In einem Monat in Bratislava

steht Minister Gabriel vor der Entscheidung:
Bricht er sein Wort oder nicht?

In Bratislava soll am 22.9.2016 der Startschuss gegeben werden zur Ratifizierung des CETA-Abkommens. Doch die Stimmung in der Bevölkerung ist dagegen – nicht nur in Deutschland. Daher will die Europäische Kommission das Abkommen bereits „vorläufig anwenden“, bevor die nationalen Parlamente abgestimmt haben.

Noch 2014 hatte Gabriel im Bundestag zu CETA gesagt, dass „ein Abschluss allein durch die EU“ nicht in Frage kommt. Doch die vorläufige Anwendung von CETA ist eine bereits im Vertragstext enthaltene Hintertür und würde die faktische Unumkehrbarkeit des Abkommens bedeuten – auch wenn die Ratifizierung nicht zustande kommt. Das zeigt das Gutachten für den Deutschen Bundestag (PE 6 – 3000 – 169/14) mit dem Titel „Fragen zur vorläufigen Anwendung des Comprehensive Economic and Trade Agreements (CETA)“ – klick. Darin werden frühere Aussagen zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Kolumbien und Peru mit CETA verglichen und geschlussfolgert:

„Das Schicksal der vorläufigen Anwendung des Handelsteils hängt damit entsprechend dem Sinn einer vorläufigen Anwendung völkervertraglicher Regelungen aus Sicht des Völkerrechts nicht von der Ratifikation und/oder dem Inkrafttreten des Abkommens selbst ab. Insofern hätte eine gescheiterte Ratifikation des Abkommens in einem Mitgliedstaat völkerrechtlich keine Auswirkungen auf seine vorläufige Anwendung. Das Abkommen bleibt vielmehr völkerrechtlich solange vorläufig anwendbar, bis entweder Kolumbien oder Peru oder die EU die vorläufige Anwendbarkeit einseitig durch entsprechende Notifikation beendet. …

Die Bestimmungen des CETA zum Inkrafttreten und zur vorläufigen Anwendbarkeit sind insoweit mit den Bestimmungen des Handelsabkommen EU-Kolumbien/Peru vergleichbar, so dass sich auch die Befunde der Ausarbeitung PE 6 – 3000 – 047/13 zur vorläufigen Anwendbarkeit des Handelsabkommens EU-Kolumbien/Peru dem Grunde nach auf das CETA übertragen lassen. …“

Fazit:

Mit der Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA würde Gabriel Wortbruch begehen.

Das Umweltinstitut München e.V. hat jetzt eine Mitmach-Aktion gestartet:
Schreiben Sie jetzt Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD):Kein Wortbruch bei CETA, Herr Minister! (klick)

Wir wollen dem Minister zeigen, dass es nicht „vollkommen demokratisch“ ist, das Abkommen vorläufig in Kraft zu setzen.