Dürfen Solar- und Windenergie vermarktet werden?

Solar- und Windenergie sind wie saubere Atemluft und Wasser natürliche Lebensgrundlagen. Sie sind auch Bestandteil menschlich genutzter Arbeitsenergie.

In der gegenwärtigen Phase des Industriezeitalters sind Kernenergie und fossile Energie leider noch Grundlage kapitalistischer Ausbeutungsverhältnisse und Hauptbestandteil menschlich genutzter Arbeitsenergie. Sie sind einem global ausgetragenen „Wettbewerb“ um Marktanteile und Marktführerschaft unterworfen. Dieser Konkurrenzkampf ist mit menschenverachtenden Kriegen und Klimaschäden verbunden, die zu zivilisatorischer Selbstzerstörung führen.

Die Einbeziehung von Wind- und Solarenergie in das System der Vermarktung atomarer und fossiler Energieträger befördert Menschenrechtsverletzungen durch Ressourcenkriege.

Materielle und immaterielle Schäden der Abhängigkeit von atomarer und fossiler Energieversorgung übersteigen deren Nutzen in unschätzbaren Größenordnungen.

Zur Schadensbegrenzung muss die Einbeziehung regenerativer Energieversorgung verhindert werden, solange atomare und fossile Energie noch Bestandteil der Energieversorgung sind. Nur mit Trennung vom zerstörerischen System atomarer und fossiler Energieversorgung ist es möglich, den lebenserhaltenden Vorteilen der Nutzung regenerativer Energien zu dauerhaftem Durchbruch zu verhelfen.

Die Vorteile regenerativer Energieversorgung sind ökonomisch messbar. Sie sind jedoch nur abrechenbar, wenn jegliche Vermischung mit dem Preisdiktat neoliberaler Marktwirtschaft verhindert wird.

Kartellgeleitete Energiewirtschaft ist Betrugswirtschaft und unvereinbar mit sozialer Marktwirtschaft. Sie verweigert die Einbeziehung der finanziellen Schäden durch Kernenergie- und fossile Energieversorgung in ihre Preisdiktate und fordert vom Staat, die Bevölkerung nicht erkennbar mit verbrauchsunabhängigen Energiesteuern zu belasten (allein Braunkohleverstromung verursacht 10 Ct/KWh Steuern).

Wie Luft dürfen Solar- und Windenergie als Arbeitsenergie für Landwirtschaft sowie abfallfreie Industrie- und Warenproduktion nicht besteuert werden. Es ist nicht einsehbar, dass in dieser Hinsicht gesetzliche Unterschiede zwischen Solarthermie einerseits und Photovoltaik und Windenergie andererseits bestehen.

Steuerfreiheit regenerativer Energien ist nur geringfügiger Ausgleich für staatliche Risikofinanzierung der Kernenergie und für ungerechte Steuersubventionen der Kohlestromerzeugung.

Wie Luft und Wasser sind Solar- und Windenergie Bestandteil der Daseinsvorsorge und keine Handelsware.

Die Beseitigung von Fluchtursachen und Vermeidung von Entschädigungen für den Ausstieg aus umwelt- und klimaschädlicher Energieversorgung zwingt zu Gesetzesinitiativen für den Vorrang dezentraler Energieversorgung aus regenerativen Quellen.
Dieter Brendahl

1 Gedanke zu „Dürfen Solar- und Windenergie vermarktet werden?“

  1. Hallo Dieter,
    sehe ich genauso wie Du, dass Windkraft- und Solar-Energie nicht versteigert werden dürfen wie Atomkraft-Energie; statt dessen Windkraft- und Solar-Strom den Kunden auf dem Markt streng getrennt vom Atomstrom anzubieten sind, gemeinnützig zum Selbstkostenpreis – daher Umsatzsteuer frei.
    Wechselte selbst deshalb vor einigen Jahren vom Basis-Strom bei der Vattenfall AG zum Wind- und Wasserkraft-Strom bei der Naturstromhandel GmbH.

    Solidarische Grüße

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