Raus aus der Atomkraft!

Raus aus der Atomkraft und rein in eine erneuerbare und demokratisierte Energieversorgung.

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 10. Mai 2011

Kurz vor dem 25. Jahrestag von Tschernobyl hat uns die Katastrophe der japanischen Atomkraftwerke in Fukushima auf dramatische Weise abermals die unbeherrschbaren Gefahren der Atomkraft vor Augen geführt. Die schrecklichen Ereignisse in Japan verdeutlichen uns erneut: Der Betrieb von Atomkraftwerken ist unverantwortbar, in Japan, in Deutschland, weltweit. Nur ein zurückgebautes Atomkraftwerk ist ein sicheres Atomkraftwerk.

Jetzt müssen Konsequenzen gezogen werden. Jetzt, nicht irgendwann. „Abschalten“ lautete die unüberhörbare Forderung mehrerer hunderttausend Menschen bei den Großdemonstrationen am 26. März und am 25. April 2011 auf den Straßen der Republik. Wann, wenn nicht jetzt?!

Raus aus der Atomkraft in sieben Schritten. Rein in eine ganz andere Energiepolitik – sozial, ökologisch, demokratisch. DIE LINKE. im Bundestag zeigt wie:

1.            Sofortige Stilllegung von elf Atomkraftwerken

Deutschland exportiert seit Jahren Strom ins Ausland. Der Kraftwerkspark in Deutschland ist derart überdimensioniert, dass elf der siebzehn Atomkraftwerke in Deutschland sofort stillgelegt werden können – ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Diese elf Atomkraftwerke umfassen u.a. die sieben von der Bundesregierung während des „Atom“-Moratoriums vorübergehend vom Netz genommenen AKWs sowie den Pannenmeiler Krümmel. Die elf Atomkraftwerke trugen in den letzten Jahren knapp neun Gigawatt zur gesicherten Nettoleistung der Stromerzeugung in Deutschland bei (vgl. Anhang 1). Diese können durch überschüssige Erzeugungskapazitäten im deutschen Kraftwerkspark problemlos ersetzt werden. Dass damit keinerlei Einschnitte bei der Versorgungssicherheit verbunden sind, zeigt die aktuelle Situation. Denn momentan (Anfang Mai) sind aufgrund des „Atom“-Moratoriums und wegen laufender Revisionen elf AKWs nicht am Netz. Die folgende Tabelle verdeutlicht, dass alle Nichtverfügbarkeiten von Kraftwerken aufgrund von Revisionen und Ausfällen sowie notwendiger Reservekapazitäten zur Gewährleistung der Stabilität der Stromnetze bei der Kalkulation der überschüssigen Kraftwerkskapazitäten berücksichtigt wurden.

  • Die sieben ältesten AKWs – Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser und Philippsburg 1 – und das Pannen-AKW Krümmel sind sofort und auf Dauer stillzulegen. Gleiches gilt für das wegen seiner Lage in einem Erdbebengebiet gefährdete AKW Neckarwestheim 2 sowie die AKWs Grundremmingen B und C.

Tabelle: Kraftwerkskapazitäten in Deutschland (in GW)

  2008 2009 2010*
Netto-Kraftwerksleistung 147,1 152,7 135,0
Gesicherte Nettoleistung 90,5 92,8 89,9
  + Kaltreserve** 1,6 1,6 1,6
  – Jahreshöchstlast 76,8 73,0 76,7
  – Langfristreserve** 6,6 6,6 6,6
Überschusskapazitäten des bestehenden Kraftwerkparks 8,7 14,8 8,2

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (2011); Bundesnetzagentur (2009, 2010); *Bundeswirtschaftsministerium (2011), **Öko-Institut (2011).

Netto-Kraftwerksleistung: Die an das Stromnetz oder Direktverbraucher abgegebene Leistung eines Kraftwerks. Sie ergibt sich aus der Brutto-Leistung nach Abzug der elektrischen Eigenverbrauchsleistung des Kraftwerks während des Betriebs.

Gesicherte Nettoleistung: Inländische Kraftwerksleistung abzüglich der nicht einsetzbaren Leistung, der Einschränkungen durch Ausfälle und Revisionen, der Reserve für Systemdienstleistungen, Leistungsreduktionen von Wasserkraftwerken und Reduktionen der elektrischen Erzeugungsleistungen von KWK-Anlagen infolge Fernwärme-Auskopplung. Nur 5-10 Prozent der installierten Kraftwerksleistung von Windkraftanlagen wird dabei als gesichert betrachtet. Bei Photovoltaik wird der Wert Null angenommen.

Kaltreserve: Kraftwerke, die nicht mehr zur Stromerzeugung eingesetzt werden, jedoch konserviert, d.h. nicht endgültig stillgelegt sind, und bei Bedarf wieder angefahren werden können.

Jahreshöchstlast: Die im Zeitraum eines Jahres viertelstündig gemessene Höchstlast (= höchster Stromverbrauch). Die Jahreshöchstlast tritt typischerweise an einem Winter-Abend bei Dunkelheit auf.

Langfristreserve: Ein Teil der unter Abzug der gesicherten Nettoleistung verbleibenden Leistung wird als längerfristige Reserve für solche unvorhergesehene Kapazitätsengpässe vorgesehen, die nicht von der kurzfristigen Reserve für die Systemdienstleistungen (als Teil der gesicherten Nettoleistung) abgedeckt werden können.