Bundesrat fordert strenge Auflagen für Fracking. Piraten legen bei der EU Beschwerde gegen Deutschland ein.

Wie die shz (https://www.shz.de/) berichtet, hat der Bundesrat auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz am Freitag den Bund aufgefordert, strenge Auflagen für die umstrittene Gasgewinnung aus tiefen Gesteinsschichten („Fracking„) zu erlassen (Drucksache: 754/12). Der schleswig-holsteinische Minihttp://www.shz.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2733035&no_cache=1sterpräsident Albig sagte, Umweltverträglichkeitsprüfungen müssten zwingend vorgeschrieben werden. Dafür fehlen bisher bundesweit einheitliche Regelungen. „Es geht darum, die Anwendung dieser Technologie solange abzulehnen, bis die Risiken hundertprozentig geklärt sind“, sagte Albig.

Beim Fracking wird unter Chemikalieneinsatz mit hohem Druck Gestein aufgebrochen, damit Gas entweichen kann. In den USA hat die Förderung die Energiepreise purzeln lassen. Allerdings gibt es erhebliche Umweltrisiken. Experten sehen insbesondere Gefahren für das Grund- und Trinkwasser. Albig betonte, das Wohl und die Gesundheit der Bevölkerung müssten an allererster Stelle stehen. Er werde die Menschen in Schleswig-Holstein keinesfalls unkalkulierbaren Risiken aussetzen. Die Risiken von Fracking müssten erst erforscht werden. „Erst dann können wir über Anträge zu konkreten Fracking-Maßnahmen entscheiden“, sagte der Ministerpräsident.

Die Piratenpartei ist besorgt, weil in Schleswig-Holstein 19 bergbaurechtliche Anträge von Unternehmen vorliegen, die Gebiete auf tief liegendes Erdgas untersuchen wollen. Eine Firma habe für die Städte Elmshorn, Barmstedt, Schwarzenbek, Ostrohe und Gettorf fünf Anträge gestellt. Fast die ganze Westküste und auch der Großraum Kiel sind betroffen. Das zuständige Energiewende- und Umweltministerium teilte mit, dass über die 19 Anträge noch nicht entschieden wurde, dass eine Entscheidung aber im Februar zu erwarten ist. Allerdings wäre die Genehmigung der Anträge noch keine Fördergenehmigung.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass ein Grundstückseigentümer zwar der bergbaurechtlichen Genehmigung nicht widersprechen kann, wohl aber dem Betreten und damit Probebohrungen auf seinem Grundstück. In diesem Fall kann der Antragsteller jedoch bei der zuständigen Behörde mit Begründung eines öffentlichen Interesses die Zustimmung einklagen (§ 40 Abs. 1 BBergG – siehe Drucksache 16/9896). Ob die Unternehmen diesen Weg gehen und die Behörden dem folgen, ist allerdings fraglich und hängt sehr von der öffentlichen Meinung ab. In Brandenburg hat Vattenfall jedenfalls darauf verzichtet.

Mit der Begründung, dass das deutsche Bergrecht gegen eine EU-Umweltrichtlinie verstoße, legte die Piraten-Landtagsfraktion inzwischen eine Beschwerde gegen Deutschland bei der EU-Kommission ein. Im Gegensatz zu der EU-Richtlinie sind in Deutschland Umweltverträglichkeitsprüfungen vor Fracking-Vorhaben nicht zwangsläufig vorgesehen. Das hat bereits ein Gutachten des Bundesumweltamts festgestellt. Fraktionschef Patrick Breyer sieht große Chancen, dass die EU-Kommission der Beschwerde folgt und Deutschland zu Gesetzesänderungen auffordern wird und – wenn die Bundesregierung dem nicht nachkommt – Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen könnte. Damit könnte die Beschwerde mehr Chancen haben, als der Bundesratsbeschluss, der für die Bundesregierung nicht bindend ist. Entscheidend sind für die Piraten Umweltschutzgründe. Die Abgeordnete Angelika Beer sagte: „Dabei werden Chemikalien eingesetzt, die das Grundwasser gefährden können“.
Wie die shz weiter schreibt, hat in Österreich allein wegen der dort inzwischen verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung kein Unternehmen einen Antrag auf Fracking gestellt. Die Piraten fordern bei Fracking-Anträgen mehr öffentliche Transparenz. Bisher dürften nicht einmal die genauen Gebiete genannt werden, für die Unternehmen Anträge stellen. Die Piraten setzen sich im Landtag außerdem dafür ein, dass die jeweils betroffenen Kreise ein Widerspruchsrecht erhalten.

 

Quelle:
shz.de: Beschwerde bei der EU – Vormarsch gegen Fracking

3.2.2013