Was sind Gesetze wert?

Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, lehnt es der Hamburger SPD-Senat ab, der Volksentscheids-Initiative “Unser Hamburg – Unser Netz” Einsicht in Gutachten über die Preisbildung für Energienetze zu genehmigen. Es geht darum, wie der Preis von mehr als 543 Millionen € für die 25,1% zustande gekommen ist, die der SPD-Senat an dem Gas-, Strom- und Fernwärmenetz hält. Somit geht es auch um die gesamte Kaufsumme von zwei Milliarden €. So viel soll das Energienetz von mehr als 35.000 km wert sein und diese Summe wird für den Volksentscheid immer genannt.

Als Begründung für die Ablehnung gibt der Hamburger Senat an, dass sowohl E.on als auch Vattenfall die Veröffentlichung „strikt“ abgelehnt hätten. Die Schlussfolgerung des Senats:

„Die Prüfung der von den Vertragspartnern vorgebrachten Argumentationen führt dazu, dass das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Unternehmen das Informationsinteresse erheblich überwiegt.“

Dagegen hat die Volksentscheids-Initiative am 16.8.13 zur Fristwahrung Widerspruch eingelegt. Die Grundlage: Das Hamburger Transparenzgesetz schreibt die Information der Öffentlichkeit vor bei „Verträgen der Daseinsvorsorge bzw. um Verträge von öffentlichem Interesse“. Dabei muss die Behörde berücksichtigen, „dass das öffentliche Informationsinteresse insbesondere dann überwiegt, wenn es sich um hohe Vertragswerte oder eine Monopolstellung des Vertragspartners handelt“. Unstrittig handelt es sich bei dem Energienetz um öffentliche Daseinsvorsorge, der Kaufpreis von 2 Mrd. € ist ein hoher Vertragswert und der Vertragspartner des Senats hat eine Monopolstellung inne.

Rechtlich ist also alles klar. Unklar ist aber, ob der Senat auch den Widerspruch ablehnen wird.
Für diesen Fall wird die Volksentscheids-Initiative klagen. Dann müssen Gerichte entscheiden, was das Transparenzgesetz und damit die parlamentarische Demokratie wert sind – wenn sie Kapitalinteressen zuwider laufen.

Unterstützt den Hamburger Volksentscheid gegen Vattenfall und E.on:

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