Oberlandesgericht wird entscheiden: Schwarzfahren mit Hinweisschild straffrei?

Pressemitteilung zur Verhandlung vor dem OLG Frankfurt

Der jahrelange Streit zwischen Verkehrsunternehmen, Justiz und Aktivist_innen, die für einen Nulltarif in Bussen und Bahnen streiten, erklimmt die für Hessen höchste richterliche Stufe. Entsprechend bedeutungsvoll wird die Entscheidung sein, welche das OLG Frankfurt nach einer Verhandlung am 23.12.2016 (Beginn: 11.30 Uhr) treffen muss. Gibt es dann freie Fahrt für viele, die sich bisher Mobilität nicht leisten können? Zwingt eine Gerichtsentscheidung die Politik dann zum Handeln, zur Streichung des § 265a StGB oder gar zum Nulltarif in Bussen und Bahnen?

„Das Fahrkartensystem ist weder gerecht noch effizient“, schimpft Jörg Bergstedt, dessen Aktionen und Freisprüche vor dem Landgericht Gießen dem jetzigen Verfahren am Oberlandesgericht Frankfurt vorausgingen. Gerecht seien die Fahrpreise nicht, weil Menschen gleich viel für ihre Mobilität ausgeben müssten, aber sehr unterschiedlich viel Geld hätten. Wer sich Mobilität nicht leisten könne, werde vom gesellschaftlichen Leben zu großen Teilen ausgeschlossen. Zumindest diese Kritik unterstützen viele Sozial-, Umweltverbände und Parteien. Einige fordern sogar als Abhilfe bereits seit Jahren den Nulltarif. Ebenso sei ungerecht, dass durch die Bestrafung Arme noch ein zweites Mal getroffen würden. Vor allem sie könnten die verhängten Tagessätze nicht bezahlen und müssten dann die Strafe im Gefängnis absitzen.

„Wer die Statistiken kennt, wie viele Menschen durch Knastaufenthalte sozial isoliert und damit in die Kriminalität getrieben werden, weiß dass hier individuelles Elend und gesellschaftlicher Schaden tausendfach produziert werden“,

sagt Bergstedt. Er sieht das Fahrkartenwesen zusätzlich noch als wenig effizient an: Automaten, Werbung, Kontrolleure, Buchhaltung usw. würden einen guten Teil der Einnahmen gleich wieder verschlingen. Rechne mensch die Kosten für Gerichtsverfahren und Gefängnisaufenthalte hinzu, würde kaum noch ein Sinn erkennbar bleiben.

„Der öffentliche Personenverkehr ist ohnehin hoch subventioniert. Es wäre einfacher und gerechter, wenn das gleich ganz übernommen wird, wobei sich zusätzliche Finanzquellen ergeben, wenn die Nutznießer mit einbezogen würden“.

Dazu zählt Bergstedt Kaufhäuser in den Innenstädten, die vom ÖPNV-Anschluss profitierten, und viele Supermärkte, Theater, Kinos und andere im ländlichen Raum, die zum Teil heute Sonderbusse bezahlen, um Menschen zu sich zu holen. Das könnte in einen kostenlosen Nahverkehr integriert werden statt des bestehenden Nebeneinanders mit uneffizientem Eintreiben von Geldern für Fahrscheine.

Seit einigen Jahren streiten die „Aktionsschwarzfahreris“, wie sie sich selbst in geschlechtsneutraler Sprache nennen, für die Abschaffung des Fahrkartenwesens. Dabei nutzen sie die Formulierungen des § 265a im Strafgesetzbuch aus. Der verbietet nämlich nur das „Erschleichen“ von Leistungen, also die heimliche Inanspruchnahme. Bergstedt und Mitsteiter_innen wollen aber für eine Verkehrswende demonstrieren und nutzen dafür ihre Fahrten in Bussen und Bahnen.

„Dass wir offensiv und gut sichtbar ohne Fahrschein unterwegs sind, führt ständig zu hoher Aufmerksamkeit. Es gibt Gespräche, Menschen wollen unsere Informationsflyer, manche machen Selfies mit uns“,

berichtet Bergstedt. Natürlich gäbe es auch Menschen, die die Aktion ablehnten, aber auch mit denen entstünden Gespräche – ein Ziel, welches für demonstrative Aktionen typisch sei. Die Gießener Gerichte, vor einem Jahr das Amtsgericht, im April auch das Landgericht, gaben ihm recht. Doch die Staatsanwaltschaft beantragte in einem Fall Revision. Hier hatte sich Bergstedt mit einen „deutlich für Fahrgäste und Kontrolleure sicht- und lesbaren“ Hinweisschild gekennzeichnet, dessen großer Schriftzug „nach Einschätzung der Kammer geradezu zum Weiterlesen nötige“ . Zwar hätte er keine Flugblätter verteilt, wie er es in den anderen Fällen mit dann auch von der Staatsanwaltschaft unterstützten Freisprüchen getan hätte, aber dennoch sei es ein „unübersehbarer Protest“ (alle Zitate aus Urteil des Landgerichts, Az.  802 Js 35646/13) gewesen. So folgte der Freispruch in Gießen.

Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden. Da die Revision von Seiten der Staatsanwaltschaft kam, wird es ein mündliches und öffentliches Verfahren geben. Es beginnt am 23.12. um 11.30 Uhr im Frankfurter OLG-Gebäude, Zeil 42. Bergstedt hofft auf ein Weihnachtsgeschenk für alle, die am Leben teilhaben wollen, aber es in dieser Welt der extremen Reichtumsunterschiede nicht können – und für die Umwelt.

„Wenn Busse und Bahnen frei sind, braucht es diesen ganzen Wahnsinn von Millionen Autos, zubetonierter Flächen, Verlärmung und ständigen Unfallgefahren bis vor die Haustür nicht mehr. Ganz zu schweigen von den großen Fragen wie Klimawandel und Rohstoffausbeutung in fernen Ländern“,

hoffen die „Aktionsschwarzfahris“ auf ein gutes Ende. Mehrere von ihnen wollen den Prozess verfolgen. Ihre Argumente und der Text des angefochtenen Freispruchurteils haben wie auf der Internetseite www.schwarzstrafen.tk (klick) veröffentlicht.

Direkter Link zum Urteil des Landgerichts (klick)

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