Vereinbarung der Bundesregierung mit den Atomkonzernen
Leserbrief an das nd; 9.9.2010 Warum wurde die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Atomkonzernen (klick) zunächst geheim gehalten? Insbesondere von den Altanlagen geht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko aus, das gemäß §7 Atomgesetz die Betriebsgenehmigung in Frage stellen kann. Um das zu vermeiden, sind unter Umständen hohe Aufwendungen für die sicherheitstechnische Nachrüstung erforderlich. Wenn diese Kosten „nicht … Weiterlesen