bericht des niederländischen Gesundheitsrates vom Januar 2004, siehe auch Stellungnahme zum Artikel über DECT-Telefone „Ganz schön sendebewusst“, ÖKO-TEST 09/2002). Ein Verbot des DECT-Standards aus gesundheitlichen Gründen ist daher nicht gerechtfertigt.“ …
[Die Hervorhebung ist von mir.]

Hier werden dokumentierte Berichte Betroffener als Einzelfälle abgewertet5) und behauptet, dass alle Expertengremien jeden Nachweis gesundheitlicher Gefahren durch die hochfrequenten Felder bestreiten. Mit stattlicher Verantwortung zur Vorsorge der Bevölkerung („Strahlenschutz“) hat das wenig zu tun. Ganz sicher ist sich das BfS aber offenbar nicht, wie die Seite „Smartphone – Tipps zur Reduzierung der Strahlenbelastung“ zeigt. Hier wird die Verantwortung des staatlichen Amtes auf die Bürger abgewälzt:

… „Nach dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik geht vom Mobilfunk keine gesundheitliche Gefahr aus. Für eine abschließende Beurteilung von Langzeitwirkungen ist die Technologie allerdings noch zu jung. Auch bei Wirkungen auf Kinder sind noch nicht alle Frage abschließend beantwortet. Daher unterstützt das Bundesamt für Strahlenschutz weitere Forschung auf diesen Gebieten und rät Nutzern, die Vorsorge nicht außer acht zu lassen.“ …[1]

Das Problem liegt aber noch tiefer. Um einen Grenzwert festlegen zu können, muss man zunächst überhaupt einen Wert messen können. Und hier wird es geradezu absurd:
Das Einzige, was gemessen wird und, noch schlimmer, was als Bedingung der Wissenschaftlichkeit diesbezüglicher Studien gilt, hat nichts, aber auch gar nichts mit dem zu tun, worum es geht: die nicht-thermischen Wirkungen elektromagnetischer Felder!

Die Spezifische Absorptions-Rate (SAR)

Das BfS erklärt zu der Frage: Wie sind die Grenzwerte festgelegt?[2]

„Hochfrequente Felder werden vom menschlichen Körper aufgenommen (absorbiert). Dabei kann sich das Körpergewebe erwärmen. Als Maß für die aufgenommene Energie wird die spezifische Absorptionsrate (SAR) verwendet. Sie gibt die Leistung (Energie pro Zeit) an, die pro Kilogramm Gewebe absorbiert wird und wird in Watt pro Kilogramm (W/kg) gemessen. Bei einem SAR-Wert von 4 W/kg (über den ganzen Körper gemittelt) erhöht sich die Körpertemperatur innerhalb von 30 Minuten um etwa 1 °C. Bei Überschreiten dieses Wertes über einen längeren Zeitraum kann es zu gesundheitsschädlichen Wirkungen durch Erwärmung (thermische Effekte) kommen.

Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand, der von nationalen (z.B. der Deutschen Strahlenschutzkommission, SSK) und internationalen (z.B. der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, ICNIRP) Expertengremien regelmäßig überprüft wird, sind die bisher nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Wirkungen hochfrequenter Felder auf eine Erwärmung des Gewebes zurückzuführen.

Um auch den Schutz besonders empfindlicher Personen (alte Menschen, Kinder, kranke Menschen, Schwangere) zu gewährleisten und wissenschaftliche Unsicherheiten zu berücksichtigen, wurde der Schwellenwert für die spezifische Absorptionsrate, ab dem gesundheitliche Wirkungen nachgewiesen sind, um den Faktor 50 reduziert und so ein Basisgrenzwert von 0,08 W/kg für den Ganzkörper festgelegt.

Die Absorption hochfrequenter Energie im Körper ist vor allem nahe an einer Strahlenquelle sehr ungleichmäßig. Dadurch kann es in bestimmten Situationen, selbst bei Einhaltung des Basisgrenzwertes für den Ganzkörper, zu sehr hohen SAR-Werten in bestimmten Organen kommen. Um dem entgegen zu wirken, wurde eine zusätzliche Begrenzung der SAR-Werte für Teilbereiche des Körpers eingeführt (2 W/kg für Kopf und Rumpf, 4 W/kg für die Gliedmaßen).

Da SAR-Werte nur mittels eines aufwändigen Messverfahrens mit Hilfe von Phantomen bestimmt werden können, verwendet man in vielen Fällen abgeleitete, gut messbare physikalische Größen: die elektrische und die magnetischen Feldstärke. Grenzwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Werden diese Grenzwerte eingehalten, so ist auch die Einhaltung der Basisgrenzwerte gewährleistet.“

Hier wird zunächst behauptet, dass es keine nicht-thermischen gesundheitsschädlichen Wirkungen hochfrequenter Felder gibt- sie wurden angeblich nicht nachgewiesen, während im nächsten Absatz wissenschaftliche Unsicherheiten zugegeben werden. Der damit begründete Faktor 50 ist völlig willkürlich. Er bietet keinerlei Sicherheit, sondern täuscht sie nur vor.
Dem BfS scheint das klar zu sein, denn mit dem gleichen Ergebnis wird eine durch nichts begründete „zusätzliche Begrenzung“ festgelegt.
Und nachdem der unaufmerksame Leser genügend eingelullt ist, wird die Katze aus dem Sack gelassen: Die SAR-Werte können überhaupt nicht gemessen werden; sie werden mit Hilfe von Phantomen bestimmt6).
Interessant ist der Verweis auf die 26. BImSchV. In dieser gibt es nicht einmal den Begriff SAR. Statt dessen werden hier physikalische Messwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke als Grenzwerte definiert. Das ist physikalisch exakt, nur hat die 26. BImSchV keinerlei Bedeutung für mobile Geräte wie Handys oder DECT-Telefone. Und die nicht-thermischen Wirkungen hochfrequenter elektrischer und magnetischer Feldstärken müssen noch weiter untersucht werden.
Damit ist die Behauptung des BfS: „Werden diese Grenzwerte eingehalten, so ist auch die Einhaltung der Basisgrenzwerte gewährleistet“ möglicherweise richtig, vielleicht aber auch nicht.

Wer möchte in der Lotterie mitspielen?

Entwarnung?

Bisher war mehrfach von „resonanter Anregung“ menschlicher  Köper/-elemente die Rede. Die Besonderheit der Resonanz ist, dass schon sehr kleine „Energiepakete“, wenn sie einem schwingungsfähigen System wiederholt zum „richtigen Zeitpunkt“ (=“phasengerecht“) zugeführt werden, sehr starke Schwingungen auslösen können (siehe ein Beispiel bei Wikipedia: Resonanzkatastrophen). Das ist wie eine Schaukel: Wenn bei jeder Schwingung zum richtigen Zeitpunkt ein ganz kleiner Schub gegeben wird, kann eine Auslenkung erreicht werden, für die sonst (=mit einmaligem Anstoßen) ein mehrfacher Energieaufwand nötig wäre. Das ist deshalb möglich, weil diese Energiepakete in dem schwingendem System akkumuliert werden.
In unserem Fall bedeutet das beispielsweise: Wenn Körper (-teile) durch elektromagnetische Wellen resonant angeregt werden können, dann muss der Grenzwert der Strahlenbelastung unter Umständen um mehrere Größenordnungen niedriger sein, als bei einer kontinuierlichen Strahlung.
Es bedeutet aber auch: Damit ein Nerv durch elektromagnetische Wellen resonant angeregt werden kann, müssen diese nicht nur der Resonanzfrequenz (oder deren Vielfachem) des Nerven entsprechen, sondern die Wellen müssen ihn auch genügend oft und immer in der gleichen Phasenlage treffen. Das ist bei der Kodierung „normaler“ Kommunikation ziemlich unwahrscheinlich – welche Rede besteht beispielsweise schon aus immer dem gleichen Buchstaben im gleichen Abstand („a a a a a a a a a a a a a …“)?
Mit anderen Worten: Die höchsten Frequenzanteile aus der Modulation werden wohl kaum resonante Schwingungen erzeugen.
Dennoch gibt es diese Wellentypen überall: Trägerwellen. Die  niedrigsten zur Zeit im Mobilfunk eingesetzten Frequenzen (900MHz) haben eine Wellenlänge von ca. 33 cm und die höchsten (2,6 GHz) von ca. 11 cm. Das ist durchaus in der Größenordnung von Muskel- und Nervenzellen (Letztere können Ausdehnungen von über 1 m erreichen.).

Nach den bisherigen Überlegungen könnte sich eine gewisse Entschärfung der Problematik paradoxerweise aus der Zunahme von mobilen Funkgeräten ergeben, denn durch mehrere Geräte, die unabhängig voneinander senden, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Trägerwellen zueinander in Phase liegen. Statt dessen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich gegenseitig abschwächen. Allerdings steigt dadurch die Gesamtintensität, so dass das nicht unbedingt ein Grund zur Beruhigung ist.

Bewegung in einem elektromagnetischen Feld führt dazu, dass sich die Phasenlage des Körpers ständig ändert, wodurch Resonanzen vermieden werden können, aber wer sein Handy ständig bei sich führt, vielleicht sogar in der Brusttasche, kann sich auch darauf nicht verlassen.

Entwarnung ist daher nicht angesagt.

 

Wolfgang Borchardt
25.1.2013

siehe auch „Mobilfunk – Fluch oder Segen?“ (klick)

 

 Links zu NROs

 

 


1) λ = c / f
λ = Wellenlänge
c = Lichtgeschwindigkeit
f = Frequenz
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2) Ich vermeide hier den umstrittenen Begriff „Elektrosensibilität“,

  1. weil er nicht ganz genau ist: Jeder Mensch kann Elektrizität fühlen (= sensibel), wenn er einen Stromschlag bekommt oder wenn sich in einem ausreichend starken elektrischen Feld die Haare aufstellen.
  2. weil er umstritten ist: Auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Interessenlagen sind die Studienergebnisse zum Teil widersprüchlich und der Begriff „Elektrosensibilität“ wird oft gebraucht, um Betroffene  zu diffamieren.

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3) Bei Photonenenergien > 5 eV werden Atome oder Moleküle ionisiert, d.h. es werden Elektronen herausgeschlagen. Oberhalb 3 eV können (chemische) Molekülverbindungen aufgebrochen werden.  Violettes Licht oder höherfrequente Strahlung (ab ca 790 THz) besitzt diese Energie und kann zu beschleunigter Hautalterung oder Hautkrebs führen. Diese Energien liegen mehrere Größenordnungen über den hier betrachteten.
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4) Die genannte Stellungnahme des BfS wurde zwischen 16.1. und 23.1.2013 von der Internetseite des BfS entfernt und war am 23.1.13 noch im Cache verfügbar. Sollte sie auch im Google-Cache nicht mehr vorhanden sein, kann ein pdf-Ausdruck der Stellungnahme hier heruntergeladen werden.
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5) Wieso erinnere ich mich plötzlich an die offiziellen Stellungnahmen zu den einzelnen NSU-Morden, bevor der NSU aufgeflogen ist?
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6) In Wirklichkeit werden Simulationen mit Hilfe von an Phantomen gemessenen Werten durchgeführt und das Ganze wird als Messverfahren deklariert. Einem Physiker stellen sich dabei die Nackenhaare auf.
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Anmerkung/Ergänzungen

Auf Nachhaltig Links ist die Position der Bundestagsfraktion dargelegt. (Stand 25.3.2013). Zum Lesen des erwähnten Entschließungsantrages bitte hier klicken.

[1↑]

Inwischen (13.10.2013) gibt es einen Text mit „Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy„. Dem entsprechend

… bestehen nach wie vor Unsicherheiten in der Risikobewertung, die durch das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm nicht vollständig beseitigt werden konnten. Diese betreffen insbesondere

  • mögliche gesundheitliche Risiken einer langfristigen Belastung mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern durch Telefonate mit dem Handy bei Erwachsenen (intensive Handynutzung über mehr als 10 Jahre)
  • die Frage, ob sich die Nutzung von Mobiltelefonen durch Kinder gesundheitlich auswirken könnte.

Aus diesen Gründen hält das BfS einen vorbeugenden Gesundheitsschutz (Vorsorge) weiterhin für erforderlich: Die Exposition durch elektromagnetische Felder sollte so gering wie möglich sein. ...“

Die konkreten Empfehlungen lauten:

  • Nutzen Sie das Festnetztelefon, wenn Sie die Wahl zwischen Festnetz und Handy haben.
  • Halten Sie Telefonate mit dem Handy möglichst kurz. …

Mit anderen Worten: Hände weg vom Handy!

Andererseits

wird auf der Seite „Weitere mögliche biologische Wirkungen hochfrequenter Felder“ – Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms erklärt:

  • Biologische Wirkungen im athermischen Bereich nicht nachgewiesen …
  • Allgemeine Gesundheit und kognitive Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt …
  • Kein erhöhtes Krebsrisiko …
  • Keine akuten Wirkungen auf Embryonen bzw. Kinder …
  • Langzeitwirkungen, auch auf Kinder, werden weiter untersucht …

und unter Ausblick erfahren wir:

„Die noch verbliebenen offenen Fragen zu biologischen und gesundheitlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder werden weiter untersucht, ebenso mögliche Wirkungen in Frequenzbändern, die bislang nicht für drahtlose digitale Kommunikationstechniken genutzt wurden.

Das bei neuen Kommunikationstechniken zum Einsatz kommende Übertragungsverfahren wurde nicht im Einzelnen im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms untersucht. Allerdings wurden im DMF und weiteren wissenschaftlichen Studien bisher keine Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder identifiziert, die für bestimmte Frequenzbereiche spezifisch sind oder nur bei bestimmten Modulationsarten auftreten. Aus wissenschaftlicher Sicht können derartige Wirkmechanismen zwar für Frequenzbereiche und Modulationsverfahren, die im Einzelnen nicht untersucht wurden, aus grundsätzlichen Erwägungen nicht ausgeschlossen werden; sie sind jedoch in Anbetracht der zahlreichen, national wie auch international vorliegenden Forschungsergebnisse sehr unwahrscheinlich. Die Ergebnisse des DMF wie auch der derzeitige internationale Kenntnisstand geben insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen. …“

[2↑]

Seit 10.6.2015 ist dieser Text nicht mehr auf der Internetseite des BfS zu finden.
Statt dessen gibt es jetzt (am 11.6.15)

  • unter der fast gleichen Überschrift „Wie werden die gesetzlichen Grenzwerte festgelegt?“ den nichts konkretes aussagenden Text:
    „Die Basis für Empfehlungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, wie sie zum Beispiel von der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) oder von der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) abgegeben werden, bilden wissenschaftliche Studien über die Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder. Dabei werden Ergebnisse unterschiedlicher Untersuchungsarten (epidemiologische Studien, Probandenstudien, tierexperimentelle Studien sowie Untersuchungen an Zellkulturen) betrachtet und bewertet. Aufgrund dieser Risikobewertung erarbeiteten die jeweiligen Gremien dann Grenzwerte, die sie in ihren Empfehlungen veröffentlichten.
    Die Umsetzung dieser Empfehlungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung in nationale Gesetze und Verordnungen erfolgt dann durch die zuständigen Regierungs- und Rechtsetzungsorgane, der Vollzug durch die jeweils zuständigen Verwaltungsorgane des Bundes und der Länder. „
  • eine Seite „SAR-Werte“ mit den vielsagenden Text: „SAR lorem ipsum“ (Das ist kein Scherz! – aber am 21.6.15 nicht mehr auffindbar) und
  • Spezifische Absorptionsraten (SAR) von Handys, der neben Hinweise auf die bereitskritisierten Messnormen u.a. folgende „Informationen“ enthält:
    „Einschränkend ist aber darauf hinzuweisen, dass die Messnorm EN 62209-2 unterschiedliche Messabstände zulässt. Bei der Ermittlung der SAR-Werte für diesen Anwendungsfall gehen die Hersteller davon aus, dass die von ihnen empfohlenen Handytaschen mit eingebautem Abstandshalter verwendet werden. Die Dicken der von den Herstellern verwendeten Abstandshalter sind nicht einheitlich. Daher sind auch die gewählten Messabstände bei der Ermittlung der body worn-Werte unterschiedlich. Um dies zu dokumentieren und um eine bessere Vergleichbarkeit dieser SAR-Werte zu ermöglichen, werden die herstellerseitig genannten Messabstände in der Liste angegeben (460 Angaben wurden gemacht). …
    Für die Richtigkeit der genannten Angaben zu SAR-Werten übernimmt das Bundesamt für Strahlenschutz keine Gewähr.“

 Kommentar

Hallo,

Dass „nur die Haut“ betroffen sei von der sich ausweitenden elektromagnetischen Strahlung, ist für mich sehr beunruhigend: Ich bin betroffen von der Schmerzkrankheit Fibromyalgie. 2013 wurde an der Uni Würzburg festgestellt, dass bei dieser Krankheit kleine sehr feine Nervenfasern direkt unter der Hautoberfläche geschädigt sind, „kleinkalibrige schmerzleitende Nervenfasern (small fibers), deren Endigungen in der Haut lokalisiert sind… Wir haben bei Patienten mit einem Fibromyalgie-Syndrom deutliche Zeichen für eine Schädigung der kleinen Nervenfasern nachgewiesen“, sagt Nurcan Üçeyler, Privatdozentin an der Neurologischen Klinik des Würzburger Universitätsklinikums. Folge: neuropathischen Schmerzen. „Das Fibromyalgie-Syndrom ist charakterisiert durch chronische Schmerzen in mehreren Körperregionen; dazu kommen weitere Beschwerden wie Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und depressive Symptome. Frauen sind häufiger betroffen als Männer. Der Verlust an Lebensqualität ist enorm.“ Bei Fibromyalgie sind Diagnosen schwierig und oft eine jahrelange Odysee, die neue Methode wird noch kaum angewandt. Das bedeutet viel Leid für Betroffene, die oft für Simulanten gehalten werden oder für psychisch krank (Psyche ist nur ein Auslöser).

Für die Kranken könnten vermehrte elektromagnetische Strahlenbelastung Verschlechterung bedeuten, betroffen sind etwa 2-4 % der Bevölkerung – meist ältere Frauen, die der Wirtschaft hauptsächlich nur noch als Pillenkäuferinnen wichtig sind.
Aber: Könnte es auch die Krankheitsrate erhöhen? Andere Krankheitsraten ebenfalls? Können die Keimdrüsen und damit Nachkommen betroffen sein?

Gruß
Hilde Hartmann