Weder Rechtsgrundlage noch Notwendigkeit für Investitionsgerichte für TTIP

Foto eines Richters oder Anwalts mit Gesetzbuch
Foto: Tim Reckmann, flickr.com (CC BY-NC-SA 2.0)


Vor wenigen Tagen hat sich der deutsche Richterbund in einer Stellungnahme (klick) gegen ein zentrales Element von TTIP gestellt: die Investitionsgerichte.

Damit haben die Konzernlobby und ihr Wirtschaftsminister eine schallende Klatsche bekommen von der sonst eher konservativen Vereinigung der Richter, Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen.[1]

Hier sind einige Auszüge:

„Der DRB sieht weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht.“

„Die Errichtung des ICS würde die Europäische Union und die Mitgliedstaaten verpflichten, sich … einer vom Kläger bestimmten internationalen Verfahrensordnung zu unterwerfen.“ (Hervorhebung wb)

„Für eine solche Änderung durch die Union gibt es nach Ansicht des Deutschen Richterbundes keine Rechtsgrundlage. …
Die Einrichtung eines ICS ist daher der falsche Weg, Rechtssicherheit zu gewährleisten.“

„Weder das vorgesehene Verfahren zur Ernennung der Richter des ICS noch deren Stellung genügen den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten.“


Fussnote(n)


[1↑] Der Deutsche Richterbund ist mit rund 16.000 Mitgliedern in 25 Landes- und Fachverbänden (bei bundesweit 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) der mit Abstand größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland.
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