Rodungen für die A 49

Bundesverkehrsministerium beendet Versteckspiel – Tarek Al-Wazir ist für die Planung verantwortlich.

Mit der Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ein monatelanges Versteckspiel beendet. Besonders brisant hierbei ist, dass Tarek Al-Wazir offensichtlich den Landtag und die Öffentlichkeit über Monate bewusst falsch informiert hat. Dazu erklärt Torsten Felstehausen, Parlamentarischer Geschäftsführer und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Antwort des Bundesverkehrsministeriums stellt klar: Die Verantwortung für die Einhaltung des Rechtsrahmens liegt beim hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). Er ist dafür verantwortlich, dass die Autobahn so gebaut wird, wie es im Plan festgeschrieben wurde. Der monatelange Versuch, sich dieser Verantwortung zu entziehen, ist gescheitert. Zwar hat die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) die Autobahngesellschaft A 49 mbH & Co KG mit dem umstrittenen Bau des Autobahnabschnitts beauftragt. Doch für die Einhaltung des Planungsrechts und deren Überwachung bleibt das Regierungspräsidium Gießen und damit der hessische Verkehrsminister verantwortlich. Das hat sich auch nach dem 1. Januar 2021 nicht geändert.“

Jan Schalauske, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag, ergänzt:

„Offensichtlich hat Tarek Al-Wazir versucht, sich mit Nebelkerzen aus der Affäre zu ziehen. Uns erreichen immer wieder Berichte über die Verletzung der Planvorgaben. Wenn Al-Wazir schon den Bau der Autobahn nicht verhindert, muss er wenigstens die Einhaltung des rechtlichen Rahmens sicherstellen. Dazu gehört vor allem, endlich auf die illegalen Rodungsmaßnahmen an der A 49 zu reagieren und weiteren Fällungen den Riegel vorzuschieben.

DIE LINKE wird den möglichen Verletzungen des Planfeststellungsbeschlusses weiter nachgehen und diese auch im Landtag zur Sprache bringen.“

Hinweis:

Am 2. Februar 2021 antwortete der hessische Verkehrsminister im Landtag auf eine Frage des Landtagsabgeordneten Torsten Felstehausen (DIE LINKE):

„Für den Bau und somit die Durchführung der Rodungen ist seit dem 1.1.2021 die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, zuständig. Fragen hierzu müssen daher dorthin gerichtet werden.“

Mit Schreiben vom 2. März 2021 beantwortet das Bundesverkehrsministerium eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) so:

„Auf Antrag von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Hamburg haben diese Länder zudem von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gem. §3 Absatz 3 FStrBAG die Zuständigkeit für die Planfeststellung von Bundesautobahnen bei den nach Landesrecht hierfür zuständigem Behörden zu belassen. … Planfeststellungsbehörde ist das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.“

Download

der Antwort des Bundesverkehrsministeriums: A 49_Antw_Bundesr_02-388+389 Leidig