Satzung der Ökologischen Plattform bei der LINKEN

1. Die Ökologische Plattform (ÖP) versteht sich als ein Verbund von Mitgliedern und Sympathisierenden der LINKEN. Sie sieht ihre Aufgabe darin, politisch darauf hinzuwirken, dass

    • ökologische Politik in der LINKEN stärker ausgeprägt, formuliert und umgesetzt wird,
    • das Verständnis ökologischer Zusammenhänge in der LINKEN und in der Gesellschaft substantiell vertieft wird
    • und alternativ-ökologische Lebensweisen sowie solidarische Umgangsformen gefördert werden.

Die ÖP sieht ihr Wirkungsfeld in der konzeptionellen und programmatischen Arbeit innerhalb der Partei DIE LINKE sowie in der Öffentlichkeitsarbeit und will eine kompetente Partnerin für alle sein, die sich in Umweltverbänden, Ökologischen Gruppen, Bürgerinitiativen und anderswo ökologisch engagieren.

2. Die ÖP lädt alle als Mitstreitende ein, die an den oben genannten Aufgaben arbeiten oder sich für diese Aufgaben oder auch nur für ökologische Politik der LINKEN interessieren und deshalb dieses spezielle Interesse gegenüber der ÖP bekundet haben.

3. Jede/r Mitstreitende der Plattform hat das Recht, an allen Versammlungen und Veranstaltungen der ÖP einschließlich der Beratungen ihrer gewählten Gremien teilzunehmen. Sie/er hat das Recht, im Rahmen der Ziele und Grundsätze der ÖP ihren/seinen Anteil zur Arbeit zu leisten, Vorschläge und Kritiken zur Verbesserung der Arbeit einzubringen.

4. Die Mitstreitenden der ÖP können regionale oder thematisch orientierte Gruppen bilden und in diesem Rahmen im Sinne der Plattform wirken.

5. Beschlussgremium der ÖP ist die bundesweite Versammlung (Bundestreffen) ihrer Mitstreitenden, die mindestens einmal im Jahr einzuberufen ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst.

6. Zwischen den Bundestreffen entscheidet ein Koordinierungsrat alle wichtigen Fragen der Arbeit der Plattform. Er tritt grundsätzlich vierteljährlich zusammen und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Landesverbände der ÖP bzw. die LAG entsenden je einen Vertreter aus ihrer Mitte in den Koordinierungsrat. Ihm gehören zusätzlich die Mitglieder des SprecherInnenrates sowie auf dem Bundestreffen gewählte Vertreter an.

7. Der SprecherInnenrat der ÖP wird vom Bundestreffen alle zwei Jahre gewählt. Er hat mindestens 6 Mitglieder. Er vertritt die Plattform in der Partei DIE LINKE und gegenüber der Öffentlichkeit und ist für die Verwendung der finanziellen Mittel der ÖP verantwortlich. Er bildet ein Arbeitsgremium, das die operative Arbeit, darunter zur Vorbereitung der Bundestreffen und der Beratungen des Koordinierungsrates der Plattform, leistet.

8. Der SprecherInnenrat organisiert die Herausgabe der Zeitschrift der Plattform „Tarantel“ und verantwortet ihren Inhalt. Er informiert die Mitstreitenden der ÖP mittels der „Tarantel“ über die Schwerpunkte seiner Arbeit. Jede/r Mitstreitende ist berechtigt, eigene Beiträge für die „Tarantel“ einzureichen.

9. Die seit dem Bundestreffen vom September 2000 gültige Satzung wurde durch die vorliegende Fassung ersetzt und durch das Bundestreffen im Mai 2008 in dieser Fassung angenommen. Für Änderungen der Satzung sind zwei Drittel der Stimmen eines Bundestreffens erforderlich.

beschlossen am 18.5.2008 auf dem Bundestreffen der ÖP in Trier